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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzBekanntmachung der verbindlichen Einführung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

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Bekanntmachung der verbindlichen Einführung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2002-02-01

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Ministerium für Inneres und Sport 5 Bekanntmachung der verbindlichen Einführung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Vom 21. Dezember 2001 Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen aus dem Jahr 1984 (VkBl. 1984, S. 507) in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsausschuss Technische Fragen der Straßenverkehrs-Ordnung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen und der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie in Abstimmung mit den für die StraßenverkehrsOrdnung und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden überarbeitet und neu gefasst. Die neuen Richtlinien vom 22. Oktober 2001, bekannt gemacht im Verkehrsblatt 2001, S. 474, werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft ab 1. Januar 2002 für das Saarland verbindlich eingeführt. Die Richtlinien sind bei der Neuanlage von Fußgängerüberwegen sowie bei einer Änderung von bestehenden Fußgängerüberwegen anzuwenden. Nach den bisherigen Richtlinien angelegte und ausgestattete Fußgängerüberwege behalten ihre Gültigkeit, sofern an ihnen keine auf die Abweichungen von den neuen Richtlinien zurückzuführenden Verkehrsunfälle zu verzeichnen sind und bzw. oder aus den spezifischen örtlichen oder verkehrlichen Verhältnissen keine Modifizierung erforderlich wird. GMBl. Saar 2002, S. 4


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