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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und Sport"Erlass betr. § 58 BeamtVG Berechnung des Kapitalbetrages nach § 58 Abs. 1 BeamtVG und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung"

Verwaltungsvorschrift

"Erlass betr. § 58 BeamtVG Berechnung des Kapitalbetrages nach § 58 Abs. 1 BeamtVG und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung"

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1992-08-11

2.
(1)

I. §S8 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)j hier: Berechnung des Kapitalbetrages nach § 58 Abs� 1: 'BeamtVG ' II. Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 1 Anlage Beiliegendes Rundschreiben des Bundesministers des Innern vom 23.7.1992 - D III 4 - 224 012/68 - mit Hinweisen zu den ab 1. Januar 1992 eingetretenen Änderungen bei der Berechnung des Kapitalbetrages nach § 58 BeamtVG und bei der Durchführung der Nachversicherung übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Z. d. A. Im Auftrag �lKlein '0' . . _....... .. ' .l · . • -. .... .�;... J_",-,,- : .. .... . '. . ...•.. , .'. '........., DER BUNDESMINISTER OES INNERN Geschäftszeiehen (bei Antwort bltt� angeben1 o !II 4 - 224012/68 , ...., ...... ... ... . . .. , .. " . , .. . .... ; ... . ..... .... .. . ... .. . OerSundesministefdes Innern. Postfach 170290.5300 Bonn 1 Oberste Bundesbehörden " , 11'(0228) Datum 681-3669 23. Juli 1992 Dienstgebäude Nr. p , . , rDsr:--:M:':':i:"'"ni:-st-e-r d:"'"e-g-'n-n-e-m-' .Ij!:LJA. .. . " la Für das Beamtenversorgungs echt nachrichtlich: Il zus t andige MinisterlSenato �g .. � t JULI 1992 .: der Länder IIbtoUung ................ 71 .... . , .. Betr. : . I. § 58 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)' ; hier: Berechnung des Kapitalbetrages nac):! § 58 Ahs. 1 BeamtVG II. NaChversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung Am L. Januar 1992 sind das Rentenreformgesetz 1992 und das Renten Überleitungsgesetz in Kraft getreten. Als Folge der geänderten Vorschriften über die Rentenberechnung ergeben ·sich auch Ande rungen bei der Berechnung des Kapitalbetrages nachS 58 BeamtVG \.....) und bei der Durchführutig der Nachversicherung. '.'1 . Zur Berechnung des Kapitalbetrages nach § 58 Ahs. 1 BeamtVG gebe ich folgende Hinweise: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) hat auf- · grund ·des § ·188 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) in § 4 der Verordnung über ma�gebende Rechengr6�en der Sozialver sicherung für 1992 (Soz1alversicherungs-Rechengr6jlenverordnung 1992) vom 18. Dezember 1991 (BGB1. I S. 2331) die Umrechnungs faktoren für den versorgungsausgleich in der Rentenversiche� . . rung bekanntge'geben. Die Verordnung ersetzt die bisher 1m Df.nl'o-btud. Nr. t Grl",JMindol1.rSUlh ,. Nr.2 Dier-.!n:henllla6121 NI, oC Mu..,.,tt,w.a.30 NT.' uJrieh--...HuNlI' • \I�mltll\.lll" Tel.., ·TIllt.1I rite'... ; (.,{"uptgebivdeJ HJ.3 G"ur/'tcllntfOrf., Stt.et. 3$ NI. S K.rt-LtQ!It\·Strla.156 Slr..e, MI7G . (0l2tl) .1-1 U&898 ' :nUU .. 8MI 8:'1-4(1�·�.·-' Kon�"*tdu� 9undftk.... 80M, laIId.....ntr.lullk 8oI!1I 3iO01060 IBlZ.38000000)' PoUlllrokonlO KOln 1 19(X)o50S ((U.z 310'0050) .::." r· . .'. :,;;t;��.:'.:. ,.,�. ' : .... : . .' . . - 2 - Bundeanzeiger veröffentlichte Bekanntmachung der Rechengrößen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen. Rentenversicherung. In den Fällen der Anwendung der Barwert verordnung ersetzt § 4 Nr. 1 Buchstabe b) der Sozialversiche rungs-Rechengrößenverordnung 1992 die Tabelle 5 der Bekannt machung der Rechengrößen. Ein auszugsweiser Abdruck der Ver ordnung ist als Anlage 1 beigefügt. Für die Berechnung des Kapitalbetrages nach § 58 Abs. 2 BeamtVG kommen drei Alternativen in Betracht: 1. Liegen sowohl das Ende der Ehezeit als auch der Tag der � Entscheidung des Familiengerichts YQX dem 1.1.1992, ist die Berechnung wie bisher unter Verwendung der···Tabellen 1 und 3 der Bekanntmachung der Rechengrößen für· 1991 zur Durchfüh'. " . . . fung des Vers<;>rgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung durchzuführen. 2. Liegen das Ende der Ehezeit YQX dem 1.1.1992 und der Tag. der Entscheidung des Familiengerichts nach dem 1. 1.1992, ist wie folgt zu verfahren: Rentenanwartschaft x Faktor Tabelle 1· = . Werteinheiten (WE) Umrechnung der wB in Entgeltpunkte (EP) nach § 264 SGB VI: WE/100 '" .EP. Umrechnung der EP in Beiträge nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a) der· Verordnung: EP x Faktor für die Umrechnung EP in· Beiträge = Kapital betrag. Beispiel: Rentenanwartschaft·: 414,44 DM Ende der Ehezeit: 30.4.1991 il. Halbjahr 1991). . Tag 4er Entscheidung des . Familiengerichts: 7.1.1992 (im Jahr 199:;i) ) �.::.:;. - 3 - / 414,44'DM x 2,526768 = 1.047,193 WB, " 1047,193 WE/l00 = 10,47193 EP, ) :- c.. .. . � .. i '10,47193 EP x 8.122 ; 353 rr- = 85.056,77 DM. -i .'� , . .- :t..__. Der Kapitalbetrag zur Abwendung d!'!r Kürzung der Versor gungsbezüge nach § 57 BeamtVG beträgt demnach 85.056,77 DM,. 3. Liegen sowohl das Ende der Ehezeit alS auch der Tag der Entscheidung des Familie�gerichts nach dem 1.1.1992, rich-' tet sich die Errechnung der Entgeltpunkte nach § 76 Aha. 4 SGB VI und die Umrechnung in Beiträge nach § 4 Nr. 1 Buch stabe a) der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung ,19�2. Pie Berechnung stellt sich dann wie folgt dar: Umrechnung einer Rentenanwartschaft in EP (§ 76 Abs. 4 SGB VI) : Rentenanwartschaft/aktueller Rentenwert = EP. Umrechnung von EP in Beiträge nach § 4 Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung: EP x Faktor für die Umrechnung EP in Beiträge = Kapital betrag. Beispiel: Rentenanwartschaft: Ende der Ehezeit': Tag der Entscheidung des ' Familiengerichts: X' 414,44 DM 6.1.1992 (1. Halbjahr 1�92) 10.6.1992 (im Jahr 1992) .� . '. L. " ,.:"., 414,44 DM/4.2:...��. DM = 10,00096 EP, , , :.-. : ..... .. -," ,'; 10,00096 EP x 8.122,3530 = 81.231;37 DM. ,per Kapitalbetrag zur Abwendung der Kürzung der Versor gungsbezüge nach § 57 BeamtVG beträgt 81.231,37 DM. War der Tag der Entscheidung des Familiengerichts z.B. im April 1992, ist der Kapitalbetrag bei späterer Zahlung ab 01.05./01.06.1992 nach § 58 Abs. 2 anzupassen. I, ' :. : . . . , .: " - 4 - Der nach § 68 Ahs. 1 satz 15GB VI festzusetzende aktuelle Rentenwert beträgt bis zum 30.6.1992 41,44 DM, vom 01.07.1992 an 42,63 DM. Er wird zum 1. Juli eines jeden Jahres nach § 68 Ahs. 1 Satz 25GB VI berechnet und durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt (§ 69 Ahs. 1 5GB VI). Anderungen ergeben sich auch im Nachversicherungsrecht. Dieses wird nun in den §§ B, 18.1 bis 186, 233, 233a, 277 bis 278a und 281 des SGB VI geregelt. Gegenüber dem bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Recht ergeben sicn einige wichtige Anderungen: 1. Die Berechnung dez: NachversicherUngsbeiträ�e erfOlgt nach den Vorschriften, die im Zeitpunkt der Zahlung (Eingang des Nachversicherungsbeitrags beim Versicherungsträger) für versicherungspflichtige Beschäftigte gelten (§ 181 Ahs. 1 ,SGB VI). In erster, Linie bedeutet dies, daß der aktuelle Beitragssatz anzuwenden i'st. 2. Für Zeiten ab 1. Januar 1977 beträgt die Mindestbeitrags bemessungsgrundlage 40 'v. H. der, j ewelligen , Bezugsgröj3e, für Ausbildungsze1ten die Hälfte dieses Betrages (§ 181 Abs. 3 SGB VI). Die BeZUgSgröße ergibt sich aus § 18 SGB IV und wird künftig für jedes Jahr durch die jeweilige Sozialver sicherungS-Rechengrößenverordnung bekanntgegeben. Eine Übersieht über die ab 01. 07 .1977. eingeführte Bezugsgröße ist als Anlage 2 beigefügt. Für Zeiträume vor dem 1. Januar 1977 bleibt es bei den bisherigen Mindestbeitragsbemes sungsgrundlagen (§ 278 SGB VI). 3. Die Beitragsbemessungsgrundlage und die Minde�tbeitragsbe' . , 'messungsgrundlage für die Nachversicherung werden dynami siert (§ 181 Abs. 4 SGB VI) .. Damit erhöht sich die Nachver-> sicherungssumme gegenüber dem biSherigen Recht' zum 'Teil ganz erheblich (s. nach Tz 8). I , . , ··;�,�i;!f��:�;,f;,:;.: '"'" ,',:,. ..,'. � , " " , " . ," ' .. . - 5 - 4 . Ein bereits durchgeführter Versorgungsausgleich hat keinen Einflu� mehr auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrundlage; es sind vielmehr die vollen Arbeitsentgelte zugrunde zu legen (wie bisher bereits bei den Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und den Soldaten auf Zeit). Die Auswir kungen aus dem durchgeführten versorgungsausgleiCh werden ab 1.1.199 2 allein durch den Träger der gesetzlichen Ren tenversicherung über § 76 SGB VI berücksichtigt. Sofern der Nachzuversichernde die Kürzung seiner Versor gungsbezüge durch die Zahlung eines Kapitalbetrages ganz oder teilweise abgewendet hat. führt dies zur Erhöhung der Nachversic�erungsschuld (§ 183 Abs. 1 SG'B VI; vgl. Berech•. n�ngsmethode in I .). Eine Minderung der Na�hversicherungsschuld ist dagegen dann vorzunehmen, wenn der Träger der Versorgungslast bereits Aufwendungen des Rentenversiche ,��ngsträgers aus der Versicherung des aUSgleich�berech ·tigten Ehegatten erstattet oder die Erstattungspflicht durch Beitragszahlung (§ lOb VAHRG) abgelöst hat (§ 183 Abs. 28GB VI; im Falle der Nummer 2 analog der Dyn.amisie rung s. nach Tz. 8). Der Nachversicherungsschuldner hat dem Versicherungsträger in der Nachversicherungsbescheinigung zusätzlich zu den Entgelten Angaben über den Versorgungsausgleich zu machen, damit über § 76 .SGB VI ein Malus beim Ausgleichsberech tigten berücksichtigt werden kann. 5. Der Nachversicherungsfall tritt erst dann ein, wenn der Nachzuversichernde unversorgt aus der versicherungsfreien Beschäftigung ausgeschieden ist und kein Aufschubgrund - mehr - vorliegt (§ 184 Ahs. 28GB VI) . . Die Zahlung eines Unterhaltsbeitrages auf Zeit begründet ab 1. Januar 1992 nur noch dann einen Aufschub der Nach-· versicherung, wenn dieser der aus der. Nachversicherung er wachsenden Rentenanwartschaft mindestens gleichwertig ·is, t. In der .Regel ist wegen der Dynamisierung eine möglichst '. frühzeitige NaChversicherung angebracht . . I��i�. . .' - 6 :... 6. Die Möglichkeit der Nachversicherung für im Ausland be schäftigte Personen wird erweitert; dies gilt Z.B. für AUs landslehrer (§ 233 Ahs. 3 SGB VI). 7. Die Nachversicherung für Zeiten in den neuen Bundesländern wird ermöglicht (§§ 233a, 277a und 278a SGB VI). 8. Der Arbeitgeber erteilt dem Nachzuversichernden und dem Versicherungsträger eine Nachversicherungsbescheinigung nach § 185 Ahs. 3 · SGB VI ·und zahlt gleichzeitig hiernach VersiCherungsbeiträge. ) Vor allem die Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrundlagen ist ....... . ; bei der Durchführung der Nachversicherung ab 199�. zu beachten. § 181 Ab�, 4 SGB· VI sieht vor, daß die Beitragsbemessungsgrund lage bzw. die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Berech nung der ' NachversicherungSbeiträge um den Vomhundertsatz erhöht wird, um den das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Kalen �erjahr, in dem die Beiträge gezahlt werden, das Durchschnitts entgelt· für das K alenderjahr, .für das die Beiträge gezahlt werden, übersteigt; d.h.· für jedes nachzuversichernde Jahr erfolgt eine gesonderte Dynamisierung. Beispiel: BEütragsbemessungsgrundlage' für 1975: 28.000.-- DM l. Jahr der Zahlung der Nachversicherungsbeiträge: Dynamisierung: 28.000 DM x 2.1042 = 58.917.60 DM Der Dienstherr hat aus 58.917,60 DM Nachversicherungsbeiträge zu zahlen. Für die Rentenberechnung wird für das Jahr 1975 aber lediglich das tatsächlich bezogene Arbeitsentgelt in Höhe von 28.000.-- DM berÜCksichtigt. · .. \.... ) - 7 -' Die Dynamisierungsfaktoren bei einer Beitragszahlung im Jahre 1992 ergeben sich aus der Anlage 4 . Sie werden jährlich neu bekannt ge geben. und von mir im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMB1.) veröf fentlicht. Im Auftrag Neu �. . ! .. , , Aut Grund Nr, 67 - Tag de r Ausgabe: Born. den 28. 9�z.mber1991 .� ,. Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 1992 (Sozialverslcherungs-Rechangrößenverordnung 1992) Vam 18. Dezember1991 :.. des §17' Abs. 2 Satz1 des Vierten Buches So<ia!gesetzbuch (Artikel I des Gese tzes vom23.Dezember1976. BGBI.I S. 3845), der durc h Artikel9 Nr. 1 des Haushal1sbegleilgesetzes1984 vom 22. Dezember1993 (BGBI. I S. 1532) eingefilgl worden ist. . - der§§188.288 und310 de s Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom18.Dezember1989 BGBI. I S. 2261) un d . • - der. §§259 e.281 b "nd 310 a des Sechsten Buches Sozi.lg esetzbuch. die durch Artikel1 Nr. n,103 und134 des Gesetzes vom �. JtJli 1991 (BGBI. I S. 1606) eiogelOgI worden sind. . verordnet der Bundesminister rar Arbei! und Sozialord nung, und aut Grund - des §69 Ab•. 2 des Sechsten Buches SoziaJgesetzbuch und . -: des §255 bAbs.2 desSechsten Buches SOzialgesetzbuch. der durch Atlil<ell Nr. 69'des Gesetzes vom 25. Juli1991 (BGBI. t s, .1606) eingefOgt worden ist. verordnet �'e ,Bundesregierung:' '-, § 1 OurehschnJttsentgelt In der RentenversIcherung Die Anl.ge 1 zum Sechsten Buch So'zialg esetzbuch wird 1. fOr das J,ahr1988 um den Betrag von 3S896 DM, 2 für das J.hr1989 um den Betrag von40 063 DM ergänzt. (2iDa. Durch.ehniltsentgell für das Jahr 1990 beträgt 41 948 DM. Die Anlage 1 .um Sechsten Buch Sozi.lgesetz· buch wirdinsoweit ebenta!1s ergänzt, ' '

(3)

Das vo�äufige Durchschnitts.ntgelt beträgl 1. tor das Jahr 1991 43 917 DM, 2. fOr da. Jahr 1992 45 889 DM.

§ 2
Bezugsgröße In der SOZialversIcherung

Die Bezugsgröße im Sinnedes §16 Ab••1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgl im Jahre 1992 42 000 DM jährlich und 3 500 DM monallieh,

§ 3
Beifragsbemessungsgrenzen In der Rentenversicherung
(1)

Die Anlage 2 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird 1. In der Re nt enversicherung de< Arbeiter und der Angestenten . . fOr den Zeitraum vom 1. Januar 199.0 bis zum 31. Dezember 1990 um den Betrag von 75 000 DM. IOr den Zelltaum vom1. Januar 1991 bis zum �1. Dezember1991 um den Betrag vOn 7.8000 DM und 2. in der knappschaftlichen Rentenversicherung . . . tOr den Zeiltaum vom 1. Januar1990 bis 'zum 31. Dezember 1990 um den Betrag von93500 DM. für den Zeitraum vom 1. Januar 1991 bis zum31.Dezember 1991 um den Bettag von96 000 DM ergänzt.

(2)

01. Beitragsbemessungsgrenzen betrag en im Jan,. 1992 "1: In der Renlenversicherung der Arbeiter und der AngesteUte n..Bl 600 DM jährfich und6900 DM �onatlich. 2. in der knappschaftJichen Rentenversicherung100 600 DM Jährlich und B 400 DM monatlich. , .'. .oIe Anlago 2 zum Sechsten Buch sozialge.etzbuch wird IOr den Zeitraum t: 1. 1992 - 31 ••.12. 1992 uin die ..:', .. :'Jehresb.träge ergänzt.. . . , . , . " "" ,; :, '; ', :.. , " :" ', '" , : �:,,�i;�:���i��i':': :.:, j l , .' 0 ' Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil I Dritte Verordnung zur Anpassung der Renten und zu den maßgeblichen Rechengrößen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (3., Rentenanpassungsverordnung - 3. RAV) Vom 19. Dezember1991 Auf Grund - des § 17 Abs. 2 Sal� 1 des Vierten Buches Sozialge· salzbuch (Artikel l' des G esetzes vom 23. Dezember 1976. BGBL I S. 3M�). der durch Artike\..9 Nr. t des HaushallsbegJcilgescties 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBI. I S. 1532) eingefügt worden ist. - des § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Überführung' der .Ansprüche und Anwartschaften aus ZusalZ- und Son derversor9ungssystemen des BeHriUsgebiels (Artikel 3 des,Gesetzes vom 25. Juli 199t. BGBI. I S. 1606) und - des § 28 t Q Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetz· buch (Attikell des Gesetzes vom 25. Juli 1991. BGBI. I oS. 1606) verordnet der Bundesminisler lür Arbeit I,..1nd Sozialord· nung und auto Grund - des § 255b Ab•. t und des § 275b des Sechsten , Buches Sozja!gesetz�uch (Artikel 1 c;fes Gesetzes vom 25. Juli 1991, BGB': I S. 1606) und - deS § 1'153 der ReiCh.versicherungsordnung {Artikel 8 des Gesetzes �om 25. Juli 199'. 8GBI. I S. 1606) verordnet die Bundesregierung: § I Bezugsgröße der Sozialversicherung Die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des § 18 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt ab , . Januar 1992 25 200 DM jährHch und 2 100 DM monatlich. §2. Beitragsbemessungsgrenzen in. der Rentenversi��erUn9 Im BeftriUsgebfet ,Die BeitragSbemessungsgrenzen , (O.t) betragen' ab LJanuar 1992 1;. in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Ange� , ", Stellten 57600 DM jährfich und 4 800 DM monatlich, � ".", ' . " ' . ?:. i�·:":.. der' , knappschaftlichen Rentenversicherung , ,;:," �0,8,00 DM jährlich und 5900 DM monatlich. :�. ,�',." . ,. � . Die Anlage 2a zum SeChsten Buch Sozialgesetzbuch wird lJm die Jahresbeträge ergänzt.

§ 3
Werte für JahreShöchstverdienste
(3)

in den Anlage n 3 bis 6 zu dem Anspruchs und Anwartsehaftsüberführungsgesetz {1) In Anlage 3 wird die Spalle .. Rentenversicherung dcr Arbeiler und der Angeslell1en�' für die Zeit "t. t. - 30: 6.1990· um den wen ,,246t9.65" und die Spalte ;.;Knappschaftliche Flentenversiche(ung" lür die Zeit ,,1,1. - 30. 6. t990" um den Wert ,,30481,48" ergänzt. {2) In Anlage 4 .wird die Spatte "Betrag in DM� für die Zeit ,,1-.1. - 30. S. 1990" um den We� ,,19124,00" ergänzt In Anlage 5 wird die Spalte "Betrag in DM" für die Zeit .1. 1 . . - 30. 6. 1990". um ,den We� ,,13 660.00" erganzt.

(4)

In Alllage 6 wird die Spatte "Belrag in DM" lür die Zeil.,1. L - 30. 6. 1990· um den Wert .9562.00" ergänzt. §'4 Angfeichungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicher.ung Oie Angleig,ungstakloren zur Ermittlung' des Wertes von angleichungsctyn amiscnen Anrechten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe ades Versorgungsausgleichs;Überlei.. lungsgesetzes belragen im Zei1punkt einer Entscheidung . über den VersorgungsausgJeich in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 3O,Juni 1992 1. bei einem Ehezeitende in der Zeil vom 1. Juli 1990 ., bis zum 31. Dezember 1990 , 1,4114157.' 2. bei einem Ehezeitende in der Zeit \10m 1. Januar 1991 bi.zum 30. Juni 1991 1,2268164, 3. bei einem Ehezeitende Ih der Zeit vom'l.Jull 19�1, biszum31.DezemberI99'" ',1,1165324. . ; " . - • ; , '- , Anlage 2 Bezugsgröße - eingeführt ab 1. Juli 1977 - (§' 18 SGB IV) Kalenderjahr DM 1977 22.200 1978 23.400 1979 25.200" 1980 26.'400 1981 28.080 1982 29.520 . 1983 30.960 1984 32.760 1985 33.600 1986 . , 34.440 1987 36.120 1988 36.960 1989 37.800 1990 39.480 1991 40.320 1992 42.000 Bezugsgröße (Ost) - Beitrittsgebiet - Okt·. - Dez. 1990 1.400 (mtl. ) Jan. - Juni 1991 1.400 (mti.) Juli - Dez. 1991 1.750 (mU. ) 1992 25.200 " . . _:- ·i \.�/'... ;;��'>'�\:':;Y:::�:� :��. -,�,.� . . ," ... .', . ' . . . '., , J - . Wage 3 Dynamisierungsfaktoren nach .S 181 Abs. 4 SGB VI bei Zahlung im Jahr 1992 (das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 1992 < beträgt 45.889,-- DM) nachzuversicherndes Jahr 1945/1946 ·1958 . , - r ",: . • .' . , . ; ', . . . . . , :. " :: .', .. .. . '. .. ', , ".' . ', .'� '. . �,' ,;�... .. , ' , ' " , . . �. ": " . ; .. . .. :; . ...:' : . ::�:r�,\::�).. : .. Faktor 25,8093 25,0349 20,6800 16,1695 14,5172 12,8217 .. . 11,9130'· ll,2999 10,8382 10,0899 9,4734 9,0995 8,6096 8,1915 1,5216 6,8257 6,2621 5,9021 5,4197 4,9723 4',6385 4,4906 4,2325 3,8761 3,4392 3,0734 2.8092 2,5083 ·.··:"2,2516· 2,1042. " . l" " , .. " " , - .


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