Bibliotheksordnung für die Bibliothek im Bergwerk Reden beim Landesdenkmalamt
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Bibliothek im Bergwerk Reden Telefon: +49 (0)681 501-2494, -2601 bibliothek@denkmal.saarland.de 1/2 BIBLIOTHEKSORDNUNG für die Bibliothek im Bergwerk Reden beim Landesdenkmalamt I. Geltungsbereich Die Benutzungsordnung gilt für die in der Bibliothek im Bergwerk Reden zusammengeschlossenen Bibliotheken des Landesdenkmalamtes (LDA), des Instituts für Landeskunde im Saarland (IfLiS) und des Zentrums für Biodokumentation (ZfB). II. Aufgaben 1. Die Bibliothek im Bergwerk Reden ist Behördenbibliothek und wissenschaftliche Spezialbibliothek. Sie umfasst die Hauptsammelgebiete • saarländische Heimat-, Natur- und Landeskunde • Denkmalpflege • Architektur • Archäologie / Vor- und Frühgeschichte / Bodendenkmalpflege 2. Die Bibliothek erwirbt, erschließt und verwaltet die von den in Abschnitt I. genannten Institutionen benötigte und gesammelte Literatur und dient der Informationsvermittlung. III. Literaturbestand Der Literaturbestand ist unterteilt in • den Freihandbestand im Lesesaal (Monographien, Reihen, Periodika ab 2005) • den Magazinbestand (Periodika vor 2005 und RaRa-Bände) IV. Benutzer 1. Das Informations- und Dienstleistungsangebot der Bibliothek steht den Bediensteten des Landesdenkmalamtes, des Zentrums für Biodokumentation und des Instituts für Landeskunde im Saarland zur Verfügung. 2. Andere Benutzer können die Bibliothek als Präsenzbibliothek benutzen, soweit dies die Nutzung durch den unter Abschnitt IV.1. bezeichneten Personenkreis nicht beeinträchtigt. V. Öffnungszeiten 1. Die Öffnungszeiten werden von der Bibliothek festgesetzt und durch Aushang bekannt gegeben. 2. Über die Schließung der Bibliothek oder Änderungen der Öffnungszeiten, die jeweils aus besonderen Gründen kurzfristig notwendig und rechtzeitig bekannt zu geben sind, entscheidet im Einzelfall die Leitung des Landesdenkmalamtes in Abstimmung mit dem Bibliothekspersonal. 3. Außerhalb der festgesetzten Öffnungszeiten steht die Bibliothek zur Benutzung zur Verfügung • den Bediensteten des Landesdenkmalamtes, des Zentrums für Biodokumentation und des Instituts für Landeskunde im Saarland • ehrenamtlichen Mitarbeitern • freien Mitarbeitern (Werkverträge etc.) • anderen Benutzern mit Zustimmung der Leitung des Landesdenkmalamtes in Abstimmung mit dem Bibliothekspersonal oder von ihr beauftragter Personen. 4. Außerhalb der Öffnungszeiten steht das Bibliothekspersonal für Beratung und sonstige Hilfestellung nicht zur Verfügung. Bibliothek im Bergwerk Reden Telefon: +49 (0)681 501-2494, -2601 bibliothek@denkmal.saarland.de 2/2 VI. Benutzung in den Räumen der Bibliothek 1. Benutzerinnen und Benutzer, die die Bibliothek erstmalig aufsuchen, werden gebeten, sich beim Bibliothekspersonal vorzustellen und auf Verlangen auszuweisen. 2. Das in den Räumen der Bibliothek aufgestellte Schrifttum kann innerhalb des Lesesaals frei benutzt werden. Entnommene Stücke sind am selben Tag an ihren Standort wieder einzustellen oder auf dem bereitgestellten Bücherwagen zurückzugeben. 3. Die Bestände der Bibliothek sind pfleglich zu behandeln und vor jeder Beschädigung zu schützen. Eintragungen und Kennzeichnungen jeder Art sind untersagt. Einzelne Hefte dürfen aus Zeitschriftenbänden, einzelne Blätter aus Loseblattsammlungen nicht entfernt werden. 4. Das geltende Urheberrecht ist für jede Medienart zu beachten. 5. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die Benutzerinnen und Benutzer haben auf Verlangen Taschen, Koffer und andere Behältnisse dem Bibliothekspersonal offen vorzuzeigen. 6. Wer außerhalb der Öffnungszeiten als Berechtigter gemäß Abschnitt V.3. die Bibliothek benutzt, hat beim Verlassen der Bibliotheksräume • brennendes Licht zu löschen • geöffnete Fenster am Arbeitsplatz zu schließen • die Haupteingangstür der Bibliothek zuzuziehen VII. Leihverkehr 1. Die Bibliothek ist keine Leihbibliothek. Eine Ausleihe an andere Benutzer als der in Abschnitt IV.1. genannte Personenkreis findet nicht statt. 2. Für Personen in Abschnitt IV.2. besteht die Möglichkeit der Nutzung im Lesesaal. 3. Die Ausleihe erfolgt über das Bibliothekspersonal im Online-Katalog oder durch Eintrag in die Kurzleihliste. Jede Leihe ist dem Bibliothekspersonal anzuzeigen. Die entliehenen Medien müssen jederzeit auf Anforderung verfügbar sein. 4. Die Leihfristen (Kurzleihe: 24 Stunden; Fristleihe: 4 Wochen; Dauerleihe) enden automatisch bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. 5. Die Benutzerin oder der Benutzer haftet bei – auch unverschuldetem – Verlust entliehener Medien in Höhe der Kosten für die Wiederbeschaffung. Dabei ist der Ersatzbeschaffung der Vorzug gegenüber der Kostenerstattung zu geben. VIII. Ausnahmen Ausnahmen von allen vorstehenden Regelungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Leitung des Landesdenkmalamtes in Abstimmung mit dem Bibliothekspersonal oder von ihr beauftragten Personen. IX. Verstöße Bei Verstößen gegen die Bibliotheksordnung können Benutzer von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen und erteilte Zustimmungen fristlos widerrufen werden. Die Benutzer haften für alle Schäden, die dadurch entstehen, dass sie der vorstehenden Benutzungsordnung zuwiderhandeln. Die Haftung von Mitarbeitern des LDA, IfLiS und des ZfB ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn die Bibliothek aus dienstlichen Gründen benutzt wird. X. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Die Benutzungsordnung tritt am 11. September 2008 in Kraft und spätestens am 31. Dezember 2013 außer Kraft.