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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzEmpfehlungen für die Pflege von schutzwürdigen Biotopflächen in der offenen Landschaft

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Empfehlungen für die Pflege von schutzwürdigen Biotopflächen in der offenen Landschaft

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 1995-09-28

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Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr -Referat 0/2- Hardenbergstraße 1 66119 Saarbrücken Saar.brücken, den' 20 . .Dez. 3r Tel.: 0681/501 • Kurzmitteilung: oie unten aufgeführten Empfehlungen werden mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung übe.rsandt. rrry'tuftrag 1/ . (Or. Woerner) Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr . Empfehlungen fUr die Pflege von schutzwürdigcn ßiotopflächcn in der - offenen Landschaft Vom 28. September 1995 Inhalt: 1. Zielsetzungen 2. Geltung,bereich · 3. Begriffe und Hinweise 3.1 Pflegende Nutzung 1. ZicJselzimgen Vorrangi'gcs Ziel dieser Empfehlungen ist. den gefährdeten Ticr- und pnan~cngcmcinschaflcn der offenen L:andschafl ihre kuhurbcdingtcn Lebensräume zu erhalten: Nach NT. 48 des Landscha,fisprogrammcs des Saarlandcs vom ]., M:lf/; 1989 ist zum ArtC~l- und D'iotopschutz. in der Kulturlandschaft rolgendes festgelegt: ;,Lebcnsgcmcinschaftcn, die aufgrund traditioneller Bcwirt'schaflungsformcn entstanden und besonders repräsenta tiv ausgebildet sjnd; sind durch Fortsetzung dieser Bcwirtschuftungsformcn oder crsat'lwcisc durch entsprechende PllegemaCnahmen z.u ~rhahen. " Das Verhältnis zwischen landwirtschaftlichcr Nutzung mit Ptlegceffckl einerseits und Pflege mit odcr .ohnc Nutzeffekt -----~--3""'!_EE •.•~o !>________________..;andererscits soil durch diese Empfehlungen geklürt werden. "',.,.,..eg' ~~wJh~s~ep~~~a.~c'~·!j~g~cD~Bgc~d~il~'.~-________ 3.3 P,negeschniu 4. Allgemeine Empfehlungen 4.1 . Flächcngrößc 4.2 Mähtcrmine 4.3 Düngebeschränkung, SchnittgUl, Entwässerung 4.4 Bcweidung 4.5 Geräte s. Abwägungshinweisc 6. Spezielle Empfehlungen Anjage J: Gcrätcträgcr - Geräte - Ausstattung Anlage 2: Tabell~rische Übersicht - PJlcgcnde Nut~ zung .- Erstpllcge - ,pne~cschnitle gungen hmdwirtseh,lftJicher Struklurveränoerungcn. unter welchen die traditionelle Bewirtschaftung der ökologisch besondcrs wertvollen Flächen ökonomisch immer weniger tragfähig wird. Diese Empfehlungen wollen Entschcidung.s~ hilfen geben, um -die zur Pflege bzw. z.ur Förderung der Nutzung verfügbaren Miucl möglichst eiTeklvoll im Sinne des NaturschulZes und der angesprochenen Bewirtschaf· tungsrormcn einwsetzcn. .Für die repr.ise.ntativcn Biotoptypen der sa.lrländi:;che ll Kulturlandschaft werden Vorgaben zur angemessenen pnege bzw. Bewirtschaftung gegeben. Für die. Umscl'wng dieser Empfehlungcn sollen nach Müg~ lichkcit die ortsansässigen Landwirte :lls Ycrlrcigsparmcr gewonnen werden. 2. Geltungsbereich Diese Empfehlungen gehen rar von landwirtschaftlicher Nutzung gcprHgte Flüchen. welche 600 Gemeinsames Ministerialblatt Saarland. vom.12. Dezember 1995 - als Naturschutzgebiete oder Geschützte Landschafts-' bestandteile oder Naturdenkmale ausgewiesen oder zur Aus~eisung vorgesehen sind, . - als besonders" schutzwürdige Biotope nach § 25 SNG in . der Biotopliste erfaßt sind, r _ nach vegetationskundlicher Begutachtung als ökolo-· ~ . t' gisch wertvolle Sonderstandorte festgestellt' sind ~ \~~,' (NT. 5.2 und 7.2 der Richtlinie zum KulturlandschaftsI ~. programm für das Saarland vom 15. April 1994 GMBI. 699). IMM ,'1001 ..:... besonderen Zwecken des Arten· und Biotopschutzes <;1S~i dienen sollen, Die Empfehlungen wenden sich -an Behörden, Stellen und Verbände, die mit dem Abschluß' von Bewirtschaftungsverträgen bzw. der Vergabe von Pflegearbeiten befaßt sind und an deren Vertragspartner. 3. Begriffe und Hinweise 3.1 Pflegende Nutzung Diese wird definiert als Fortführung oder Wiederaufnahme der traditionellen Grünland-Bewirtschaftung des Standortes, .welche die Lebensraurnanspruche der dortigen schutzwürdigen Tier- und Pflanzengemeinschaften erhält und sichen. Beweidung soll eingesetzt werden, wenn sich Vorteile im Sinne pflegender Nutzung ergeben und keine nachhaltige Schädigung schutzwürdiger pnanzen- und Tiergemeinschaften zu erwarten ~st; im Zweifelsfal1 sollen Teilflächen des Biotoptypes versuchsweise beweidet werden. 3.2 Erstpflege 4. Allgemeine Empfehlungen 4.1 Flächengröße Die Ausdehnung einheitlich zu nutzender bzw. zu pflegender 'Bächen soU sich vorrangig nach den Lebensraumansprüchen der gefahrdeten Tieranen des Standortes rich~ ten. 'Im allgemeinen soll angestrebt werden, eine kleingekammerte Flächenst.ruktur mit hohem Grenzlinienanteil zu erhalten. Bei ausgedehntem Grünland (beide Seitenlängen Ober 100 m) sollen nach Möglichkeit zeitlich abgesetzte Mähabschnitte gebildet wer~en. -Etwa 10 % der Wiesen~ flächen sonen 'im dreijährigen Wechsel als Altgrasstreifen von mindestens 5 m B'reite belassen werden. Bei der Erstpflege sollen land schafts typisch ausgeprägte Landschaftselemente, wie Gehölzgruppen, Einzelgehölze, Feuchtstel1en oder Hochstaudeninseln an Stellen, die sich vom Gelände her dazu eignen (z. B. Böschungsstufen. Stein wälle. Gren'zen) belassen werden'. Bei Flächen über 2 ha soll die Erstpflege über zwei Jahre gestreckt werden. 4.2 Mähtermine Wesentliches Merkmal traditioneller Bewirtschaftung gegenüber modernen Wirtschaftsweisen ist bei Mähwiesen ein relativ später Mähtermin. In AnJage 2 sind die empfoh" lenen frühesten Mähtermine f~r die einzelnen Biotoptypen genannt. Erstpflege und Ptlegeschnitte sollen grundsätzlich nur außerhalb der Brutzeit, in der Zeit vom 15. Juli bis 14. Februar erfolgen, 4.3 Düngebeschränkung, Schnittgut, Entwässerung Dem späteren Mähtemiin, gemäß Nt.., 4.2 entSpricht eine relative Nährstoffarmut· der Böden als Standortvoraussetzung der schutzwOrdigen Pflanzen- und Tiergemejnschaf~ ten. Nährstoffarme Grünland-Standorte weisen einen hohen Als Erstpflege wird das Beseitigen von krautigem oder Anteil gef:ahrdeter Pflanzenarten und eilJe ent,Sprechend verholztem, mehr oder weniger starkem Aufwuchs auf vielfaltige Tierwelt (insbesondere Insekten) auf. Mit zunehjahrelang brachgefallenen Flächen bezeichnet. Die weiter~ mender Düngung und damit verbundener Schnitthäufigkeit naturl iche Sukzession ehemals landwirtschaftlich gehutzter raUt die Zahl der ~flanzenarten, wo?~i nur n.oc~. Allerwelts~ Flächen wird gezielt abgebrochen um die kulturbeding'ten arten vertreten smd. Auch um Nährstoffemtrage aus de' -----~-_1Pfhmzengeselischaften_deS-StandMes-zu_crhalten-u11(h:~tmo~pb're (ca 20 bis.A()..kg..Nlha..uri<L;'ahq..auszugjei-~-"----- fördern. Nach der Erstpflege soll ,die .Fläche in der Regel ehen: Ist el~ Verbot d~r Dun~ung .bzw. bei SaJbel~Gla.ttha~ kulturfähig sein, so daß eine pflegende Nutzung nach f~:WJesen em~ ~e.schrän~u~g Im Smne der KompensatlOn.sNr. 3.1 wieder aufgenommen werden kann oder ersatzweise dungung (led~ghch Ausgleich des Entzugs aus 1-2 Schmt~ ein Pflegeschnitt nach Nr.}.3 durchgeführt werden kann. ten) erforderlich. Wenn erforderlich, ist die Erstpflege in den Folgejahren zu wiederholen. 3.3 Pflegeschnitt Dies ist das Mähen oder in AusnahmefalIen Mulchen in mehrjährigem Rhythmus (Jahesabstand je nach Biotoptyp gemäß Anlage 2).· 2.. B. von Magerwiesen, Naßwiesen, Seggenrieden und Hochstaudenfluren, die wegen besonderer Pflanzengesellschaften erhalten werden sonen und dazu dnen Verjüngungsschnitt beriötigen. Der Pflegeschniu soll eine pflegende Nutzung dort ersetzen, wo diese im Rahm.en der traditionellen Grünland ... bewirtsChaftung nicht mehr fortgesetzt bzw; aufgenommen werden kann. Bei Erstptlege und Pflegeschnitten ist es deshalb - um Nährstoff?nreicherungen zu vermeiden - in der Regel erforderlich, das Schnittgut auszutragen' (näheres s. Anlage 2). Wenn das Schniugut nicht verwertet werden kann (z. B. thermisch zur Energienutzung) soll es kompostiert werden. Be'j den unter Punkt 2 aufgeführten Flächen ist von Entwässerungs- oder Meliorationsmaßnahmen Abstand zu nehmen. 4.4 Beweidung Wenn Beweidung zulässig ist, wfrd eine Begrenzung der Anzahl der Weidetiere und der- Weidezeiten wegen der Trittschäden und der Düngewirkung <lurch Koteintrag und aus Grunden des Artenschutzes (Bodenbriltet) empfohlen. Maximal zulässig sind 100 Großvjeh~Weidetage pro ha und Jahr. Näheres dazu ist in der Anlage 2 zu den einzelnen Biotoptypen aufgeführt. In stark durchfeuchtetem Zustand der Flächen ist von einer Beweidung abzusehen. Zwischen Heuschnitt und Weidegang soll eine Ruheperiode' von mind. 5 Wochen liegen. Weidezäune sollen aus Gründen des Schutzes wildlebender Tiere, insbesondere der Yögel, keinen Stacheldrahi enthalten. Empfohlen werden Glattdrähte, bei Bedarf als Elektrozaun mit Hütespannung je mich Risikobereich. Standortgebundene Hülehaltung mir Schafen und Wanderschäferei darf u. a. zum Schutz yon' Bodenbrütern nicht in der Zeit vom 15. April bis 3 J. Juni erfolgen. 4.5 Geräte Geräte sollen durch auf die jeweilige Arbeit ausger;chtete Dimension und Bauart den Standort schonen; sie sollen insbesondere - geringen Bodendruck ausüben, was durch leichtes leräte. Doppelbereifung bzw. Brcitreifen (Reifendruck '0., von max. 1 bar) erreicht wird, - so 'eingesetzt werden. daß am ,Boden lebende Oder brütende Tiere flüchten können (mähen oder mulchen von innen nach außen), - auf verdichtungsempfindlichen aöden nur bei Trockenheit oder Frost eingesetzt werden. Näheres siehe Anlage 1. 5. Abwägungshi~weise Erstpflege auf seit längere Zeit brachgefalJencn Flächen kann einen' erheblichen Eingrjff darstellen, der nach fach~ lichen und ökonomischen Gesichtspunkten verantwortbar sein muß. Vor der Durchführung einer Erstpflege auf Flächen, welche sich bereits in einem fortgeschrittenen Sukzessionsstadium befinden, soll die Pflegemaßnahme auch unter Koslengesichtspunkten abgewogen werden. Abzuwägende Alternative zu einer Ersipflege ist die weite~ re' natürliche - ,ggf. auch gesteuerte - Sukzession'. Ist z. n in dem Naturraum des Standortes bereits ein starker Anlage I Geräteträger, Geräte und Ausstattung I. Gerätelräger (Eignung nach Geländebeschaffenheil) I. I Standard-, Allrad~, Systemschlepper, Unimog eben bis Hangneigung I : 3 1.2 Spezialschlepper (Hangschlepper), Selbstfahrladewagen Hangneigung 1 : 3 bis 1 : 2 1.3 Raupen (Kettenfahrzeuge mit Gummiketten). Hangnelgu'ngen steiler als 1: 2 sowie 'Feu'cht~ und Naßwiesen, rasige Großseggenriede und nasse Hochstaudenfluren 2. Geräte 2.1 Mähwerke bei a) Landwirtschaftliche Folgenutzung bzw. pflegende Nutzung (ein- oder zweischürige Mähwiese) - normale landwirtschaftliche Mähsysteme (Balkenmähwerke bzw. ROlationsmä.hwerke, wobei Balkenmähwerken der Vorrang zu geben ist) b) Pflegeschnitt bei 2~ bis 3~jährigem Mährhylhmus - Im Landschaftsbau und der Landwirtschaft übliche Rotationsmähwerke rur Freischnitt (Umfangsgeschwindigkeit der Werkzeuge mind. 35 mlSek.) möglichst im Frontanbaü c) Erstpflege - Forstmulcher: Mindestbreitc 1,60 m. max. 2,40 ,111. möglichst im Frontanbau. _____~T~.~_~j~v~e~rg~l~e~ic~h~ba~r~e~r~F~I~äc~h~e~n~z~u=n~a~t~ür~li~c~h~er~S~u~k~z~es~s~io7n~----~------~rrru~~~vITmn~en ler-~~~~w-----~--------------~ festzustellen, wird eme Entscheidung wgunsten eines Pfle~ Umfangsgeschwindigkeit-----dcl WClkzeugc Abstützung durch Stützrollen übcr die gesamte Arbeitsbreite eVll. kombiniert mit Gleitkufen, geeingriffes näher liegen. als wenn die Umgebung sich (Schlegel) mi1)d. 70 m/Sck. überwiegend in geeigneter Bewirtsch1\ftung. wie'z. B. pfle~ gender Nutzung, befindet. Soweit Pflegemaßnahmen zur Erhaltung oder Förderung einzelner gefahrdeter Arten sich zum deutlichen Nachteil für andere gefährdete Arten des Standortes auswirken können. soll dieser Zie1konflikt gutachterJich abgewogen und entschieden werden; im Zweifelsfall soll von der Ptlegemaßnahme abgesehen werden. 6. Spezielle Empfehlungen zu einzelnen Biotoptypen Die nachfolgende tabellarische Aufstellung gibt Empfehlungen zur Behandlung einzelner Biofoptypen (Anlage 2), sowie zu den hierfOr geeigneten Geräteträgem, Geräten und deren Ausstattung (Anlage I). Für größere - insbesondere komplex strukturierte - Gebiete sollen notwendige Pflegemaßnahmen und Prioritä~ teofür die Behandlung einzelner Flächen in einem Pflegeund Entwicklungsplan festgelegt werden. 2.2 ~ufnahmegeräte In der Rege! Baltenpresse oder Ladewagen möglichst mit Tandemachse. 2.3 Sonstige Geräte a) Freischneidcr, .Einachsmotormäher mit Mulcher oder Mähbalken -:- Bearbeitung von Flächen, die wegen ihres Zuschnittes und ihrer Hangneigung für Großgeräte nicht geeignet sind, sowie das Ausmähen von Flächen im Bereich von EinzelgehölZ!'!n (Bäume,. Großbusche usw.) b) Zerkleinerungsgeräte 'an- oder aufgebaut (Holzhackmaschinen) -.:... Ze'rklc'inem vori Gehölzschnitt aus Pf1egemaß~ nahmen 602 , Gemeinsames Ministerialblatt Saarland vom 12~ De'Zember 1995 3. Ausstattung 3.1 Bereifung Soweit beim Befahren der Biotopfläche - aufgrund . der bodenmechanischen Eigenschaften - eine Be~ schä,digung der Grasnarbe zu befürchten ist, sind die ' Radfahrzeuge mit einer Bereifung auszustatten. die ~ine Verl~t~ung der Grasnarbe weitgehend verhindert. Zweckmäßig ist die Ausrüstung' der angetriebenen Achsen mit ZwiJIingsrädern. Reifen mit flachen, in der Lauftlächenmiue weit überlappenden StoUen mil gro~ Ber Aufstandsfläche. engem Abstand und schräger Anordnung sowie einer f1e~iblen Karkasse sind bodenschonend und desh,alb zu bevorzugen. Bei extremen Bodenverhältnissen sind die Radfahneuge mit Breit~ oder Niederquerschtlittsreifen auszurüsten. 3.2 Bodendruck Bei. allen Radfahrze,ugen (bei Geräteträgem einsehl. der Anbaugeräte sowie den ,zu ziehenden Geräten jeweils im beladenen Zustand) möglichst unter l . ~ glcm 2. ' Bei Raupen (Kettenfahrzeugen) unter 500 glcm 2 . I. Pflegende Nutzung durch lnndwirte als Vertragsleistung ,Pflegende Nutzung Ifd . Nr. Biotoptyp Mähwiese MähweidelBeweidung 1 . Kalkhalbtrockenrasen (Mähder bzw. Mähfonn)' a) kungrasig ab I. 7,*1 *1,2 oder 4 b) langgrasig ab 1. 7. *] *J. 2 oder 4 2 SandrasenlSandweiden - *1, ,2 oder 4 3 Felsgrusfluren , - *2 oder 4 4 Borstgrasrasen ab 1. 7.'*1 ~l, 3, 2 oder 4 5 Magerwiesen • a) Salbei-Glatlhaferw. ab 24.6. b) Silikat-Magerwiesen ab 1,7. c) submont Magerwiese , je nach Wuchsstärke 1-2 d) wechselfeuchte Wiese schürig * 1 *1 und 3 - - 6 Feuchtwiesen - ab 1. 7. (ausgenommen 'Pfeifengraswiese) , 1-2 schürige Mahd *1 *3 *\ \n besonderen Fallen (Schutz von Tier- und POanunarten mit besonderen An~pr'ilchen) ist eine Spätere oder andere Bewinschaftung 'mit dem Nutzer zu ye~inoortn (Einttlfallentscheidung). *2 Stsndongebundene HÜleh3hung oder Wandernchll.ferei in der Zl:it vom L 7.·14. 4,: Ilufkommende Verbuschung iM außerh~lb der Vegetatiol'lliPefiode zu bestitigen. in Nalurschutlgebieten lusätzliehes Mähen yon Rcstfuller, vor allem In GeilstelIen. einsehl. Au!>trag. *3 Mahweidc; Be~udjchle 100 Großvieh-Weide,tage!hl und Jahr in der Zeit' v, IS. 8.-31. 10. n2ch YOl'llngegan8ene~ Heuschnill ab i, 7.. im NSG mahen von RcstfUller, vor allem an GellSle!len. einschließlich Austrag. In stark durchfeuchtetcm Zustand der Flächen iSI von einer Be..... c·idung abzusehen . ·4 Wlllderschllf~i; Bewekltmg in der Zeit yom I. 10.-31. 3. ., .-' - 1I.Erstpflege - Pflegeschnitt als Auftragsleistung Erstpflege * 1 Pflegeschniu BodenIfd. Biotoptyp druck Nr. - verbracht - Schnitt~ bzw. g/cm2 Mähen/Mulchen Mähen/Mulchen Pflegerhythmus Mulchgut I Kalkhalbtrockenrasen (Mähder bzw. Mähfonn) a) kurzgrasig je na,ch Verbu~ 15.7. bzw. 3-5 jährig austragen *2 bis 1 000 schungsgrad nach der Orab I. 8. bzw. chideenblUte auBerhalb der Veg'etationsperiode b) langgrasig wie a) wie a) 1-3 jährig austragen b.is 1 000 2 SandrasenJSandweiden 'wie I ab I. 8. 3-5 jährig austr~gen - ":l FeJsgrusfluren .uBerhalb der auBerhalb der richtet sich . austragen - Vegetations- Vegetations- nach aufkomperiode periode . mender Verbuschung .. 4 Borstgrasrasen ab I. 8. ab I. 8. 2-3 jährig austragen his I 000 . 5 Magerwiesen a) Salbei-Glatthaferw. ab I. 8. ab 15. 7. .3-5 jährig austragen bis I 000 beiSa) b) Silikat-Magerrasen möglichst nach der Ore) submontane Mager- chideenblüte wiesen . d) wechselfeuchte Wiesen 6 FeuchtwiesenlNaßwie· ab I. 8. *3 ab 15. 7. *3 1-3 jährig austragen *3 je nach Näs~esen *4 grad unter 500 bis max. 1 000 . 7 rasiges Großseggenried außerhalb der auBerhalb der 5-10 jährig austragen *3 unter 500 Vegetations- Vegetationszeit *3 zeit *3 8 HochstaudenfluT ab 15.7. bei ab 15. 7. bei 5-10 jährig austragen, bei. je nach Nässehohem hohem hohem Näs- grad unter 500 Nässegrad *3 Nässegrad segrad *3 bis rnax. I 000 "'1 Bei Ersfpflege ,ist Austrag de!> .SchniU- oder MuJchgutes grundsätzlich erforderlich, "'2 Sei früher Mahd mit Mulcher kann nach Einzelfallentscheidung Mulchgut verblei~n, bei. Mahd ab September - Austrag des Mu1chgmes. "'3 Mlihen oder mulchen, aufnehmen und austragen in einem Arbeitsgang als EinzelfalJeruscheidung. "'4 bei Pfeifengraswiesen mähenln:tulchen ab I. Oktober. GMBt. S<laT IW5, S. 599


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