Erlass betr. Beurlaubung von Schülern zum Besuch der Gottesdienste am Reformationsfest und am Allerseelentag
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Erlaß betreffend Beurlaubung von Schülern zum Besuch der Gottesdienste am Reformationsfest und am Allerseelentag (Vom 4. September 1973 – GMBl. Saar S. 492) Durch das System der rollierenden Ferien fallen in bestimmten Schuljahren das Reformationsfest und der Tag Allerseelen nicht in die Herbstferien, wie erstmalig im laufenden Schuljahr. In den in Frage kommenden Schuljahren ist deshalb den Schülern, die in der Unterrichtszeit liegende Gottesdienste ihrer Konfessionen besuchen wollen, auf Antrag Gelegenheit hierzu zu geben.