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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportErlass betr. Berücksichtigung von Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im nichtöffentlichen ausländischen Schuldienst

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betr. Berücksichtigung von Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im nichtöffentlichen ausländischen Schuldienst

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1993-10-11

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I { y Präsident des Landtages des Saarlandes Staatskanzlei Ministerium der Finanzen Ministerium der Justiz Ministerium für Bildung und Sport Ministerium für Wissenschaft und Kul·tur Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales Ministerium für Wirtschaft Ministerium für Umwelt Präsident des Rechnungshofes des Saarlandes 5 � Oberfinanzdirektion - ZBS - Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse S a a r b r ü c k e n Abteilungen C und 0 Referate A 2, A 3 und A 4 Vorprüfungsstelle für Bundesausgaben im Ha u s e Nachrichtlich: Landeshauptkasse Bundeskasse Sa a rbr üc k e n 11.10.1993 Fr.mz.Jood-lliidet.str. :n 66119 SaarlJriid:... TcIcfoo (06 81) 5 01-1 Tclehat (06 81) 5 01__ A 1 - 2111-01/0 . , . . \ ( \\ "\;. "" 2 . • ( -iJ' , .. { ". Berücksichtigung von Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit im nichtöffentlichen ausländischen Schuldienst Anlage: - 1 - Das beigefügte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - 2 C 23.91 - vom 24. Juni 1993, wonach die. Zeit einer Tätigkeit im nichtöf fentlichen ausländischen Schuldienst nicht nach § 1 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BeamtVG als ruhegehaltsfähige Dienstzeit be rücksichtigt werden kann, übersende ich zur gefl. Kenntnisnahme und Beachtung . Z. d. A. Im Auftrag Klein , ' . . ' . , . .... , t /� , . (' .. . � , . , , ! i ;1 f, 1I 1I i i ." j I . i .1"'. ' V} FINANZMINisTERIVM BADEN-WüRTTEMBERCi f;nlltlwjnjstC[juID Baden-Wl1rttemberg pr 1014'3 700'13 Sluttgart Bundesminister des Innern Graurheindorfer Str. 198 53117 Bonn nachrichtlich An die übrigen Minister und Senatoren des Bundes und der Länder für Versorgungsangelegenheiten 8\\1tt&al1. den .. DurehwahL (0711) 219- Bcarbeiteria/Bc.rbeiter: Aktenzeichen: 13. September lS Rostel< P 1607 - 26/82 Betr.: Berücksichtigung von Zeiten einer haUPtberuflichen Tätigkeit im nichtöffentlichen SChuldienst an einer ausländischen Schule im Ausland Bezug: Schreiben des Finanzministeriums vom 6. März 1991, Az.: P 1607 - 26/82 AnI.: 1 Das Finanzministerium übersendet in der Anlage das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - 2 C 23.91 - vom 24. Juni 1993 mit der Bitte um Kenntisnahme. Das Gericht hat entschieden, daß die Zeit einer Tätigkeit im nichtöffentlichen Schuldienst an einer auslän. ·····di:·schen· . Schule im Ausland nicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchsta be b) BeamtVG als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt wer den kann. gez.· sturm BeglaUbigt / / 8;1 .Ange tel e . Dic�stgeb'iude Neues Schloß Sehloßplltz 4 70173 SlUUC&rt ." . �i , � e ... - 1-.. .. � �/N t�·\� Abteilung f S t eJefon-Vermittluog SI,uern (0711) 279.0 Oorotbecnstf. 10 Teletex 71 11 )90 e FmBWPre m Schloßplatz Telefax (07 11) 279.)193


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