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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit"Beschaffung und Abgabe von Vordrucksätzen ""Mahnbescheid"""

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"Beschaffung und Abgabe von Vordrucksätzen ""Mahnbescheid"""

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 1994-03-14

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5 4 1 2 14.3.1994 Beschaffung und Abgabe von Vordrucksätzen "Mahnbescheid" RV des MdJ vom 14. März 1994 (5412 - 4e) Nach einer von mir gehaltenen Länderumfrage werden von der Mehrzahl der Länder die Vordrucksätze "Mahnbescheid" nicht kostenlos an nachfragende Antragsteller abgegeben. Die von einigen Ländern praktizierte Abgabe zum Selbstkostenpreis begegnet jedoch Bedenken, da die Kosten für die Ausgabe von Mahnbescheidsformularen als Auslagen zu werten sind, diese jedoch nur nach den Nummern 1900 ff. 1 KV (Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 GKG) geschuldet werden, die einen entsprechenden oder vergleichbaren Auslagentatbestand nicht aufweisen. Auch die Ausgabe der Formularsätze zu einem pauschalen Betrag von z.B. DM 1.- 2 rückte das Entgelt für den Vordrucksatz in die Nähe einer Gebühr, was gleichfalls nicht für zulässig gehalten wird. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte auch eine bevorzugte Abgabe an unmittelbar bei Gericht antragstellende Personen nicht mehr erfolgen. Ich bitte daher, ab sofort wie folgt zu verfahren: - Formularsätze "Mahnbescheid" werden grundsätzlich nicht mehr von den Gerichten ausgegeben, - der amtsgerichtliche Eigenbedarf ist dem Ministerium der Justiz jährlich zum 1. November zur zentralen Beschaffung zu melden, - die kostenfreie Abgabe eines Formularsatzes ist nur an solche Antragsteller möglich, denen für das Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. 1 Jetzt: Nummern 9000 ff. der Anlage 1 des Kostenverzeichnisses idF des Kostenrechtsänderungsgesetzes vom 24. Januar 1994 (BGBl. I S. 1325). 2 Seit 1. Januar 2002 0,51 €. Stand: 25.11.2002


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