Erlass betr. die Ausweisung einer Note im Fach Religion bei Schülern Alt-Katholischen Bekenntnisses
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Erlaß betreffend die Ausweisung einer Note im Fach Religion bei Schülern Alt-Katholischen Bekenntnisses Vom 5. Oktober 1978 (GMBl. Saar S. 746) Schüler Alt-Katholischen Bekenntnisses erhalten derzeit Religionsunterricht durch den Pfarrer des Alt-Katholischen Pfarramtes an der Saar. Da dieser Religionsunterricht nicht innerhalb der Schule, sondern in den Räumen des Pfarramtes bzw. in der Kirche erteilt wird, kann er, wie sich aus § 15 Absatz 2 Schulordnungsgesetz ergibt, nicht als ordentliches Lehrfach im Sinne des § 10 Absatz 1 Schulordnungsgesetz angesehen werden. Um dem von den Schülern Alt-Katholischen Bekenntnisses bekundeten Interesse an einer Ausweisung der in dem vorstehend genannten Religionsunterricht erteilten Noten auf dem Zeugnis Rechnung zu tragen, ergeht folgende Regelung: Die im Rahmen des vom Alt-Katholischen Pfarramt außerhalb der Schule gegebenen Religionsunterrichtes erteilte Note ist in das Zeugnis aufzunehmen. Diese Note hat bei Versetzungs- und Prüfungsentscheidungen jedoch außer Betracht zu bleiben. Daher ist in dem Zeugnis unter „Bemerkungen“ folgender Zusatz aufzunehmen: „Die Note im Fach Religion beruht nach Mitteilung seiner/ihrer Religionsgemeinschaft auf der Teilnahme des Schülers/der Schülerin an dem von dieser Religionsgemeinschaft außerhalb der Schule eingerichteten Religionsunterricht.“