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Bekanntmachung der Zwangsversteigerungstermine
Diese Verwaltungsvorschrift ist befristet und gilt bis zum 29.05.2028.
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1 5 1 8 26.5.2008 Stand: 28.8.2008 Bekanntmachung der Zwangsversteigerungstermine AV des Ministeriums für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Nr. 6/08 vom 26. Mai 2008 (1518-29) Auf Grund des § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) vom 24. März 1897 (RGBl. S. 97), zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 4 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614), wird angeordnet: I. Die Terminsbestimmung gemäß § 39 Abs. 1 ZVG ist ab dem 1. Juli 2008 im Zwangsversteigerungsportal der Bundesländer öffentlich bekannt zu machen. Die Internet-Adresse lautet: www.zvg-portal.de II. Diese Allgemeine Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.