Erlaß betr. Anwendung des § 53 Abs. 2 S. 2 BeamtVG
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
Diese Vorschrift trägt keinen erfassten Text.
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