"Erlass betr. die Erklärung der KMK ""zur Stellung des Schülers in der Schule"" vom 25.05.73"
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Erlass betreffend die Erklärung der Kultusministerkonferenz „Zur Stellung des Schülers in der Schule“ beschlossen am 25. Mai 1973 sowie deren Bekanntmachung Vom 12. Juni 1973 – GMBl. Saar S. 355 Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland hat am 25. Mai 1973 eine Erklärung „Zur Stellung des Schülers in der Schule“ beschlossen, deren Wortlaut hiermit bekanntgemacht wird. Gleichzeitig wird bestimmt: 1. Die für das saarländische Schulwesen bestehenden schulrechtlichen Vorschriften, insbesondere die betreffenden Vorschriften des Schulordnungsgesetzes (SchoG), der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) und des Vorläufigen Erlasses betreffend die Aufgaben und die Tätigkeit der Schülermitverantwortung (SMV-Erlaß) sind im Sinne dieser politischen, rechtlichen und pädagogischen Grundsätze zur Stellung des Schülers in der heutigen Schule anzuwenden. 2. Die Schulleiter werden beauftragt, sicherzustellen, daß die Gemeinsame Erklärung der Kultusminister allen an der Schule Beteiligten, insbesondere den Lehrern und Schülern zur Kenntnis gelangt. 3. Den Kollegien wird ausdrücklich die Erklärung „Zur Stellung des Schülers in der Schule“ zur gemeinsamen Erörterung gemäß § 1 der Allgemeinen Konferenzordnung empfohlen.