Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturBekanntmachung der Empfehlung der KMK über länderübergreifende Sonderschulen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Bekanntmachung der Empfehlung der KMK über länderübergreifende Sonderschulen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1995-05-31

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Bekanntmachung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz über länderübergreifende Sonderschulen Vom 31. Mai 1995 Az.: B 1 + B 4 – 0.2.2.3 Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat mit Beschluß vom 16. Dezember 1994 die Empfehlung über länderübergreifende Sonderschulen verabschiedet. Dieser Beschluß wird nachstehend bekanntgemacht : „Empfehlung über länderübergreifende Sonderschulen (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 5. Oktober 1973 i.d.F. vom 16. Dezember 1994) Die Kultusminister und –senatoren der Länder stimmen in der Zielvorstellung überein, daß allen Behinderten, die an allgemeinen Schulen auch bei Bereitstellung sonderpädagogischer Förderung nicht hinreichend gefördert werden können, die Möglichkeit gegeben wird, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Bildungsziele zu erreichen. Voraussetzung dafür sind besondere Schulen für Behinderte (Sonderschulen/Förderschulen). Bei einigen Behinderungsarten ergibt sich aus der geringen Schülerzahl die Notwendigkeit, Sonderschulen/Förderschulen zu führen, für die das ganze Bundesgebiet Einzugsgebiet ist. Die Kultusminister und –senatoren der Länder werden sich bei ihren Planungen für die Verwirklichung der in dieser Empfehlung zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten einsetzen. Die Kultusminister und –senatoren empfehlen folgende länderübergreifende Sonderschulen/Förderschulen: Sonderschulen/Förderschulen mit länderübergreifendem Einzugsgebiet (ohne berufliche Schulen) 1. Schulen für Blinde Königs Wusterhausen Sekundarbereich II (Brandenburg) Marburg (Hessen) 2. Schulen für Königs Wusterhausen Sehbehinderte (Brandenburg) Sekundarbereich II Marburg (Hessen) 3. Schulen für Taubblinde Hannover (Niedersachsen) Würzburg (Bayern) Potsdam (Brandenburg) Halberstadt (Sachsen-Anhalt) 4. Schulen für Stegen Schwerhörige (Baden-Württemberg) Sekundarbereich II Berlin (Berlin) Essen (Nordrhein-Westfalen) 5. Schulen für Gehörlose Essen Sekundarbereich II (Nordrhein-Westfalen) 6. Schulen für Neckargemünd Körperbehinderte (Baden-Württemberg) Sekundarbereich II Hessisch-Lichtenau (Hessen) Köln (Nordrhein-Westfalen) 7. Schulen für Kranke Frankfurt am Main (Hessen) (ehemalige Drogenabhängige) Sekundarbereich II 8. Schulen für Elkofen (Bayern)“. Erziehungshilfe Sekundarbereich I


Bekanntmachung der Empfehlung der KMK über länderübergreifende SonderschulenKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen