Bekanntmachung von Mustern zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach § 8 des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz STTG) vom 6. Februar 2013
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19 Bekanntmachung von Mustern zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen nach § 8 des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz — STTG) vom 6. Februar 2013 Vom 10. Januar 2021 Gemäß § 8 Absatz 1 des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) werden nachfolgend Muster zu § 3 des Gesetzes bekannt gemacht. Die Erklärungsmuster gelten für öffentliche Aufträge, die nach dem 31. Dezember 2020 durch Bekanntmachung eingeleitet worden sind. Saarbrücken, den 10. Januar 2021 Die Regierung des Saarlandes: Der Ministerpräsident Hans Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Rehlinger Der Minister für Finanzen und Europa Der Minister der Justiz Strobel Der Minister für Inneres, Bauen und Sport Bouillon Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Bachmann Die Ministerin für Bildung und Kultur Streichert-Clivot Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz Jost Stand: Januar 2021 Maßnahme: Vergabe-Nr.:............................................ (falls vorhanden) ................................................................... ................................................................... Angebot für: Eröffnungstermin:...................................... ................................................................... ................................................................... Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 11. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 56) wurden zur Kenntnis genommen und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben: Meinem/Unserem Angebot liegt die folgende Vereinbarung zugrunde: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung nach § 1 Absatz 1 STTG den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten und zur Ausführung des öffentlichen Auftrages eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Auszubildende, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, welche im Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) Anwendung finden (§ 3 Absatz 1 STTG). 2. Für den Fall, dass das AEntG nicht einschlägig ist, verpflichte(n) ich mich/wir uns, meinen /unseren zur Ausführung des öffentlichen Auftrages eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, bei der Ausführung der Leistung ab 1. Januar 2021 mindestens 9,50 Euro und ab 1. Juli 2021 mindestens 9,60 brutto je Zeitstunde zu zahlen (§ 3 Absatz 4 STTG). 3. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Entgelttarife und Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.saarland.de/tarifregister.htm Stichwort „Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG“. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwendende Recht zu entrichten sind. 5. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dafür Sorge zu tragen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. März 2020 (BGBl. I S. 493), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 3 Absatz 6 STTG). 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Entgeltabrechnungen sowie in die in § 9 Absatz 1 STTG darüber hinaus aufgeführten, vollständigen und prüffähigen Unterlagen zu geben. Das Einverständnis der von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu der Vorlage der Entgeltabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Entgeltabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. 7. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß §§ 3, 4, 8 Absatz 2 und 9 STTG eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Mir/Uns ist bekannt, dass bei mehreren Verstößen die Summe der Vertragsstrafen zehn Prozent des Auftragswertes nicht übersteigen darf. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass ich/wir zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet bin/sind, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und ich/wir den Verstoß kannte(n) oder kennen musste(n). Mir/Uns ist bekannt, dass die verwirkte Strafe, sollte diese unverhältnismäßig hoch sein, von dem öffentlichen Auftraggeber, basierend auf meinem/unserem Antrag, auf den angemessenen Eurobetrag herabgesetzt werden kann. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflichten gemäß § 3 des Gesetzes eingespart hat. 8. Ich/Wir erkenne(n) an, dass die schuldhafte Nichterfüllung der in den §§ 3 und 4 STTG genannten Anforderungen durch mich/uns oder durch die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 8 Absatz 2 und 9 Absatz 2 STTG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen. 9. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für mich/uns nach den §§ 3 und 4 sowie 8 und 9 STTG bestehenden Verpflichtungen an etwaige Nachunternehmer oder Verleiher identisch vertraglich weiterzugeben und derart zum Vertragsgegenstand zu machen, dass diese Verpflichtungen zugleich unmittelbare Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers entfalten. Dies gilt insbesondere für das Verlangen der Abgabe einer dieser Verpflichtungserklärung gleichlautenden Erklärung. 10. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, nach der Beauftragung etwaiger Nachunternehmer und/oder Verleiher deren Verpflichtungserklärungen dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. ------------------------------------------------ Datum und Unterschrift Firmenanschrift (Stempel), Telefon und Angabe des Ansprechpartners (in Druckschrift) Stand: Januar 2021 Maßnahme: Vergabe-Nr.:............................................ (falls vorhanden) ................................................................... ................................................................... Angebot für: Eröffnungstermin:...................................... ................................................................... ................................................................... Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs Die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG) vom 6. Februar 2013 (Amtsbl. I S. 84) und die Verordnung zur Anpassung des Mindestlohns gemäß § 3 Absatz 5 Satz 3 STTG vom 11. Dezember 2020 (Amtsbl. 2021 I S. 56) wurden zur Kenntnis genommen und es wird nachstehende Verpflichtungserklärung abgegeben: Meinem/Unserem Angebot liegt die folgende Vereinbarung zugrunde: 1. Bei Aufträgen über Leistungen oder Genehmigungen im Öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 1 Absatz 2 STTG verpflichte(n) ich mich/wir uns den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Auszubildende, bei der Ausführung dieser Leistungen mindestens das Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen, das in einem im Saarland für diesen Bereich geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist. Sollte das tariflich festgelegte Entgelt ab 1. Januar 2021 unter einem Lohn von 9,50 Euro brutto je Zeitstunde liegen, so gelten diese 9,50 Euro brutto als verbindlich. Sollte das tariflich festgelegte Entgelt ab 1. Juli 2021 unter einem Lohn von 9,60 Euro brutto je Zeitstunde liegen, so gelten diese 9,60 Euro brutto als verbindlich. Des Weiteren verpflichte(n) ich mich/wir uns, die sonstigen tarifvertraglichen Regelungen, insbesondere zum Urlaubsgeld, zu vermögenswirksamen Leistungen, Zuschlagsregelungen und Arbeitgeberleistungen zur Altersvorsorge zu gewährleisten und während der Ausführungszeit Änderungen nachzuvollziehen (§ 3 Absatz 2 STTG). 2. Die nach diesem Gesetz anzuwendenden Entgelttarife nebst den unter Nummer 1 aufgeführten sonstigen Regelungen sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.saarland.de/tarifregister.htm Stichwort „Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG“. 3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzuwendende Recht zu entrichten sind. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dafür Sorge zu tragen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -nehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. März 2020 (BGBl. I S. 493), in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 3 Absatz 6 STTG). 5. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Entgeltabrechnungen sowie in die in § 9 Absatz 1 STTG darüber hinaus aufgeführten, vollständigen und prüffähigen Unterlagen zu geben. Das Einverständnis der von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu der Vorlage der Entgeltabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Entgeltabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen gemäß §§ 3, 4, 8 Absatz 2 und 9 STTG eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünf Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Mir/Uns ist bekannt, dass bei mehreren Verstößen die Summe der Vertragsstrafen zehn Prozent des Auftragswertes nicht übersteigen darf. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass ich/wir zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet bin/sind, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und ich/wir den Verstoß kannte(n) oder kennen musste(n). Mir/Uns ist bekannt, dass die verwirkte Strafe, sollte diese unverhältnismäßig hoch sein, von dem öffentlichen Auftraggeber, basierend auf meinem/unserem Antrag, auf den angemessenen Eurobetrag herabgesetzt werden kann. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflichten gemäß § 3 des Gesetzes eingespart hat. 7. Ich/Wir erkenne(n) an, dass die schuldhafte Nichterfüllung der in den §§ 3 und 4 STTG genannten Anforderungen durch mich/uns oder durch die von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen der §§ 8 Absatz 2 und 9 Absatz 2 STTG den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigen. 8. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die für mich/uns nach den §§ 3 und 4 sowie 8 und 9 STTG bestehenden Verpflichtungen an etwaige Nachunternehmer oder Verleiher identisch vertraglich weiterzugeben und derart zum Vertragsgegenstand zu machen, dass diese Verpflichtungen zugleich unmittelbare Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers entfalten. Dies gilt insbesondere für das Verlangen der Abgabe einer dieser Verpflichtungserklärung gleichlautenden Erklärung. 9. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, nach der Beauftragung etwaiger Nachunternehmer und/oder Verleiher deren Verpflichtungserklärungen dem öffentlichen Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen. ----------------------------------------------------- Datum und Unterschrift Firmenanschrift (Stempel), Telefon und Angabe des Ansprechpartners (in Druckbuchstaben)