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VerwaltungsvorschriftenMinisterium der JustizDienstanweisung für die Gemeinsame Pressestelle des Saarländischen Oberlandesgerichts, des Landgerichts Saarbrücken, des Amtsgerichts Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte

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Dienstanweisung für die Gemeinsame Pressestelle des Saarländischen Oberlandesgerichts, des Landgerichts Saarbrücken, des Amtsgerichts Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte

Ministerium der Justiz · vom 2026-02-26

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Dienstanweisung für die Gemeinsame Pressestelle des Saarländischen Oberlandesgerichts, des Landgerichts Saarbrücken, des Amtsgerichts Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte Bei dem Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken ist die Gemeinsame Pressestelle für das Saarländische Oberlandesgericht, das Landgericht Saarbrücken, das Amtsgericht Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte eingerichtet. 1. Leitung Der Leiter der Gemeinsamen Pressestelle und dessen Vertreter werden durch den Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts bestimmt und sind diesem unmittelbar unterstellt. Der Leiter der Gemeinsamen Pressestelle und dessen Vertreter sind vom Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts mit der Wahrnehmung aller Aufgaben zur Erfüllung des Informationsrechts der Medien nach dem Saarländischen Mediengesetz sowie der sonstigen nach Nr. 3 dieser Geschäftsanweisung anfallenden Aufgaben der Gemeinsamen Pressestelle beauftragt. 2. Geschäftsstelle Die Leitung der Gemeinsamen Pressestelle wird durch eine Pressegeschäftsstelle unterstützt, die dem Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts unterstellt ist. 3. Aufgaben Die Gemeinsame Pressestelle nimmt folgende Aufgaben wahr: - Einheitliche Bearbeitung aller das Saarländische Oberlandesgericht, das Landgericht Saarbrücken, das Amtsgericht Saarbrücken sowie die übrigen Amtsgerichte betreffenden Medienanfragen - Einheitliche Bearbeitung aller das Saarländische Oberlandesgericht, das Landgericht Saarbrücken, das Amtsgericht Saarbrücken sowie die übrigen Amtsgerichte betreffenden Anfragen des Ministeriums der Justiz sowie aller nachgeordneten Behörden (insbesondere Staatsanwaltschaft) in Medienangelegenheiten Der Präsident des Saarländisch SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT DER PRÄSIDENT - Erstellung von Terminsvorschauen in Strafsachen (alle zwei Wochen) und – soweit presserelevant – im Einzelfall in Zivilsachen sowie in sonstigen Verfahren des Saarländischen Oberlandesgerichts, des Landgerichts Saarbrücken, des Amtsgerichts Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte - Koordination der Medienarbeit während presserelevanter Verfahren des Saarländischen Oberlandesgerichts, des Landgerichts Saarbrücken, des Amtsgerichts Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte in Abstimmung mit der örtlichen Pressesprecherin bzw. dem örtlichen Pressesprecher - Regelmäßiger persönlicher Austausch mit Medienvertreterinnen und – vertretern - Bearbeitung von Anfragen der Medien hinsichtlich der Herausgabe gerichtlicher Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts, des Landgerichts Saarbrücken, des Amtsgerichts Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte - Veröffentlichung der (anonymisierten) Terminsvorschauen über die Internetseite des Saarländischen Oberlandesgerichts mit wechselseitiger Verlinkung zu den Internetseiten des Landgerichts Saarbrücken, des Amtsgerichts Saarbrücken sowie der übrigen Amtsgerichte - Allgemeine Medienarbeit betreffend das Saarländische Oberlandesgericht, das Landgericht Saarbrücken, das Amtsgericht Saarbrücken sowie die übrigen Amtsgerichte - Führung eines zentralen Presseverteilers, in der die regionalen und überregionalen Medien bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter aufgenommen werden 4. Erreichbarkeit Die Gemeinsame Pressegeschäftsstelle ist über eine Funktionsemailadresse und eine zentrale Telefonnummer erreichbar, die auf der Internetseite der Gemeinsamen Pressestelle veröffentlicht werden. Auf den Internetseiten der nachgeordneten Gerichte werden Hinweise und Links veröffentlicht. 5. Geschäftsbehandlung Alle Mediensachen sind Eilsachen und entsprechend vorrangig zu behandeln. Die örtlichen Pressesprecherinnen und Pressesprecher sind insoweit von der Einhaltung des Dienstweges befreit. Saarbrücken, 26.02.2025 gez. Freymann


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