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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und Sport"Erlaß betr. § 53 a BeamtVG maßgebendes Recht für die Ermittlung des sog. ""nichterdienten Teils des Ruhegehaltes"""

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"Erlaß betr. § 53 a BeamtVG maßgebendes Recht für die Ermittlung des sog. ""nichterdienten Teils des Ruhegehaltes"""

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1994-07-22

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