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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportErlaß betr. Anwendung des § 53 Abs. 2 S. 2 BeamtVG

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlaß betr. Anwendung des § 53 Abs. 2 S. 2 BeamtVG

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1996-09-16

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