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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und EnergieBekanntmachung betr. verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Bekanntmachung betr. verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie · vom 2017-06-22

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175 Bekanntmachung betreffend verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – Vom 28. April 2017 Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgut verordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verord nungen – RSEB –, VKBl. 2017 Heft 9, Sonderdruck (B 2207) werden hiermit für das Saarland verbindlich eingeführt. Saarbrücken, den 22. Juni 2017 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Im Auftrag Schäfer


Bekanntmachung betr. verbindlicher Einführung der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB)und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut)-RSEB-Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen