Bleiberechtsregelung für ehemalige Asylbewerber, die als alleinstehende Minderjährige eingereist sind
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MlnlSlerium(Oe Inneres und Sport Postfach 10 24 41 66024Saarbrtlc!cen Dienstgebäude: Mainzar Slraße 136 66121 Sa�lrbrOcken Tal.: (0681}962-O X,4QO.Adrns&a: Landesamt für Ausländerund Flüchtlingsangelegenheiten Oderring 25 66822 Lebach Landkreise Saarpfalz-Kreis Merzig-Wadern Neunkirchen Saarlouis st. Wendel - Ausländerbehörden - Nachrichtlich Verwaltungsgericht des Saarlandes . Kaiser-Wilhelm-Str. 15,16 66740 Saarlouis S"'POSlstelle;Q=innen;P=saarland; A=lion:C=de 11. Januar 2002 Se.arboiler. Her� Ou r chwalll: 9 62�-' FSJ< (0' 81) 9 62_ Az.: B 5 5510/1 Altfall Stadtverband Saarbrücken - Ausländerbehörde - 66119 Saarbrücken Landeshauptstadt Saarbrücken - Ausländerbehörde - 66104 Saarbrücken Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Prälat-Subtil-Ring 22 66740 Saarlouis Bleiberechtsregelung für ehemalige Asylbewerber, die als allein stehende Minderjährige eingereist sind Das Bundesministerium des Innern hat anlässlich der letzten Sitzung der Innenminis ter und -senatoren des Bundes und der Länder sein Einvernehmen nach § 32 AuslG zu nachfolgender Regelung erteilt: 1. Personenkreis Begünstigt sind Ausländer, die als alleinstehende minderjährige Asylbewerber zwi schen dem 01.01.1990 und einschließlich 30.06.1993 eingereist sind und sich seitfranz-Josef-Röder-Straße 21 66119 SaarbrOcken www.saarland.de I'· , . , . . . . dem im Geltungsbereich des Ausländergesetzes aufgehalten haben oder die als minderjährige Asylbewerber im gleichen Zeitraum eingereist waren und nach der Einreise ohne Begleitung zurückgelassen wurden. 2. Kriterien Hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe gelten die Be stimmungen der Bleiberegelung für Asylbewerber und abgelehnte Vertriebenbewer ber mit langjährigem Aufenthalt (Erlass vom 20.12.1999, B 5 5510/1 Altfall) und die hierzu ergangenen Erläuterungen entsprechend. Der Ausschlussgrund unter Ziffer 3 Spiegelstrich 1 findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass auch Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Jugoslawien einschließlich Kosovo in die Regelung einbezogen werden können. 3. Anhängige Verfahren , . Nach positiver Vorprüfung darf die Aufenthaltsbefugnis nur erteilt werden, wenn gleichzeitig noch anhängige Rechtsbehelfe in asyl- und ausländerrechtlichen Verwal tungsstreitverfahren oder ausländer- bzw. asylrechtliche Anträge zurückgenommen werden . 4. Frist zur AntragsteIlung Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach dieser Regelung kann nur bis zum 31. Mai 2002 gestellt werden. Eine Verlängerung der Frist kommt nicht in Betracht. 5. Statistik Das Landesamt für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten bitte ich die Anwen dung der Bleiberegelung statistisch aufzuarbeiten und mir auf Anforderung entspre chendes Zahlenmaterial zukommen zu lassen .