Bekanntmachung der Regierung des Saarlandes betr. allgemeine Ausnahme gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Saarländisches Beamtengesetz (SBG) vom 19. Oktober 1999
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Bekanntmachung der Regierung des Saarlandes betreffend allgemeine Ausnahme gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Vom 19. Oktober 1999 Aufgrund des § 9 Absatz 2 Satz 2 Saarländisches Beamtengesetz (SBG) hat die Landesregierung beschlossen, dass eine allgemeine Ausnahme von der Pflicht zur Stellenausschreibung für die Fälle erteilt wird, in denen Beamtinnen/Beamte in das Amt einer Abteilungsleiterin/eines Abteilungsleiters bei einer obersten Landesbehörde berufen werden.