Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betr. die Neubezeichnung der Fachoberschule - Fachbereich Sozialwesen - zu Beginn des Schuljahres 2014/2015

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betr. die Neubezeichnung der Fachoberschule - Fachbereich Sozialwesen - zu Beginn des Schuljahres 2014/2015

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2014-09-01

Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.

Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 31. Juli 2014 623 A. Amtliche Texte Erlasse 1028 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Fachoberschule — Fachbereich Sozialwesen — zum Schuljahr 2014/2015 Vom 16. Juli 2014 Az.: A 4 – I.7.0 A 4 – I.10.0/II.10.0 A 4 – I.3.0/II.3.0/III.3.0 A 4 – I.4.0/II.4.0/III.4.0 A 4 – I.12.0/II.12.0/III.12.0 A 4 – I.5.0/II.5.0 A 4 – I.2.0/II.2.0/III.2.0 A 4 – I.11.0/II.11.0/III.11.0 Gemäß § 40 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. November 2013 (Amtsbl. 2014 I, S. 3), werden 1. im Benehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken sowie der zuständigen Schulkon ferenz am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken, 2. im Benehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis sowie der jeweils zuständigen Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis und am Berufsbildungszentrum Lebach, 3. im Benehmen mit dem Landkreis Merzig-Wadern als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Merzig-Wadern sowie der zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Merzig, 4. im Benehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel sowie der zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum St. Wendel, 5. im Benehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen sowie der zuständigen Schulkon ferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen sowie 6. im Benehmen mit dem Saarpfalzkreis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Homburg/St. Ingbert sowie der jeweils zuständigen Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Homburg und am Berufsbildungszentrum St. Ingbert zum 1. August 2014 die Fachoberschulen — Fachbereich Sozialwesen — geändert. Hierzu wird festgestellt: 1. a) Die Schule am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken führt die Bezeichnung „Fachoberschule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarbrücken“. b) Die Schule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis führt die Bezeichnung „Fachoberschule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Saarlouis“. c) Die Schule am Berufsbildungszentrum Lebach führt die Bezeichnung „Fachoberschule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Berufsbildungszentrum Lebach“. d) Die Schule am Berufsbildungszentrum Merzig führt die Bezeichnung „Fachoberschule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Berufsbildungszentrum Merzig“. e) Die Schule am Berufsbildungszentrum St. Wendel führt die Bezeichnung „Fachoberschule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Berufsbildungszentrum St. Wendel“. f) Die Schule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen führt die Bezeichnung „Fachoberschule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen“. g) Die Schule am Berufsbildungszentrum Homburg führt die Bezeichnung „Fachober schule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Berufsbildungszentrum Homburg“. h) Die Schule am Berufsbildungszentrum St. Ingbert führt die Bezeichnung „Fachober schule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — am Berufsbildungszentrum St. Ingbert“. 2. Die Fachoberschule — Fachbereich Gesundheit und Soziales — beginnt zum Schuljahr 2014/2015 mit der Klassenstufe 11 und umfasst ab dem Schuljahr 2015/2016 die Klassenstufen 11 und 12. Saarbrücken, den 16. Juli 2014 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


Erlass betr. die Neubezeichnung der Fachoberschule - Fachbereich Sozialwesen - zu Beginn des Schuljahres 2014/2015Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen