Elektronische Aktenführung bei den Gerichten des Saarlandes Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz
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35 Elektronische Aktenführung bei den Gerichten des Saarlandes Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz Vom 8. Februar 2023 Die Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten des Saarlandes vom 17. November 2022 wird wie folgt neu gefasst: 1. Anordnung der elektronischen Aktenführung Gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten des Saarlandes (eAktVO SL) wird die elektronische Aktenführung bei den nachfolgend aufgeführten Gerichten in den jeweils genannten Verfahren zu folgenden Zeitpunkten angeordnet: Gericht Verfahren Beginn der elektronischen Aktenführung (Stichtag) Landgericht Saarbrücken ab dem Stichtag neu angelegte Verfahren der 12. Zivilkammer 1. Dezember Landgericht Saarbrücken ab dem Stichtag neu angelegte Verfahren der — 1. Zivilkammer und Kammer für Banksachen I — 3. Zivilkammer und Kammer für Bausachen I — 4. Zivilkammer und Kammer für Pressesachen sowie Kammer für Insolvenzund Anfechtungssachen — 5. Zivilkammer — 6. Zivilkammer und Kammer für Banksachen II — 7. Zivilkammer und Kammer für Handelssachen I 1. Januar 2023 — 8. Zivilkammer und Kammer für Handelssachen II — 9. Zivilkammer — 10. Zivilkammer — 11. Zivilkammer und Kammer für Handelssachen IV — 13. Zivilkammer — 14. Zivilkammer und Kammer für Versicherungssachen sowie Kammer für Erbsachen I — 15. Zivilkammer und Kammer für Bausachen II — 16. Zivilkammer und Kammer für Heilbehandlungssachen sowie Kammer für Erbsachen II — 17. Zivilkammer und Kammer für Handelssachen III — Kammer für Baulandsachen Finanzgericht des Saarlandes alle ab dem Stichtag neu angelegte Verfahren 15. März 2023 Verwaltungsgericht des Saarlandes alle ab dem Stichtag neu angelegte Verfahren 15. März 2023 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes alle ab dem Stichtag neu angelegte Verfahren 15. März 2023 2. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Saarbrücken, den 8. Februar 2023 Ministerium der Justiz Im Auftrag Dr. Diener