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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und SportErlass betr. die Richtlinien für die Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Beurlaubungsrichtlinien - BeurlR)

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betr. die Richtlinien für die Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Beurlaubungsrichtlinien - BeurlR)

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1965-04-06

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Erlass betreffend die Richtlinien für die Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Beurlaubungsrichtlinien – BeurlR) Vom 24. März 2004 Az.: A 1 / 2100-18 Aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3./4. Mai 1962 sind die Länder verpflichtet, was die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe anbelangt, übereinstimmende Richtlinien zu erlassen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Richtlinien für die Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungshilfe zwischenzeitlich vom Bund neu gefasst wurden. Maßgebend sind nunmehr die Richtlinien für die Beurlaubung von Bundesbediensteten zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Beurlaubungsrichtlinien – BeurlR) vom 25. Oktober 2000 (GMBl. S. 1112). Ich bitte um Beachtung.


Erlass betr. die Richtlinien für die Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Übernahme von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit (Beurlaubungsrichtlinien - BeurlR)Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen