Bekanntmachung der Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen in Verbänden und Schulen
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Bekanntmachung der Vereinbarung über die Gültigkeit der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen" in Verbänden und in Schulen Az.: B I - 4.3.2.2 0.2.2.0 Vom 7. Mai 1998 Die Vereinbarung über die Gültigkeit der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen Retten Tauchen" in Verbänden und in Schulen, beschlossen durch die Ständige Konferenz der KuItusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 16. Februar 1978 und durch die schwimmsporttreibenden Verbände und entsprechenden Berufsverbände am 29. April 1977 . mit Änderungen und Ergänzungen beschlossen durch die Kommission "Sport" der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 26. November 1997 und durch die o.a. Verbände am l. Januar 1994 wird nachstehend bekanntgemacht. Die Bekanntmachung vom 15. November 1978 (GMBI. Saar 1979, S. 7) wird aufgehoben. Vorwort Am 7. Juli 1972 haben die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, der Deutsche Sportbund, die Kommunalen Spitzenverbände und das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ein "Aktionsprogramm für den Schulsport" beschlossen 'und herausgegeben. Dem folgte am 17. April 1985 das aktualisierte ,,2. Aktionsprogramm für den Schulsport" . ! Im. Juni 1976 hatten sich die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder und der Deutsche Sportbund auf die "Vereinbarung über die Durchfijhrung sportlicher Wettbewerbe für die Jugend durch Schule und Sportverbände" geeinigt. . Vor dem Hintergrund dieser grundlegenden Übereinkünfte ist die hiermit in fortgeschriebener Form vorgelegte "Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen Retten Tauchen in Verbänden'und in der Schule" zu sehen, die die seit ihrer ersten Unterzeichnung mehrfach den aktuellen Bedürfnissen angepaßtc ursprüngliche Vereinbarung von 1977178 ersetzt. Sie gewährleistet weiterhin, daß die Schwimm-, Rettungs-' schwimm- und Lehrscheinprüfungen in Verbänden und Schulen bundesweit nach einheitlichen Kriterien abgenommen werden und ein angemessener Schwimmunterricht erteilt wird. . Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder; den schwimmsporttreibenden Verbänden und entsprechenden Berufsverbänden konnte sichergestellt werden, daß in den Inhalten Ausführungsbestimmungen der "Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen in Verbänden und in der Schule" sowohl die Interessen der Verbände als auch die Notwendigkeit der Schule ihre Berücksichtigung finden. Vereinbarung über die Gültigkeit der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten ~ Tauchen" in Verbänden und in Schulen I. Allgemeines I. Die Abnahmeberechtigung für Schwimmprüfungen richtet sich nach den unter IL2.4 aufgeführten "Ausführungsbestimmungen für SchwimmpfÜfungen" (Anlage A-I -der Deutschen Prüfungsordnung). Die Abnahmeberechtigung für RettungsschwimmpfÜ- fungen können in Auslegung der unter III. aufgeführten "Grundsätze füf LehrscheinpfÜfungen" (Anlage A-5 der Deutschen Prüfungsordnung), Lehrer * ohne Mitgliedschaft in der DLRG, dem DRK und ASB erhalten, wenn sie einen Sonderlehrgang im Rahmen einer Lehrerfortbildungsmaßnahme, die von den Kultusbehärden veranstaltet wergen kann,- erfolgreich besucht haben. Bei der Durchführung dieser Lehrgänge arbeiten Kultusbehörden und DLRG, DRK bzw. ASB zusammen. Die inhaltliche Gestaltung dieser Lehrgänge und die Gültigkeit der Abnahmeberechtigungen richten sich nach den unter III. aufgeführten Vorgaben der Rettungsschwimmorganisation (Anlage A-5 der Deutschen Prüfungs verordnung). ' - 2. Lehrgänge für: Schüler zur Vorbereitung auf Rettungsschwimmprüfungen dürfen in Erweiterung der Ausruh.rungsbestimmungen für Reuungsschwimmprüfungen (4. dieser Vereinbanmg) von Lehrern, die zur Abnahme von Rettungsschwimmprüfungen nach Nr. lAbs. 2 dieser Vereinbarung berechtigt sind, in Abstimmung mit der örtlichen Rettungsschwimmorganisation (DLRG, DRK, ASB) in Schulen durchgeführt werden. 3.. Als Urkunden für die 'Bestätigung von abgelegten Schwimmprüfungen werden einheitliche Formulare verwandt. Sie können nach der Originalvorlage in eigener Regie hergestellt oder direkt von der Vertragsdruckerei zum Selbstkostenpreis bezogen werden. II. Gegenstände der Vereinbarung O. Allgemeines Gegenstand der Vereinbarung sind die folgenden Teile der "Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen": . 1. Allgemeine Ausführungsbestimmungen (Anlagt!' A - 0 der Deutschen Prüfungsordnung) - Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. . . - Die Prüfungsbestimmungen sind grundSätzlich für" männliche und weibliche Personen gleich. - Die Verantwortung für die Einhaltung der PfÜfungsund Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbilder und Prüfer. - Vor der Zulassung zU einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden; sie wird jedem Lehrgangsteilnehmer empfohlen. Prüfungsleistungen, für die keine bestimmte Zeit vorge~ schrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. :- Die Leistung ist, erst dann erfüllt, wenn der Prüfling ohne fremde Hilfe das Wasser verlassen hat. Wassertemperaturen unter .18° Celsius sind fÜr die Prüfungsabnahme nic,ht geeignet. * Personen- und Funktionsbescl)reibungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Fonn, [ j' - BeiPartnerübungen in Allsbildung und Prüfung sollen die beiden Partner etwa gleiches Gewicht und gleiche Größe haben. . Bei allen Tauchübl.!ngen in undurchsichtigen oder offenen Gewässern sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Jed,er Tauchende muß dauernd unter Kontrolle .stehen. - Wenn Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen, .muß das Streckentauchen mit einem Kopfsprung begonnen werden. Die Leistung beim Streckentauchen beginnt an der Absprung- oder Abstoßstelle. Während des Tauchvorgangs sollte der Tauchende möglichst nahe über dem Grund schwimmen (Tauchtiefe I-2m); sein Körper muß sich jederzeit vollständig unter der Wasseroberfläche befinden. pie vorgeschriebene Strecke muß in gerader Richtung"'-durchtaucht und gemessen werden. Bei undurchsichtigen Gewässern ist eine Abweichung von höchstens 2 m nach recpts oder links gestattet. - Beim Tieftauchen muß der ertauchte Gegenstand über die Wasseroberfläche gehoben werden; dabei darf der Schwimmer nicht mit dem Kopf unter Wasser sein. Zwischen den einzelnen Tauchgängen darf sich der Prüfling nicht am Beckenrand o. ä. festhalten. - Falls für Sprungprüfungen keine genügend hohe Absprungmöglichkeit vorhanden oder die Wassertiefe . geringer als 3,50 m ist, bestimmt der Prüfer in Verbindung mit seiner Gliederung bzw. beauftragenden Institution eine Ersatzleistung (mehrere verschiedenartige Sprünge aus geringer Höhe: Paketsprung, Startsprung, Abrenner) und trägt sie in das Schwimmzeugnis ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn entsprechend gut ausgerüstete Bäder nicht aufgesucht . werden können. Ihre Geltungsdauer ist auf zwei Jahre zu beschränken. - Für das Tauchen sind kleine Tauchringe oder Teller aus Gummi ~(Plastik) bzw. der 5 kg-Tauchring oder ein gleichartiger .Gegenstand zu verwenden. • - Neben den allgemeinen und überall gültigen Baderegeln ist auf die örtlich besonderen Gegebenheiten hin-' zuweisen, z. B. Gezeiten (Tiden), Strömung u. ä. Entsprechendes gilt für den Unterricht der Hilfen ·bei Bade-, Boots- und Eisunfällen. Unterricht und Prüfung der Baderegeln ·haben altersgemäß zU erfolgen. - Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der vorgeschriebenen Prüfungs karte zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und, soweit vorhanden, die .PrUfungsberechtigungs-Nummern der Prüfenden tragen, die für die Durchführung verantwortlich gewesen sind. Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden und Abzeichen gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Ersatzurkunden und -abzeichen werden nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten abgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. . 2. Schvrtmmprüfungen (Anlage A- i ~er Deutschen Prüfungs ordnung) 2.1 Fruhschwimmen .- Seepferdchen - Leistungen: . . . - Sprung vom Beckenrand und 25 m Schwimm~n - Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser . 2.2 Deutscher Jugendschwimmpaß 2.2.1 Deutsches Jugendschwinimabzeichen - Bronze. . Freischwimmer - Leistungen: - Sprung vom Beckenrand und mindestens 200 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten - einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes - Sprung ails 1 m Höhe oder Startsprung - Kenntnis von Baderegeln 2.2.2 Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Silber Leistungen: . - Startsprung und mindestens 400 m Schwimmen in höchstens 25 Minuten, davon 300 m in Bauch- und 100 m in Rückenlage zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je .eines Gegenstandes - 10 m Streckentauchen - Sprung aus 3 m Höhe - Kenntnis von Baderegeln und Se1bstrettung . , 2.2.3 Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Gold Leistungen: - 600 m Schwimmen in höchstens 24 Minuten - 50 m Brustschwimmen in höchstens 70 Sekunden 25 m Krinilschwimmen .50 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit . oder Rückenkraulschwimmen - 15 m Streckentauchen - Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen von drei kleinen Tauchringen aus einer Wassertiefe von etwa zwei Metern innerhalb von 3 Minuten in höchstens 3 Tauchversuchen -. Sprung aus 3 m Höhe - .50 m Transportschwimmeri: Schieben oder Ziehen Nachweis folgender Kenntnisse: • Baderegeln • Hilfe bei Bade-, Boots- undEisulifällen (Selbstrettung oder einfache Fremdrettung) 2.3 Deutscher Schwiritmpaß 2.3.1 Deutsches Schwimmabzeichen - Bronze, - Freischwimmer - - Leistungen: , - Sprung vom Beckenrand und 200 m Schwimmen in höchstens 7 Minuten I) - Kenntni.s von Baderegeln 2.3.2 Deutsches Schwimmabzeichen - Silber Leistungen: - Sprung vom Beckenrand und 400 m Schwimmen in höchstens 12 Minuten!) - zweimal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eilles Gegenstandes . - 10 m Streckentauchen 2 Sprünge vom Beckenrand: je ein Sprung kopf- und fußwärts . - Kenntnis von- Baderegeln und Selbstrettung 2.3.3 Deutsches Schwimmabzeichen -=. Gold Leistungen: 1000m Schwimmen in höchstens 24 Minuten für Männer I ) in höchstens 29 Minuten für l;"rauen 1) - 100 m Schwimmen in höchstens UO Sekunden , für Männer 1) in höchstens 2 Minuten für Frauen 1) 100 m Rückenschwimmen, davon' 50 m mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit 15 m Streckentauchen - Tieftauchen von der Wasseroberfläche und Heraufbolen von drei kleinen Tauchringen aus ~iner Wassertiefe von etwa zwei Metern innerhalb von' 3 Minuten in höchstens 3 Tauchversuchen Sprung aus 3 m Höhe oder 2 Sprünge aus 1 m Höhe, davon je ein Sprung kopf- und fußwärts - 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen - Nachweis folgender Kenntnisse: • Baderegeln • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbstrettung .und einfache Fremdrettung) 2.4 Ausführungsbestimmungen für Schwimmprüfungen - Die Schwimmprüfungen dienen der Förderung einer allgemeinen Grundausbildung im Schwimmen und in der Selbstrettung. . Die Prüfungen für Jugendliche sind im Deutschen Jugendschwimmpaß zusammengefaßt. - Der Deutsche Jugendschwimmpaß umfaßt folgende drei Leistungen: . • Deutsches Jugendschwimmabzeichen - Bronze, - Freischwimmer • Deutsches lugendschwimmabzeichen - Silber • Deutsches JugendschwimmabzeIchen Gold Das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Gold darf frühestens mit 9 Jahren erworben werden. 1) siehe Altersdifferenzierung in den Ausftihrungsbestimmungen Der Deutsche Schwimmpaß umfaßt folgende drei Leistungen: • Deutsches Schwimmabzeichen Bronze, Freiscnwimmer - • Deutsches Schwimmabzeichen • Deutsches Schwimmabzeichen Silber Gold Der Deutsche Schwimmpaß darf frühestens mit 18 Jahren erworben werden. - Für jede Stufe der Schwimmprüfungen gibt es Abzei~~. . . - Nur die beurkundete Prüfung berechtigt zum Tragen der entsprechendep Abzeichen. Die Prüfungs stufen des Deutschen Jugendschwimmpasses und des Deutschen Schwimmpasses entsprechen sich, es werden einheitliche Abzeichen je Stufe verwendet. . Die Prüfungen für den Deutschen Jugendschwimmpaß bzw. Deutschen Schwimmpaß sollen in der vorgenannten Reihenfolge einzeln abgelegt werden. Nur die jeweils abgelegte Prüfung wird im Schwimmpaß beurkundet; gleichzeitig miterfüllte andere Prüfungen dür- . fen nicht bestätigt werden. - Die Prüfungen für jedes einzelne Schwimmzeugnis müssen (nach· Abschluß der entsprechenden Ausbildung) in einem Zeitraum von 2 Monaten abgelegt werden, gerechnet vom Tag der ersten erfüllten Bedingung an. -:- Schwiml1]prüfungen dürfen nur dort abgenommen werden, wo die Wassertiefe die Körpergröße des Pruflings überschreitet.' . - - Der Sprung vom Beckenrand muß ins tiefe Wasser erfolgen. Deutliches Abspringen und vollständiges Ein- _ tauchen ist notwendig. Bei der Prüfung zum Deutschen Jugendschwimmabzeiehen - Bronze, Freischwimmer -:- sollte ein Startsprung mit Ausgleiten angestrebt werden, - Beim Deutschen Jugendschwimmabzeichen Gold muß das Kraulschwimmen mit Atmung durchgeführt werden. . Die erzielten und gemessenen Einzelleistungen können in die Urkunde eingetragen .werden. - Bei den Schwimmprüfungen für den Deutschen Schwimmpaß werden die Höchstzeiten je Lebensjahrzehnt (erstmals mit <;lern vollendeten 30. Lebensjahr) • um 1 Minute beim 200 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze, ..:...- Freischwimmer - und- beim 400 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen - Silber, • um 2 Minuten beim 1000 m Schwimmen für. das Deutsche Schwlmmabzeichen . Gold sowie • um 1I) Sekunden beim 100 m Schwimmen für das Deutsche Schwimmabzeichen - Gold erhöht. Für das Tieftauchen werden am besten kleine Tauchringe oder Teller aus Plastik oder Gummi verwendet. Der Schwimmer muß voll aufgetaucht sein und seinen Gegenstand aus dem Wasser halten bzw. an Land werfen. Für die Mehrfach-Tauchübungen sollen 6 Teller oder Ringe auf einer Grundfläche von ca. 5 x 5 m in etwa 2 m Wassertiefe verteilt werden. In ungünstigen Gewässern kann dreimaliges Tieftauchen und Heraufholen von Kies 0, ä. verlangt werden. - Körperbehinderte werden in die Schwimmausbildung. einbezogen, soweit dies ihre Behinderung erlaubt. Ein ärztliches Attest muß über den Grad der Behinderung .und die allgemeine Sporttauglichkeit Auskunft geben. Behinderungen im Sinne dieser Prüfungsordnung sind Funktionsbeschränkungen mindestens eines Armes oder Beines (z. B. durch Amputation, Lähmung; Mißbildung), wofür Sonderleistungen eingeräumt werden können. • Schwerst!?ehiriderte, z. B. . Querschnittsgelähmte: können im Wasser starten. • Sonstige Son(jerleistungen bei den Schwimmabzeichen Silber: • 400 m Schwimmen in höchstens 20. Minuten . • Weit-Tieftauchen (für Schwerstbehinderte, z. B. Querschnittsgelähmte) • Aus 5 m Entfernung ca. 2 m Tieftauchen mit Heraufholen eines, Gegenstandes (anstelle von: Sprung aus 3 m Höhe bzw. 2 Sprünge vom Beckenrand) • . Sonstige Sonderleistungen beim Deutschen Jugendschwimmabzeichen =-- Gold: • SO m Schwimmen in beliebiger Technik in höchstens.80 Sekunden (anstelle von: 50 m Brustschwimmeri' in höchstens 70 Sekunden) • 25 m Schwimmen in einer anderen Technik als bei der vorstehenden Disziplin gewählt (anstelle vo~: 25 m 'Kraulschwimmen) . • . 50 m Rückenschwimmen (anstelle von: SO m Rückenschwimmen ohne Armtätigkeit mit Grätschscliwung) • 10 m Streckentauchen (für Behinderte mit doppeltem Arm- oder Beinschad.en anstelle von: 15 m Streckentauchen) • Tieftauchen: Heraufholen von drei kleinen Tauchringen innerhalb von 4 Minuten in ,höchstens 4 Tauchversuchen (bei doppeltem Armoder Beinschaden .anstelle von: innerhalb von 3 Minuten in höchstens 3 Tauchversuchen) • Weit-Tieftauchen (für Schwerstbehinderte, z. 8. Querschnittsgelähmte): Aus 8 m'Entfernung ca. 2 m Tieftauchen mit Heraufholen eines Gegenstandes (anstelle von: Sprung aus 3 m Höhe) • 50 m Kleiderschwimmen (Hosenbein und Ärmel der Jacke entsprechend der Behinderung gekürzt; anstelle von: 50 m Transportschwimmen) • Sonstige Sonderleistungen beim Deutschen Schwimmabzeichen Gold: • 1000 m Schwimmen in höchstens 28 Minuten . für Männer, in höchstens 33 Minuten für Frauen (anstelle von: in höchstens 24 bzw. 29 Minuten) . • 100 m Schwimmen in höchstens 2 Minuten für Männer, in höchstens 2: 10 Minuten für Frauen (anstelle von: in höchstens 1:50 bzw. 2 Minuten) • 100 m Rückenschwimmen (Einschränkungen der Schwimmtechnik entfallen) . • Tieftauchen: Heraufholen von drei kleinen Tauchringen innerhalb von 4 Minuten.in höchstens 4 Tauchversuchen (bei doppeltem Armoder Beinschaden anstelle von: innerhalb von 3 Minuten in höchstens 3 Tauchversuchen) • Weit-Tieftauchen (für Schwerstbehinderte, z. B. Querschnittsgelähmte): Aus 8 m Entfernung ca. 2 Tieftauchen mit Heraufholen eines Gegenstan- ' des (anstelle von: Sprung aus 3 mHöh~) • 50 m Kleiderschwimmen (Hosenbein und Ärmel der Jacke entsprechend der Behinderung gekürzt; anstelle von: 50 m Transportschwimmen) Berechtigt zur Abnahme von Schwimmprüfungen sind: • Inhaber des Lehrscheins im Auftrag und im Bereich ihres Bezirkes . . • Inhaber des Deutschen Rettungsschwlinmabzeichens Silber mit einem Mindestalter von 18 Jahren im Auftrag und im Ben:ich ihres Bezirkes • Lehrer, die den Schwimmunterricht an Hochschulen erteilen • Lehrer mit der Lehrberechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht und Lehrer, die mit der Ertei- ~_ lung von Schwimmunterrlchf nach den entsprechen- t den Richtlinien der Länder beauftragt sind • Staatlich geprüfte Schwimmlehrer . • Staatlich geprüfte Schwimmeister, geprüfte Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen • Mitglieder des DeutschenSchwimmverbandes, des Deutschen Turner-Bundes und des Verbandes Deutscher Sporttaucher, die eine entspre9hende gültige Prüfberechtigung ihrer Organisation besitzen • Fachsportleiter Schwimmen der uniformierten Verbände . 3~ Deutscher I,eistungsschwimmpaß (Anlage A-4 der Deutschen Prüfungsordnung) 3.1 Deutsches Leistungsschwimmahzeichen "Hai" Leistungen: - SO m Brustschwimmen unter 60 Sekunden - 50 In Kraulschwimmen unter 50 Sekunden 50 in Rückenkraulen unter 60 Sekunden - Kopfsprung aus 3 m Höhe oder Salto vorwärts aus I m Höhe - 25 m Wasserballdribbe1n 3.2 Deutsches Leistungsschwimmahzeichen Silber Leistungen: 100 m Brustschwimmen unter 115 Sekunden 100 m Kraulschwimmen unter 100 Sekunden . . . 100 m Rückenkraulen unter 110 Sekunden" 100 m Lagenschwimmen ohne Zeitlimit 400 m Freistil unter 10,00 Minuten - Kopfsprung' vorwärts aus 3 m Höhe - Salto vorwärts aus I m Höhe - 25 m Wasserballdribbeln unter 25 Sekunden L 3.3 Deutsches Leistungsschwimmabzeichen Gold Leistungen: 100m Brustschwimmen männlich unter 95 Sekunden weiblich unter 105 Sekunden - 100 m Kraulschwimmen ' männlich unter 80 Sekunden, 100 in Rückenkraulen weiblich unter 90 Sekunden männlich unter 95 Sekunden. weiblich unter 105 Sekunden 50 m Schmetterling männlich unter 40 Sekun-' den , weiblich unter 45 Sekunden 400 m Kraulschwimmen männlich unter 7 Minuten weiblich unter 8 Minuten ~ Kopfsprung vorwärts aus 3 m Höhe - Salto vorwärts aus 1 m Höhe - 50 m Wasserballdribbeln unter 60 Sekunden 3.4 Ausführungsbestimmungen für die Abnahme' von Prüfungen für den Deutschen Leistungsschwimmpaß - Die Verantwortung für die Einhaltung .der Ausführungsbestimmungen, sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen Ausbilder und Prüfer. ,- Leistungen, für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. - Für, alle Leistungsforderungen in den Schwimmlagen gelten, die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes. . ' Die geforderten Leistungen müssen innerhalb von sechs Monaten erfüllt werden. - Die Urkunden müssen neben der Unterschrift des Prüfers den Stempel der Abnahmestelle tragen. . ' Berechtigt zllr Abnahme der Leistimgen sind: Mitglieder von Schwimmvereirten und -abteilungen, die Inhaber des Riegenführer-, Übungsleiter-, Jugendleiteroder Kampfri~hterausweises oder einer Trainerlizenz sind; außerdem bewährte Schwimmausbilder (letztere nur im Auftrage und im Bereich ihres Vereins). Inhaber des Lehrscheines der DLRG und der Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes sowie der .Lehrberechtigung des AS B. - Mitglieder des Deutschen Tumerbundes und des Verbandes Deutscher Spofttaucher, die eine gültige Prüfberechtigung ihrer Organisation besitzen. - Lehrer, die Schwimmunterricht an Hochschulen und Schulen erteilen. , - Staatlich geprüfte Schwimmlehrer. - Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen. - Fachsportlehrer Schwimmen der uniformierten Verbände. 4. Rettungsschwimmprüfungen , (Anlage A-2 der Deutschen Prüfungsotdnung) 4.1 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG I des DRN; I des ASB - Bronze Leistungen: 200 m Schwimmen in höchstens 10 Minuten, davon 100 m in Bauchlage und 100 m in' Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit - 100 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 4 Minuten, anschließend im ~asser entkleiden - 3 verschiedene Sprünge aus etwa I m Höhe (z. B. Abrenner, Kopfsprung, Paketsprung, Startsprung, Fußsprung) - 15 m Streckentauchen - zweimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, einmal kopfwärts und einmal fußwärts, innerhalb 3 Minuten mit zweimaligem Heraufholen eines 5 kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 2 und 3 m) - 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen - Nachweis der, Kenntnisse ZUL Vermeidung 'von Umklammerungen sowie Fertigkeiten' zur Befreiung aus: • Halsumklammerung von hinten • Halswürgegriff von hinten 50 m Schleppen mit Kopf- und Achselgriff und dem Standard Fesselschleppgriff - Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen ~eihenfolge zu erfüllen ist: ' • 20 m Anschwim~en in Bauchlage, hierbei etwa auf halber Strecke Abtauchen auf 2-3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5 kg-Tauchrings oder eines gleichartigen 'Gegenstandes, diesen anschließend fallen "lassen und das Anschwimmen fortsetzen • 20 m Schleppen eines Partners Demonstration des Anlandbringens Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreis'lauf sowie purchführung der Herz-Lungen~ Wiederbelebung (HLW) - Nachweis folgender Kenntnisse: .. Gefahren am undim Wasser • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremctrettung), , • Aufgaben der, DLRG (bzw. von Wasserrettu~gs organisationen) 4.2 Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG I des DRK I des ASB - Silber Leis'!ungen: 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten,davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung , ohne Armtätigkeit - 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, an~c~liegend im Wasser entkleiden ' Sprung aus. 3 m Höhe 25 m Streckentauchen dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb 3 Minuten, _mit dreimaligem Heraufholen eines 5 kg-Tauchrings oder eines glel!;:hartigen Gegenstanaes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m) , - 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens-I:30 Minuten '- Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus: • Halsumklammerung Von hinten • Halswürgegriff von hinten 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard Fesselschleppgriff oder Seemanns griff) - Nachweis der Kenntnisse von Atmung und Blutkreislauf sowie Durchführung der Herz~Lungen-Wiederbele bung (HLW) Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: - • 20 m Anschwimmen in der Bauchlage • Abtauchen auf 35m Tiefe; .Heraufholen eines 5 kg-Tauchrirrgs _oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen - • Lösen aus einer Umklammerung -durch einen Befreiungsgriff • 25 m Schleppen • Anlandbringe}1 des Geretteten • 3 Minuten Vorführen der Herz"Lungeli-Wiederbelebung (HLW) ~ Nachweis folgender Kenntnisse: • . Gefahren am und im Wasser 4.3 • Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfallen (Selbst- und Fremdrettung) . Erste Hilfe bei Unfallen (wird beim DRK und ASB .durch Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem .Erste-Hilfe-Lehrgang ersetzt) Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen Rettungsgeräte Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG (bzw. von Wasserrettungsorganisationen) - Deutscbes Rettungsscbwimmabzeicben .der· DLRG I des DRK I des ASB - Gold Leistungen: 300 m Flossenschwimmen in. höchstens 6 - Minuten, daVon 250 m in Bauch- oder Seitlage und 50 m Schleppen, Partner in Kleidung (Kopf- oder Achselschleppgriff) 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 9 Minuten, anschließend im Wasser- entkleiden 100 m Schwimmen in höchstens I :40 Minuten 30 m Streckentauchen, dabei von lOkleinen Ringen oder Tellern, die auf einer Strecke von 20 m in einer höchstens 2 m breiten Gasse verteilt sind, mindestens 8 Stück aufsammeln dreimal Tieftauchen in Kleidung innerhalb von 3 Minuten; das erste Mal mit einem Kopfsprung, anschließend je einmal kopf- und fußwärts von der Wasseroberfläche mit gleichzeitigem tIeraufholen von jeweils zwei 5 kgTauchringen oder gleichartigen Gegenständen, die etwa , 3 m voneinander entfernt liegen (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m) '- 50 m Tn~nsportschwimmen, beide Partner in Kleidung: Schieben oder Ziehen in höchstens I :30 Minuten Nachweis der Kenntnisse zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus • Halsumklammerung von hinten • Halswürgegriff von hinten - Kombinierte Übung (beide Partner in Kleidung), die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: • 25 m Schwimmen in höchstens 30 Sekunden • Abtauchen auf 3-5 m Tiefe, Heraufholen eines 5 kgTauchrings oder gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff • 25 m Schleppen in höchstens 60 Sekunden mit einem Fesselschleppgriff • Anlandbringen des Geretteten • 3 Minuten Vorführen der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) ~ Handhabung folgender Rettungsgeräte: • Retten mit Rettungsball und,Leine: 12 m Weitwerfen in einen Zielsektor mit 3-m-Öffnung in· 12 m Entfernung: 6 Würfe innerhalb von 5 Minuten, davon 4 Treffer • Retten mit Rettungsgurt und Leine (als Schwimmer und Leinenführer) - Handhabung gebräuchlicher Wiederbelebungsgeräte - Nachweis folgender Kenntnisse: • Wiederbelebungsmethoden • Erste-Hiife-Maßnahmen • Die DLRG (bzw. Wasserrettungsorganisationen): Organisation, Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Rettungswachdienstes - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem ErsteHilfe-Lehrgang .~ 4.4 Ausführungsbestimmungen für RettnngsscbWimmprufungen DLRG/DRK/ASB-Lehrgänge zur" Vorbereitung auf DLRG/DRK/ASB-Prüfungen dürfen nur von Ausbildern geleitet werden, die von der zuständigen DLRG/ DRK/ASBcGliederung dazu beauftragt und Mitglieder der DLRG/des DRK/des ASB sind. Die Abnahme der Prüfungen und deren Beurkundungen dürfen nur von dazu beauftragten Lehrscheininhabern vorgenommen werden. Alle Prüfungen müssen in mindestens 1,80 m tiefem Wasser durchgeführt werden. L - Das Mindestalter zum Erwerb (Ausbildung und Prüfung) eines Rettungsschwimmabzeichens beträgt: • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRGI des DRKldes ASB Bronze 1:2 Jahre • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRGI des DRKldes ASB Silber 15 Jahre • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRGI des DRKldes ASB Gold 16 Jahre '. - Die Prüfungen zu den'Deutschen Rettungsschwimmabzeichen der DLRG/des DRKldes ASB Silber und Gold müssen in dieser Reihenfolge abgelegt werden. Eine Prüfung muß abgeschlossen sein, bevor der Bewerber an einem Lehrgang für die nächsthöhere Stufe teilnehmen darf. -:- Vor Beginn des. Lehrgangs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen der DLRG/des ASB Gold - muß eine Bescheinigung über die' Sporttauglichkeit . vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr sein darf. - Die Prüfungen zu den Deutschen Rettlingsschwimmab, zeichen der DLRG/des DRKldes ASB - Bronze Silber bzw. Gold - können jährlich einmal wiederholt und beurkundet werden. Für jede fünfte Wiederholung wird das Abzeichen mit der entsprechenden Zahl verliehen.' Einzelleistungen. können in die Urkunde eingetragen werden. -,- Die praktischen Fertigkeiten sind während des vorberei~ tenden Lehrgangs grtindlich zu üben, damit sie bei der Prüfungsabnahme einwandfrei beherrscht werden. Die notwendige Theone ist auf der Grundlage der DLRGI DRK/ASB-Lehrmaterialien Geweils neueste Auflage) in verständlicher Form zu unterrichten. - Bekleidung (Jacke und lange Hose) soll aus ,Drillich oder ähnlich festem Stoff bestehen. Verliert ein Prüfling während des Entkleidens ein .Kleidungsstück, so ist dieses durch Tauchen wiederzuholen. - Beim Entkleiden nach dem Kleiderschwimmen sind Festhalten .am Beckenrand oder andere Hilfen nicht, gestattet. Beim Abtauchen fußwärts muß die geforderte Tiefe mit den Füßen zuerst erreicht werden. ' Bei Prüfungen der Herz-Lungen-Wiederbelebung . (HLW) sind die jeweils gültigen Ausbildungsrichtlinien ?:ugrunde zu legen. Es sind als biologische Grundlagen Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Atmung und Blutkreislauf zu verlangen. Wichtig ist die einwandfreie praktische Vorführung der Methoden über eine Zeit von_ 3 Minuten. Die Verwendung von Übungsgeräten wird empfohlen.. Die im DLRG/DRKlASB Lehrmaterial, neueste Auflage, beschriebenen Befreiungs- und Rettungsgriffe (Transport-, Schlepp-, Hebe- unö Tragegriffe) sind gründlich zu üben und in ,der Prüfung zu verlangen, andere Griffe sind nicht gestattet. Die Griffe müssen sicher beherrscht und über die vorgeschriebene Strecke einwandfrei vorgeführt werden. Beim Schleppen muß das Gesicht des Verunglückten über Wasser sein, der Geschleppte darf nicht mithelfen. ' Die Befreiungsgriffe sind bei der Prüfung vom Prüfer '. selbst oder einem Beauftragten, nicht von den Prüflingen untereinander (etwa als Partnerübung), im Wasser abzunehmen. Dabei ist auf die exakte und auch kraftvolle Durchführung der Befreiung zu achten. Jede Befreiung aus einer Umklammerung, die mit Hilfe eines Armhebels gelöst wird, endet in dem StandardFesselschleppgriff. ' - Der Ausbildung und Prüfung an Wiederbelebungsgeräten sind zwei im Lehrbuch, neueste Auflage, beschriebene Geräte zugrunde zu legen. . - Bei den Prüfungen "Hilfe bei Bade-, Boot8- und Eisunfallen", "Rettungsgeräte" sowie ,,Aufgaben und Organisation der DLRG/Wasserrettungsorganisationen" 1st das zu verlangen, was das DLRG/DRKlASB-Lehrmaterial aussagt. Wenn es die örtlichen Verhältnisse erfordern, sind Erweiterungen dieser Stoffgebiete in Theorie und Praxis zu behandeln (z. B.Gezeiten, Brandung, Strömung), ' - Die Leistung "Erste Hilfe bei Unfallen" aus dem Deutschen Rettungsschwimmabzeichen - Silber kann ersetzt werden durch den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang von mindestens 8 Doppelstunden. - Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang bedeutet, daß der Anwärter an einem Lehrgang,/von mindestens 8 Doppelstunden mit anschließender Prüfung (z. B. bei ASB, Bundes~ grenzschutz, Bundeswehr, DLRG, DRK, Feuerwehr, JUH, MHD und Polizei) teilgenommen hat und über die bestandene Prüfung eine Bescheinigung vorlegen kann. DIese Ausbildung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. ' - Falls sich bestimmte Prüfungsteile nicht im heimischen Bezirk abnehmen lassen, können diese auch an einem geeigneten Ort in einem Nachbarbezirk abgenommen werden. - Ein Lehrgang für eine Rettungsschwimm-Prüfung umfaßt mindestens 12 Stunden Ausbildung in Theorie und Praxis; die anschließende Prüfung muß innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. -::c Die Nurqerierung der Rettungsschwimmurkunden wird innerhalb der ausstellenden Verbände einheitlich vorgenommen. Die Registrierung erfolgt nach Kalenderjahren. III. Grundsätze für Lehrscheinprüfnngen (Anlage A-5 der Deutschen Prüfungsordnung) sehen Prüfungsordnung) (Anlage A-5 b der Deutschen PfÜfungsordnung) (Anlage A-5 c der Deutschen Prüfungsordnung) Voraussetzungen: - Mindestalter i 8 Jahre Mitgl1edschaft in der DLRG Die Mitgliedschaftsvoraussetzung kann entfallen, wenn die Lehrberechtigung nur für bestimmte Bereiche des Öffentlichen Dienstes erworben werden soll. Befürwortung durch den zuständigen Bezirk oder die' zuständige Stelle des Öffentlichen Dienstes - Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG/des ASB I des DRK - Silber - Abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung von mindestens 8 Doppelstunden, die nur 3 Jahre zurückliegen darf Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang im Schwimmen Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang im Rettungsschwimmen Erfolgreiche Durchführung. von je einem Kursus im Anfangs- und. Rettungsschwimmen unter Aufsicht eines beauftragten Lehrscheininhabers Teilnahme an. einem Lehrschein-Vorbereitungs lehrgang, dabei u. a.: ' . • Nachweis von Fertigkeiten im Brust-, Rücken- und Kraulschwimmen • Wiederholung von Leistungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens der DLRG/des DRKldes ASB - Silber - Lehrschein für die Ausbildung und Prüfung von· Schwimmern und Rettungsschwimmern Leistungen: Nachweis der organisatorischen Fähi'gkeiten und des Unterrichtsgeschicks durch Lehrproben im Schwimmen und Rettungsscj:Iwimmen. Kenntnis vom Bau des' menschlichen Körpers, der Wirkungsweise seiner wichtigsten Organe und der Wiederbelebung. Erklären wichtiger Rettungs- 'und Wiederbelebungsgeräte und ihrer praktischen Anwendung. Nachweis folgender Kenntnisse: • Methodik des Schwimmens und Rettens • Physikalische und physiologische Grundlagen des Tauchens • Organisation und Durchführung des Rettungswachdienstes • Rechts- und Versicherungsgrundlagen • . Die.DLRG: Aufgaben, Satzungen" Ordnungen. Ausführungsbestimmungen für L~brscheinprüfu_ngen Auf die Teilnahme an den Ausbildungshelferlehrgängen und die Durchführung von Anfangsschwimmkursen kann als ,Voraussetzung verzichtet werden; wenn entsprechende Qualifikationen (z. B. aufgrund der Schwimmeister- oder Sportlehrausbildung bzw. -tätigkeit) nachgewiesen werden. Aufgrund nachgewiesener Qualifikation kafm auf Teile der Lehrscheinprüfung verzichtet werd,en. Die Urkunde berechtigt den Lehrs,cheininhaber als Mit-. glied der DLRG für 4 Jahre. zur Ausbildung und Prüfungsabnahme im Bereich seines zuständigen Bezirkes. Voraussetzung für eine Verlängerung um 4 Jahre ist die.Mitgliedschaft (ausgenommen der unter 5. "Voraussetzungen" beschriebene Personenkreis) sowie die Teilnahme an mindestens einem Inforrnations- und Fortbildungslehrgang des Landesverbandes bzw. des Präsidiums. - Eine Lehr- und PfÜfberechtigung für den Bereich' der Schwimmprüfungen kann auch an Personen ohne LehrscheinpfÜfung erteilt werden (vgl. Ausführungsbestimmungen zu den Schwimmprüfungen). Weitere Einzel-, . heiten werden in Richtlinien des Präsidiums festgelegt. . . - Die PfÜfungen in Biologie und Erste Hilfe sind von . einem .Arzt abzunehmen. Nur in Ausnahmefällen kann· diese 'Prüfung auch von einem Lehrscheininhaber abgenommen werden, der dann von der zuständigen Landesverbandsleitung dazu besori~ers beauftragt sein muß. - Die Bedingungen der Lehrscheinprüfungen sind innerhalb eines Jahres zu erfüllen. - Einzureichen sind vor Beginn des Lehrschein-Lehrgangs über den Bezirk bzw. die zuständige Stelle': des öffentlichen Dienstes: • PfÜfungskiiIte .• Beurteilung durch die örtliche Gliederung oder die zuständige Stelle des Öffentlichen Dienstes • Mitgliedsbuch oder -ausweis • Urkunde über die Prüfung zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen der DLRG/des ASB/des DRK - Silber • 2 Paßbilder • Nachweis über die Ausbildung in Erste Hilfe von mindestens 8 Doppelstunden, niCht älter als 3 Jahre. Die Leistungen werden auf der Prüfungs karte eingetragen, die beim Landesverband/Präsidium verbleib~. --:- Die Ausbildung und Prüfung der Lehrscheinbewerber . wird im Auftrag des DLRG-Präsidiums verantwortlich von der zuständigen Landesverbandsleitung in Verbindung mit' den Bezirken durchgeführt. Lehrscheininhaber, die Lehrscheinanwärter ausbilden, müssen vom Landesverband gesondert dazu beauftragt sein. Die Lehrscheinprüfung wird von einer Kommission des Landesverbandes/Präsidium abgenommen. Ausbildung und Prüfung haben nach dem Rahmenplan des Präsidiums zu erfolgen. Bewerber für den Lehrschein haben folgende Erklärung zu unterschreiben: ' Ich erkenne die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen der DLRG an und verpflichte mich, als Lehrscheininhaber bei der Ausbildung und Prüfungsabnahme danach zu verfahren. Nach bestandener Prüfung stellt der Landesverbandldas Präsidium die Urkunde aus. Er/es numerien und registriert sie entsprechend den Richtlinien des Präsidiums. Die eingesandten persönlichen Unterlagen werden zurückgegeben. .Teil ß: DRK-Lehrscheinprüfurigen Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft im DRK - Die Mitgliedschaft kann entfallen, wenn die Lehr" und Prüfungsberechtigung nur für bestimmte Bereiche des Öffentlichen Dienstes erworben werden soll (Schulen, Universitäten, Bundeswehr, Polizei) .. - Befii,rwortung der Zulassung zur Ausbildung durch den zuständigen Bezirk (oder entspr. Gliederung) oder die - zuständige Stelle des Öffentlichen Diens~es Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (DRKI DLRG/ASB) (nicht älter als drei Jahre) - Abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbiloung von mindestens 8 Doppelstunden (nieht älter als drei Jahre) - Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrschein-Vorberei. tungslehrgang (darin eingeschlossen: "Ausbildungshelferlehrgang") mit Überprüfung der Schwimmfertigkeit und Wiederholung von Prüfungsleistungen 'des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber Erfolgreiche .Durchführung von einem Lehrgang im Rettungsschwimmen unter Aufsicht eines beauftragten Lehrscheininhabers (Ausbilders) Prüfung rür den' Lehrsch~in Rettungsschwimmen (Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung im Rettungsschwimmen) . Leistungen: 1. Nachweis der organisatorischen Fähigkeiten und des Unterrichtsgeschicks durch Le!lrproben' im Rettungsschwimmen 2. Kenntnisse vom Bau des' menschlichen Körpers, der Wirkungsweise seiner wichtigsten Organe und der Wiederbelebung (einschI. der Vorgänge bei Ertrinkungsund Badetod, der Folgen von Erschöpfung, Unterkühlung, bei Krämpfen) 3, Kenntnis über wichtige Rettungs- und Wiederbelebungsgeräte .und Demonstration der Anwendung 4. Nachweis folgender Kenntnisse: • Didaktik und Methodik des Rettungsschwimmens • Die 'YW-DRK: Aufgaben, Satzung, Dienstordnung • Die Prüfungsordnungen Schwimmen und Rettungsschwimmen und Ausführungsbestimmungen Die Prüfungen von '2. und 4. können. in mündlicher und/oder schriftlicher Form durchgeführt werden. Ausführungsbestimmungen für Lehrscheinprüfungen Auf die' Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen kann als Voraussetzung verzichtet werden, wenn. entsprechende Qualifikationen 8.. aufgrund der Schwimmmeister-, oder Sportlehrerausbildung bzw. -tätigkeit) nachgewiesen, werden. - Der Lehrscheif) berechtigt den Inhaber für vier Jahre zur Ausbildungs- und Prüfungsabnahme im Bereich seines , zuständigen Bezirks bzw. des unmittelbaren Bereiches des Öffentlichen Dienstes. ) . - Voraussetzungen für eine Verlängerung um weitere vier Jahre ist die Mitgliedschaft (ausgenommen der Personenkreis aus dem Öffentlichen Dienst) und die erfolg-'- reiche Teilnahme an einem Informations- und Fortbildungslehrgang. Eine Prüfberechtigung für Schwimmprüfungen kann auch an Personen ohne Lehrscheinprüfung erteilt werden (vgI. Ausführungsbestimmungen zu den Schwimmprüfungen). Weitere Einzelheiten werden in Richtliriien des DRK festgelegt. - Die Prüfungen in 2. sind von Prüfern abzunehmen, die durch die zuständige Lehrscheinprüfungskommission bestellt werden. - Die Bedingungen der Lehrscheinprüfung sind innerhalb eines Jahres zu erfüllen. Einzelheiten über das Einreichen von Unterlagen werden durch Richtlinien der für die Prüfung zuständigen Stelle festgelegt. - Die Prüfungsleistungen werden in eine Prüfungskarte eingetragen. . Die Ausbildung und Prüfung der Lehrscheinbewerber werden verantwortlich von dazu berufenen, Ausbildern durchgeführt. Näheres regelt eine Dienstanweisung und ein Rahmenplan. - Bewerbt;!r für den Lehrschein haben eine Erklänmg zu unterschreiben, in der sie die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen anerkennen und sich verpflichten, als Lehrscheininhaber bei der Ausbildung und Prüfungsabnahme danach zu verfahren. Zuwiderhandlqngen können den Verlust der Lehrberechtigung nach sich ziehen. . - Nach bestandt:ner Prüfung stellen die Landesverbände. die Lehrscheine aus. Über die Registrierung und das Verfahren werden gesonderte Richtlinien erlassen. Eingesandte persönliche Unterlagen werden zurückgegeben. Übergangsbestimmungen: Das DRK erläßt' Übergangsbestimmungen. Alte Lehrberechtigungen verlieren spätestens nach einem Jahr nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung endgültig ihre Gültigkeit. , . . . (Lehrschein) Voraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre --:- Deutsches Rettung~schwimmabzeichen Silber (ASB, DLRG, DRK) Gültige Lehrberechtigung für die Erste-Hilfe-Breitenausbildung. . - 'Mitwirkung an einem. Lehrgang Anfangsschwimmen als Teilnehmer lInd/oder Lehrgangshelfer. Mitwirkung an einem Lehrgang Rettungsschwimmen als Teilnehmer und/oder Lehrgangshelfer mit Wiederholung der Prüfungsleistungen geS Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber. - Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang. zum Erwerb der Lehrberechtigung Rettungsschwimmen. - Durchführung von je einem Lehrgang der Anfangs- und Rettungsschwimmausbildu-ng unter Aufsicht einer er. fahrenen und dazu beauftragten Lehrkraft. Geforderte Leistungen: - Nachweis der organisatorischen Fähigkeiten und des Unterrichtsgeschicks durch' Lehrproben aus der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung. Kenntniss~ vom Bau des menschlichen Körpers, der Wirkungsweise seiner wichtigsten Organe und der Wiederbelebung unter besonderer Berücksichtigung der Folgen und Maßnahmen bei Erschöpfung, Unterkühlung und bei Krämpfen sowie der Vorgänge beim Tod im Wasser. 178 Gemeinsames Kenntnisse der Wirkungsweise und Handhabung der wichtigsten Rettungs- und Wiederbelebungs geräte. - Nachweis ausreichender Kenntnisse: • zur Didaktik und Methodik des Schwimmens und Rettens • zur Unfallverhütung , • zu den Rechts- und Versicherungsgrundlagen • über den Wasserrettungsdienst im ASB Erwerb der Lehrberechtigung Rettungsschwimmen (Lehrschein) Ausführungsbestimmungen . - Die Durchführung von Ausbilderlehrgängen im Arbei. ter-Samariter-Bund richtet sich nach den jeweils vom . ASB-Bundesvorstand beschlossenen Richtlinien zur Ausbildung. - Die vom Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. erteilte Lehrberechtigung erstreckt sich auf die definierten Lehrgänge der Schwimm- ,und Rettungsschwimmausbildung . und schließt die Prüfungs abnahme ein. Sie wird mit erfolgreichem Lehrgangsabschluß oder durch Anerkennung für maximal drei Jahre erteilt. Eine Verlängerung der Lehrberechtigung um weitere drei Jahre ist nur durch Teilnahme an einer Fortbildung' möglich. - Auf die Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang kann verzichtet werden, wenn entsprech~nde Qualifikationen (z. B. Schwimmeister- oder Sportlehrerausbildung bzw. -tätigkeiten) anderweitig erworben w!lrden und nachgewiesen werden (Anerkennung). ' - Alle im Auftrag des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. tätigen Lehrkräfte und die ihnen zuzuordnenden Lehrberechtigungen und (Prüfungs-)unterlagen werden in einer Ausbilderzentraldatei beim ASB-Bundesverband registriert. IV. Lehrerfortbildung Unter Berücksichtigung der rechtlichen Maßgaben der einzelnen Länder zur Lehrerfortbildung wird empfohlen, daß . alle Schulschwimmen unterrichtenden Lehrer sich in der Rettungsfähigkeit einschließlic;:h der neuesten HL W -Technik (Her.l-Lungen-Wiederbelebungs-Techniken mindestens analog den Anforderungen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen der DLRG/des DRKIdes ASB - Bronze) Fortbildun$smaßnahmen möglichst regelmäßig unterziehen. Diese Fortbildungsempfehlung geschieht in der Absicht, bei den Schwimmen unterrichtenden Lehrern die nötigen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Rettung und Selbstrettung präsent zu halten, um einen möglichen Ertrinkungstod ihrer Schüler abzuwenden. V. Vereinbarungsdauer Diese Vereinbarung tritt am 1. Dezember 1997 in Kraft und gilt 5 Jahre. Die Gültigkeit verlängert sich jeweils um I Jahr, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wurde. GMBL SaaT 1998. S. 168