Bekanntmachung betr. verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-
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Bekanntmachung betreffend verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – Vom 1. Juni 2015 Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen – RSEB – VkBl. 2015 Heft 12, Sonderdruck (B 2207), werden hiermit für das Saarland verbindlich eingeführt. Saarbrücken, den 27. Juli 2015 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Im Auftrag Schäfer