Erlass betr. die Neubezeichnung der staatl. Studienseminare und des Landesseminars
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Erlass betreffend die Neubezeichnung der staatlichen Studienseminare und des staatlichen Landesseminars Vom 17. Juli 2013 Az: A2/B – 1.8.1 A8 – 4.3.3.0/4.4.3.0 Die staatlichen Studienseminare und das staatliche Landesseminar für die Lehrämter an öffentlichen Schulen tragen folgende Bezeichnungen: 1. Staatliches Studienseminar für die Primarstufe sowie für Förderschulen und Inklusion 2. Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen 3. Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen 4. Staatliches Landesseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen. Den staatlichen Studienseminaren werden folgende Lehrämter zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst zugewiesen: Das unter Nummer 1 genannte staatliche Studienseminar bildet insbesondere für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Primarstufe und für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 9) sowie für das Lehramt für Sonderpädagogik aus. Das unter Nummer 2 genannte staatliche Studienseminar bildet insbesondere für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10), für das Lehramt an Realschulen und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen aus. Das unter Nummer 3 genannte staatliche Studienseminar bildet insbesondere für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) sowie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Klassenstufen 5 bis 13) aus. Dieser Erlass tritt am 1. August 2013 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Erlasses tritt der Erlass betreffend die Neubezeichnung der staatlichen Studienseminare bzw. Landesseminare vom 19. März 2003 (GMBl. Saar S. 74), zuletzt geändert durch den Erlass vom 21. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1289), außer Kraft. Saarbrücken, den 17. Juli 2013 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Arend