Erlaß betr. die Eingruppierung der Lehrwerkmeister/innen im saarländischen Berufsschuldienst
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Erlass betreffend die Eingruppierung der Lehrwerkmeister und Lehrwerkmeisterinnen im saarländischen Berufsschuldienst Vom 14. Dezember 1998 (GMBl. Saar 1999, S. 31) I. Die Lehrwerkmeister/innen im Berufsschuldienst des Saarlandes werden mit Zustimmung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen außertariflich wie folgt eingruppiert: 1. Vergütungsgruppe VI b BAT ab Einstellung. 2. Vergütungsgruppe V c BAT nach Ablauf von mindestens sechs Monaten seit der Einstellung (Zeitaufstieg). 3. Vergütungsgruppe V b BAT a) Fallgruppe 1 nach mindestens sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c BAT, erfolgreicher Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft für Lehrwerkmeister/innen und entsprechender Tätigkeit, b) Fallgruppe 2 nach mindestens sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V c BAT. 4. Vergütungsgruppe IV b BAT nach mindestens sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe V b BAT Fallgruppe 1. II. Dieser Erlass tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.