Dienstanweisung für die Serviceeinheit Wachtmeisterei bei dem Landegericht Saarbrücken
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2 3 7 0 23.11.2023 Dienstanweisung für die Serviceeinheit Wachtmeisterei bei dem Landgericht Saarbrücken Erlass des Präsidenten des Landgerichts vom 23. November 2023 (J 2370-004#001) Bei dem Landgericht Saarbücken ist eine gemeinsame Serviceeinheit Wachtmeisterei für das Saarländische Oberlandesgericht, die Generalstaatsanwaltschaft, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft gebildet, der eine Service-Geschäftsstelle übergeordnet ist. Im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts, dem Generalstaatsanwalt und dem Leitenden Oberstaatsanwalt treffe ich für die Serviceeinheit Wachtmeisterei folgende Dienstanweisung: 1. Leitung der Serviceeinheit Wachtmeisterei Die Leitung der Serviceeinheit Wachtmeisterei obliegt deren Leiter. Er ist Vorgesetzter der Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes bei dem Landgericht Saarbrücken, ohne Dienstaufsicht auszuüben. Er wird vertreten und unterstützt durch seinen Vertreter sowie den „Gruppenleiter“. Der Leiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei und sein Vertreter sowie der Gruppenleiter und sein Vertreter werden durch den Behördenvorstand bestimmt. Der Leiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei ist eigenverantwortlich zuständig für: a) die innere Organisation der Serviceeinheit Wachtmeisterei, die insbesondere beinhaltet: - die Verteilung der Wachtmeisteraufgaben innerhalb des Wachtmeisterdienstes einschließlich der Hausdienstgeschäfte sowie der Überwachung deren ordnungsgemäßer Ausübung - die Organisation und Durchführung der ständigen, anlassunabhängigen Einlasskontrollen gemäß Ziffer 3 dieser Dienstanweisung b) die Quartalsmeldungen an die Verwaltung des Landgerichts Saarbrücken hinsichtlich der Art und Anzahl der sichergestellten Waffen und gefährlichen Gegenstände. Soweit erfolgt ist deren Abgabe an die Strafverfolgungsbehörde zur weiteren Prüfung zu vermerken. Der Gruppenleiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei ist für den Dienst in den angeschlossenen Behörden zuständig, soweit nicht der Leiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei sich seine Zuständigkeit vorbehält. Er koordiniert den Personaleinsatz im Bereich der angeschlossenen Behörden. 2. Aufgaben und Organisation des Justizwachtmeisterdienstes Der Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht Saarbrücken ist für die Erfüllung der Dienstaufgaben des Justizwachtmeisterdienstes nach den hierfür getroffenen Regelungen und Bestimmungen der Dienstordnung für die Beamten des einfachen Justizdienstes (LV des MdJ Nr. 16/1965 – JVVS 2370/06.08.1965) zuständig. 2 3 7 0 23.11.2023 Insbesondere führt der vorgenannte Justizwachtmeisterdienst vorrangig und nach Weisung des Leiters der Serviceeinheit Wachtmeisterei im Eingangsbereich des Hauptgebäudes, Franz-JosefRöder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, ständige, anlassunabhängige Einlasskontrollen durch. Die ständigen Einlasskontrollen beginnen arbeitstäglich um 08:00 Uhr und enden zum Ende der regulären Dienstzeit. Soweit öffentliche Verhandlungen über das Ende der regulären Dienstzeit hinaus andauern, sind die Kontrollen solange durchzuführen, bis die Haupteingangstüre nach Ende der Verhandlung verschlossen wird. Die Besetzung der Sitzungssäle durch Justizwachtmeister („Saalwachtmeister“) sowie die Veranlassung weitergehender Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere in den übrigen, durch ständige anlassunabhängige Einlasskontrollen nicht gesicherte Bereiche erfolgt nach Maßgabe der personellen Ressourcen. Hiervon ausgenommen sind Situationen, in denen eine konkrete Gefährdungslage im Einzelfall zu besorgen ist. Die Durchführung des ordnungsgemäßen Vorführdienstes im Bereich des Landgerichts Saarbrücken obliegt dem Leiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei. 3. Durchführung der ständigen anlassunabhängigen Einlasskontrollen und Befugnisse des Justizwachtmeisterdienstes Die ständigen anlassunabhängigen Einlasskontrollen werden unter Einsatz der vorhandenen Röntgenkontrollgeräte sowie der Metalldetektoren (mobile Metalldetektorrahmen sowie Handsonden) durchgeführt. Während der Durchführung der vorgenannten Einlasskontrollen wird den Beamten des Justizwachtmeisterdienstes das Tragen der zur Verfügung gestellten Schutzwesten freigestellt. Der Leiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei ist berechtigt, in Situationen, in denen eine konkrete Gefährdungslage im Einzelfall zu besorgen ist, das Tragen der Schutzwesten anzuordnen. Grundsätzlich sind alle Gerichtsbesucher und die von ihnen mitgeführten Gegenstände zu kontrollieren. Von einer Personenkontrolle kann Abstand genommen werden - bei Personen, die den Justizwachtmeistern bekannt sind (z.B. Mitarbeiter/-innen des Landgerichts Saarbrücken und anderer Justizbehörden, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Anwaltskanzleien, Notare, Sachverständige und Dolmetscher) - im Übrigen Rechtsanwälte, die sich als solche durch einen gültigen Anwaltsausweis legitimieren können - Polizeibeamte in Uniform oder mit gültigem Dienstausweis im Rahmen der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben - Medienvertreter mit einem gültigen Presseausweis. 2 3 7 0 23.11.2023 Der Leiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei oder ein/-e von ihm zu benennende Beamtin oder Beamter des Wachtmeisterdienstes übt im Rahmen der ständigen anlassunabhängigen Einlasskontrollen im Auftrag des Präsidenten des Landgerichts das Hausrecht aus. In Ausübung des Hausrechts - haben Besucher insbesondere den Weisungen der mit den Personenüberprüfungen sowie der Kontrolle der mitgeführten Gegenstände beauftragten Justizwachtmeister Folge zu leisten. - sind eingesetzte Justizwachtmeister berechtigt, die Personalien der Gerichtsbesucher festzustellen, Kleidungsstücke und mitgeführte Gegenstände mittels der Röntgenkontrollgeräte zu durchleuchten und falls erforderlich zu durchsuchen sowie Personen mittels Metalldetektoren (mobiler Metalldetektorrahmen und Handsonden) auf mitgeführte Gegenstände zu überprüfen. - ist Gerichtbesuchern, die eine Durchsuchung ablehnen, oder die Waffen beziehungsweise ähnliche gefährliche Gegenstände mit sich führen und diese während ihres Aufenthalts im Gerichtsgebäude nicht in Verwahrung geben, der weitere Zutritt zu verweigern; lediglich Polizeibeamten in Uniform und mit gültigem Dienstausweis ist im Rahmen der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben das Führen ihrer Dienstwaffe innerhalb des Gerichtsgebäudes zu gestatten. - kann den Gerichtsbesuchern im Ermessen der eingesetzten Justizwachtmeister, insbesondere bei erhöhten Temperaturen, das Mitführen ungefährlicher Trinkgefäße (PET-Flaschen, TetraPacks, Baby-Trinkflaschen, usw.) sowie ungefährlicher Haushaltsgegenstände (Brotbox, Babynahrung, usw.) gestattet werden. Bei Trinkgefäßen kann der Gerichtsbesucher zur Vermeidung der Mitnahme gefährlicher Flüssigkeiten (Säuren, Flüssigbrennstoffe, usw.) um eine Trinkprobe gebeten werden. Lehnt dieser die Trinkprobe ab, ist das Mitführen des betreffenden Trinkgefäßes zu untersagen. Im Bedarfsfall ist die Vollzugspolizei um Amtshilfe zu ersuchen. In Verwahrung genommene Gegenstände sind in einem Sicherstellungsnachweis festzuhalten. Fallen Gegenstände unter das Waffengesetz oder sind diese mit einem Führungsverbot belegt, so unterliegen sie der Sicherstellung durch die Justizwachtmeister zum Zwecke der Aushändigung an die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft Saarbrücken) zur weiteren Überprüfung. Die Übergabe der sichergestellten Gegenstände an die Strafverfolgungsbehörde ist durch einen Übergabebeleg zu dokumentieren und in einem, je Gerichtsstandort getrennt zu führenden, Übergabenachweis festzuhalten. Der Leiter der Serviceeinheit Wachtmeisterei berichtet quartalsweise an die Verwaltung des Landgerichts Saarbrücken hinsichtlich der Art und Anzahl der sichergestellten Waffen und gefährlichen Gegenstände. Soweit erfolgt ist deren Abgabe an die Strafverfolgungsbehörde zur weiteren Prüfung zu vermerken. 4. Waffen oder ähnliche gefährliche Gegenstände im Sinne dieser Dienstanweisung sind insbesondere: - Schusswaffen, auch solche mit Leucht- und Schreckschussmunition und solche, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen - Hieb-, Stich- und Stoßwaffen - Schlagstöcke, Schlagringe, Schlagketten, asiatische Nahkampfgegenstände 2 3 7 0 23.11.2023 - Reizstoffsprühgeräte, Elektroschockgeräte - Taschenmesser, Springmesser, Teppichmesser, Schnitzwerkzeuge, Scheren, Rasierklingen, - Werkzeuge, wie Schraubendreher, Feilen, Hämmer und ähnliches - Feuerwerkskörper Saarbrücken, den 23.11.2023 (Görlinger)