Erlass betr. Die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen
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3.5.3 Sexualerziehung Erlaß betreffend die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes Vom 13. Juli 1990 (GMBl. Saar S. 208) 1. Die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes treten für alle Schulen ab dem Schuljahr 1990/91 in Kraft. Gleichzeitig werden die Richtlinien zur Sexualerziehung in den Schulen des Saarlandes aus dem Jahre 1971 aufgehoben. 2. Die Richtlinien sind veröffentlicht in der Schriftenreihe „Schule machen im Saarland“ und zu beziehen vom Ministerium für Bildung und Sport, Hohenzollernstraße 60, 6600 Saarbrücken, oder einer bei ihm zu erfragenden Stelle. Jede Schule erhält als Grundausstattung kostenlos eine ausreichende Anzahl von Exemplaren. Weitere Exemplare können beim Ministerium für Bildung und Sport oder von der bei ihm zu erfragenden Stelle gegen Erstattung einer Schutzgebühr bezogen werden. Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes Inhalt 1. Leitsätze zur Sexualerziehung 2. Ziele der Sexualerziehung 3. Sexualerziehung als Aufgabe von Elternhaus und Schule 4. Zur Gestaltung schulischer Sexualerziehung 4.1 Der Beitrag der Unterrichtsfächer zur schulischen Sexualerziehung 4.2 Sexualerziehung in der Primarstufe 4.3 Sexualerziehung in der Sekundarstufe I 4.4 Sexualerziehung in der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen 4.5 Sexualerziehung an beruflichen Schulen 4.6 AIDS als Thema schulischer Sexualerziehung 4.7 Grundsätze für die Auswahl von Medien 5. Aufhebung von Vorschriften 1. Leitsätze zur Sexualerziehung Sexualerziehung ist ein Teilaspekt der Gesamterziehung und ist daher, wie andere Erziehungsaufgaben auch, in den sich bietenden Situationen wahrzunehmen. Sie ist integrativer Bestandteil einer ganzheitlichen Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und bezieht die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen mit ein. Sexualerziehung ist wie die Gesamterziehung eine wertorientierte Erziehung im Sinne des Grundgesetzes, der Verfassung des Saarlandes und des Schulordnungsgesetzes. Zwar beeinflußt in einer pluralistischen Gesellschaft eine Vielzahl von Wert- und Normenvorstellungen unterschiedlicher Gruppen das sexuelle Verhalten der Menschen, Menschenbild und Werte des Grundgesetzes geben jedoch eine Orientierung und einen Maßstab zur Beurteilung. 2. Ziele der Sexualerziehung „Die Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen“ (aus der Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.12.1977). Dabei muß sie einerseits der Tatsache Rechnung tragen, daß der Mensch als eigenständige Persönlichkeit das Bedürfnis und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie auf individuelle Lebensgestaltung nach seinen persönlichen Glücks- und Wertvorstellungen im Rahmen des für alle geltenden Rechts hat. Das Grundrecht auf Freiheit der individuellen Lebensgestaltung fordert, daß der Staat den Privatbereich seiner Bürger respektiert. Daraus erwächst die Aufgabe der Sexualerziehung, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich mit unterschiedlichen sexualethischen Anschauungen auseinanderzusetzen, um ihnen eine persönliche Normenfindung und Lebensgestaltung zu ermöglichen. Sie soll zur Achtung vor der Würde und Eigenart des Mitmenschen, zur Toleranz und gegenseitigen Rücksichtnahme erziehen, auch wenn sich die Sexualität des Mitmenschen von der eigenen sexuellen Identität unterscheidet. Andererseits betrifft Sexualität den Menschen als soziales Wesen. Er sucht die mitmenschliche Begegnung, die ihn Geborgenheit, Verständnis und Selbstbestätigung erfahren läßt. In diesem Sinn soll Sexualerziehung zur Liebesfähigkeit führen, das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft stärken. Die Möglichkeiten und Chancen im sozialen Miteinander kann der einzelne nur dann ausschöpfen, wenn er kommunikationsfähig ist. Sexualität ermöglicht nichtsprachliche Kommunikation, ist darüber hinaus in ihrem Gelingen aber auf die Fähigkeit der Partner zu sprachlichem Austausch angewiesen. Deshalb ist der Prozeß des Sprechenlernens über Sexualität und Liebe ein grundsätzliches und durchgängiges Ziel jeder Sexualerziehung. Beide Aspekte des menschlichen Wesens und beide Zielsetzungen der Sexualerziehung stehen in einem Spannungsverhältnis und ergänzen sich. Die sexuelle Identität als Leitziel der Sexualerziehung bestätigt sich in der ethischen Entscheidung zur Verwirklichung persönlicher Freiheit und verantwortungsbewußter Partnerschaft. Dabei wünschen sich junge Menschen in aller Regel für ihre Zukunft eine dauerhafte Partnerschaft in Form der Ehe und Familie, oft auch in Form einer eheähnlichen Partnerschaft. Deshalb müssen sie Gestaltungsmöglichkeiten und Probleme kennenlernen, die mit einer Partnerschaft verbunden sind. Oberstes Ziel der Sexualerziehung soll in diesem Sinn der „freie, seiner Verantwortung bewußte mündige Mensch sein, der die notwendige Urteilskraft für Entscheidungen in diesem Bereich besitzt, sich zuglich aber auch seiner Bindung in bezug auf den Partner bewußt wird“ (BVerfGE vom 21.12.1977). 3. Sexualerziehung als Aufgabe von Elternhaus und Schule Schulische Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule. Sowohl die natürlichen Erziehungspflichten der Eltern als auch der Erziehungsauftrag des Staates verlangen, sie verantwortlich zu gestalten und sie in eine umfassende und ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung einzubinden. Gerade in den ersten Lebensjahren kommt den Erziehungseinflüssen der Eltern eine besondere Bedeutung zu. Die frühkindlichen Erfahrungen erweisen sich als grundlegend und prägend für die weitere sexuelle Entwicklung. Eltern, die das Recht ihrer Kinder auf eine volle Entfaltung der Persönlichkeit ernstnehmen, helfen ihnen dabei, sich auch als sexuelles Wesen zu entdecken, und erkennen die sexuellen Bedürfnisse der Kinder als einen selbstverständlichen Bestandteil der kindlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt an. Der Schule kommt eine eigene sexualpädagogische Aufgabe zu. Sie soll Kindern und Jugendlichen zum einen ein sachliches, wissenschaftlich begründetes Wissen um Sexualität und deren Zusammenhänge mit anderen Lebensbereichen vermitteln; zum anderen soll sie sich bemühen, Sachwissen mit Werthaltungen zu verknüpfen, und so die Kinder und Jugendlichen beim Aufbau einer eigenen sexuellen Identität unterstützen. Schulische Sexualerziehung knüpft an die in der Regel individuelle Sexualerziehung des Elternhauses an, ergänzt diese und führt sie weiter. Sind die Eltern nicht in der Lage, ihre sexualpädagogischen Aufgaben und Möglichkeiten verantwortlich auszufüllen, verlangt es das Persönlichkeitsrecht der Kinder und Jugendlichen, einen Ausgleich der entstandenen Defizite anzustreben. Die Schule nimmt in ihren sexualpädagogischen Bemühungen Rücksicht auf unterschiedliche Lebensstile und unterschiedliche kulturelle und religiöse Bindungen. Sie ist zwar nicht auf die Zustimmung der Erziehungsberechtigten angewiesen, hat diese aber über Vorhaben und deren Zielsetzungen rechtzeitig zu unterrichten. Den Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu geben, ihre Erfahrungen und Vorstellungen in die schulische Arbeit einzubringen. Schulische Sexualerziehung verläuft nicht isoliert von elterlicher Erziehung: Wenn sie deren Einflüsse angemessen berücksichtigt und sich bemüht, die Lebensbedingungen der Eltern und Kinder kennenzulernen und zu verstehen, können unnötige Konflikte vermieden und die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen werden. Umgekehrt wird es auch Eltern ermöglicht, Anregungen aus der schulischen Sexualerziehung für ihren eigenen sexualpädagogischen Auftrag zu nutzen. 4. Zur Gestaltung schulischer Sexualerziehung 4.1 Allgemeine Hinweise Schulische Sexualerziehung muß auf Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen ausgerichtet sein. Sie darf sich nicht auf die Vermittlung von Wissen über biologische Vorgänge beschränken. Wesentlich für das Gelingen von Sexualerziehung ist daher, sie als durchgängiges Unterrichtsprinzip zu begreifen, indem die Thematik von verschiedenen Seiten behandelt wird. Die fachspezifischen Schwerpunkte können als Ausgangspunkt einer fächerübergreifenden Sexualerziehung genutzt werden: - Der Biologieunterricht ermöglicht die sachlich-naturwissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Geschlechtlichkeit des Menschen. - Der Religions- und Ethikunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen Aspekte. - Der Sozialkunde- bzw. Politikunterricht geht auf die sozialen und rechtlichen Grundlagen des Geschlechts- und Familienlebens ein. - Der mutter- und fremdsprachliche Unterricht kann die Kommunikationsfähigkeit verbessern. Zum anderen ermöglicht er als Literaturunterricht die Auseinandersetzung mit Liebe und Sexualität. - Der Kunstunterricht bietet die Möglichkeit, erotische und sexuelle Inhalte zu diskutieren bzw. zu gestalten. - Der Sportunterricht kann dazu beitragen, das Bewußtsein der Schüler und Schülerinnen für ihre Körperlichkeit und die des anderen Geschlechts zu entwickeln. Die Problematik dieser fachspezifischen Schwerpunktsetzung liegt vor allem darin, daß sie dazu verleiten kann, Sexualität in verschiedene Bereiche aufzuteilen und zu werten: hier Natur und Trieb, dort Gesellschaft, Recht und Moral. Sexualität wird jedoch vom Menschen ganzheitlich erlebt. Die Besonderheit der Sexualerziehung liegt in der Vielschichtigkeit von Sexualität und in ihrem unmittelbaren Bezug zum persönlichen Erleben. Mit der Sexualität hat die Sexualerziehung die vitale Basis des Menschen zum Gegenstand. Das umfaßt außer umfangreichen biologischen Fakten vielfältige gesellschaftliche Aspekte und komplexe seelische Vorgänge. Sexualerziehung erfordert deshalb ein integratives, kooperatives bzw. projektorientiertes Vorgehen. Integrativ bedeutet, Sexualerziehung an geeigneter Stelle in den Unterricht einfließen zu lassen oder spontan aktuelle Anlässe im Unterricht aufzugreifen. Bei der Sexualerziehung sollen die Lehrkräfte zusammenwirken, indem sie sich über die Inhalte und den Umfang ihrer Beiträge verständigen. Insbesondere an weiterführenden Schulen kann die Sexualerziehung auch projektorientiert durchgeführt werden, indem sich alle Lehrkräfte einer Klasse oder eines Jahrgangs für eine festgelegte Zeit, unter ihrem jeweils fachspezifischen Blickwinkel, auf die Sexualerziehung konzentrieren. Darüber hinaus hängt das Gelingen von Sexualerziehung entscheidend von der Fähigkeit der Lehrkräfte ab, durch Einfühlungsvermögen und Geduld in der Klasse ein Klima des Vertrauens, des gegenseitigen Akzeptierens, der Offenheit und damit der Gesprächsbereitschaft zu schaffen. Die Schüler und Schülerinnen sollen ihre lebensgeschichtlichen Erfahrungen einbringen können. Dies bedeutet für die Lehrkräfte, bereit zu sein für spontane Gespräche über Sexualität, aber auch die Zurückhaltung von Schülern und Schülerinnen zu akzeptieren. Die Lehrkräfte sollten sich ihrer Einstellung zur Sexualität bewußt sein; denn gerade in diesem Bereich ist ihre eigene unbewußte Ausstrahlung ebenso bedeutsam wie all das, was sie bewußt und in bester pädagogischer Absicht sagen. Durch ihre eigene Einstellung zur Sexualität, durch ihre Reaktionen auf Verhaltensweisen und Äußerungen der Schüler und Schülerinnen leisten sie auch einen Beitrag zum Gelingen und Mißlingen schulischer Sexualerziehung. Damit hat diese auch etwas mit der Glaubwürdigkeit von Lehrkräften und ihrem Respekt vor Schülerinnen und Schülern zu tun; sie ist wichtig für eine Schulkultur, die den jungen Menschen in seinem Selbstwertgefühl, in seiner Bereitschaft zur Achtung vor anderen und seiner Fähigkeit stärkt, auch über Konflikte, Probleme und Bedürfnisse zu sprechen. Um die Sprach- und Gesprächsfähigkeit zu fördern, bieten sich neben dem Unterrichtsgespräch z. B. auch gruppenpädagogische Arbeitsformen an. Im Einzelfall kann es auch sinnvoll sein, für eine begrenzte Zeit geschlechtergetrennt zu unterrichten. 4.2 Sexualerziehung in der Primarstufe Gerade die Primarstufe (Klassenstufe 1 bis 4) kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur dann angemessen erfüllen, wenn sie für die Kinder nicht nur einen Ort der Wissensvermittlung darstellt, sondern darüber hinaus zu einem Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum wird, in dem sich die Kinder glücklich und geborgen fühlen können. Auch für eine erfolgreiche Sexualerziehung ist das eine wichtige Voraussetzung. Sexualerziehung in der Primarstufe sollte zunächst situationsgebunden erfolgen. Interessen und Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen werden vor allem dann deutlich, wenn sich die Kinder ohne Scheu in einer offenen Atmosphäre zu sexuellen Themen äußern und Fragen stellen können. Es ist sinnvoll, darüber hinaus Sexualerziehung auch zeitlich zu planen und festzulegen. Den Kindern wird dabei ein Grundwissen vermittelt, das die altersgemäß relevanten biologischen und sozialen Aspekte menschlichen Sexualverhaltens umfaßt. Als Themenbereiche bieten sich u. a. an: - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Geschlechter, - Freundschaft, Familie - sexuelle Entwicklung, Geschlechtsorgane bei Jungen und Mädchen, Männern und Frauen - Zeugung, Schwangerschaft und Geburt, - Gefahren durch sexuellen Mißbrauch. Das zentrale Medium der Sexualerziehung in der Primarstufe ist das Gespräch. Es sollte offen sein auch für umgangssprachliche Ausdrucksformen, um Kindern eine Auseinandersetzung mit ihren Konflikten und Ängsten zu ermöglichen. Eine unterstützende Rolle kann dabei das Kinderbuch spielen. Es verbindet Informationen über Sexualität und den Zusammenhänge mit emotionalen Erlebnisqualitäten und bietet so Kindern wertvolle Identifikationsmöglichkeiten. Nicht zuletzt können Kinder auch in (Rollen-) Spielsituationen emotionale Erfahrungen sammeln. Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ist gerade in der Primarstufe von besonderer Bedeutung. Erziehungseinflüsse, die zu wenig aufeinander bezogen sind, können beim Kind zu Verhaltensunsicherheiten, sich widersprechende Positionen können zu unnötigen Konflikten führen. Von daher sollten die Eltern in jedem Falle in die konzeptionellen und inhaltlichen Überlegungen einbezogen werden. 4.3 Sexualerziehung in der Sekundarstufe I Die bei Jungen und Mädchen unterschiedlich einsetzende Pubertät macht Sexualerziehung in der Sekundarstufe I schwierig. Insofern stellen die folgenden Zuordnungen zu einzelnen Klassenstufen nur Empfehlungen dar. Die Betroffenheit der Schüler und Schülerinnen ist wie bei keinem anderen Unterrichtsgegenstand gegeben, und der Unterricht kann deshalb eine echte Lebenshilfe sein. Die körperlichen und seelischen Veränderungen bei den Jugendlichen verlangen eine große Behutsamkeit und ein großes Einfühlungsvermögen auf seiten der Lehrkräfte. Hauptaufgabe der Lehrkräfte wäre es, die Jugendlichen in ihrem Auf und Ab seelischer Stimmungen zu akzeptieren und sie nicht vorschnell in Erwachsenenschemata zu pressen. Den emotionalen Schwankungen sollen die Lehrkräfte durch ein angemessenes Maß an Distanz und Nähe Rechnung tragen. Die Klassenstufen bzw. Jahrgangsstufen 5 und 6 übernehmen in der schulischen Laufbahn oft eine Gelenkfunktion. Viele Schüler und Schülerinnen wechseln in neue Schulstandorte und werden mit einer neuen Gruppen- und Klassenzusammensetzung konfrontiert. Das Verlassen des gewohnten Umfeldes schafft Verunsicherung, besonders auch im Verhältnis von Mädchen und Jungen. Für eine umfassende Sexualerziehung muß in der Klasse ein neues Klima der Offenheit und des Vertrauens geschaffen werden, das wegen des Fachlehrerprinzips in den meisten Schulformen nur langsam reifen kann. Die Sprachlosigkeit im Bereich des Sexuellen sollte abgebaut werden. Dazu bietet sich das Eingehen aus Themen wie Freundschaft, Liebe, Jungen, Mädchen, Geschlechtlichkeit, Körperkontakte im Deutsch-, Kunst-, Religions- und Biologieunterricht an. In den Klassenstufen bzw. Jahrgangsstufen 7 und 8 sollten Freundschaft und Liebe thematisiert werden. Hier können auch Erlebnisse einer ganz individuellen Sexualität, die Stufen der Reifung sowie die verschiedenen Einstellungen von Mädchen und Jungen zur Sprache kommen. Auf die Bedeutung von Zärtlichkeit, Respekt, Lust, Enttäuschung, Verantwortung und Treue kann in der Auseinandersetzung mit erzählenden Texten eingegangen werden. Dabei sind das Schamgefühl und der Schutz der Intimsphäre als Voraussetzungen einer gelingenden menschlichen Sexualität zu verdeutlichen. Auch die Fragen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsverhütung und AIDS müssen aufgegriffen werden. Zu den verschiedenen Themen über sexuelle Beziehungen gehören selbstverständlich auch partnerschaftliches Zusammenleben, Ehe und eheähnliche Gemeinschaft. Immer ist Wert darauf zu legen, daß Vorurteile gegenüber bestimmten Personen und Gruppen abgebaut werden (z. B. Homosexuelle). Der Respekt und die Toleranz jedem Menschen gegenüber sowie die eigene sexuelle Identitätsfindung bleiben Ziel einer schulischen Sexualerziehung. Die unterschiedlichen Wertungen im Elternhaus und die jeweiligen religiösen Bewertungen und Zielvorstellungen fordern gerade in diesem Bereich viel Einfühlungsvermögen der Lehrkräfte. Auch in unserer pluralistischen Gesellschaft gibt es sexuelles Verhalten, das allgemein als Fehlverhalten angesehen wird und nicht tolerierbar ist, so beispielsweise die Anwendung körperlicher Gewalt, die Ausübung psychischen Drucks oder die Ausnutzung einer Abhängigkeitsposition. Auf die Gefahr des Mißbrauchtwerdens (auch durch Verwandte und Bekannte) muß hingewiesen werden. Ab Klassen- bzw. Jahrgangsstufe 8, verstärkt in 9 und 10, müssen die eigenen Erfahrungen der Schüler und Schülerinnen aufgenommen werden. Ihre Unsicherheit verlangt nach Ermutigung, zu ihren eigenen Gefühlen zu stehen und einen eigenen Weg, auch im Sexuellen, zu finden. Deshalb muß die schulische Sexualerziehung anstreben, Ängste abzubauen und zu verantwortlichem Verhalten Hilfestellung zu geben. Dies macht es erforderlich, die Wertorientierung von Sexualität und zwischenmenschlichen Beziehungen hervorzuheben. Die kritische Auseinandersetzung mit Medien, Trends, Gruppennormen und damit die Entscheidung für den eigenen Weg bedürfen der pädagogischen Hilfe, aber auch der Unterstützung durch die Gleichaltrigengruppe. Bedeutung und Wandel der Familie und anderer Partnerschaften sind wichtige Themen. Sie können sich auf den eigenen Kulturkreise wie auch auf fremde Kulturen beziehen. Dazu gehört auch die Frage der verantworteten Elternschaft. Das Motiv zu einem verantwortlichen Sexualverhalten in eigenem und fremdem Interesse angesichts der Krankheit AIDS ist zu verstärken (vgl. dazu ausführlich Nr. 4.6). 4.4 Sexualerziehung in der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden Schulen Sexualerziehung in der Sekundarstufe II vertieft die biologischen, gesellschaftlichen und ethischen Themen der Sekundarstufe I. Entsprechend der Organisationsform der Oberstufe kommt dem Religions- bzw. Ethikunterricht in dieser Schulstufe eine besondere Bedeutung für die Sexualerziehung zu, da diese Fächer – im Unterschied zu Biologie und Politik – von allen Schülern belegt werden. Aufgrund des Alters der Jugendlichen bietet der Unterricht die Chance, die Frage nach Werten und Normen sowie die Frage nach der eigenen sexuellen Identität eingehender zu behandeln. Es empfiehlt sich dabei, generell von alltäglichen, naheliegenden Problemen auszugehen, um den Schülern und Schülerinnen eine Lebenshilfe zu geben. Andererseits motiviert dieser problemorientierte Ansatz, sich systematisch mit Funktionen von Normen und Typen ethischen Denkens auseinanderzusetzen. Folgende Themen sind möglich: - Werte, Zielsetzungen und Normen im Bereich der Sexualität, ethische und rechtliche Aspekte: Ehe- und Familienrecht, Jugendschutznormen, allgemeine Strafnormen im Bereich der Sexualität, die Diskussion um den § 218, unterschiedliche ethische Beurteilung von Formen der Sexualität in verschiedenen Weltanschauungen und Zeiten, AIDS im Kontext von Moral und Recht, Probleme der Sterilisation, der Genmanipulation, der In-vitro-Fertilisation u. a., - genetische und ethologische Aspekte der Sexualität: angeborene und erworbene Verhaltensweisen, - soziologische und sozioökonomische Aspekte: Institutionalisierung des Sexualverhaltens in seiner Ambivalenz als Entlastung und Belastung, EheRiten, Heiratsalter, Kriterien der Partnerwahl, Rollenzuweisungen, vor- und außereheliche Beziehungen, Ehescheidungen u. a. 4.5 Sexualerziehung an beruflichen Schulen Für die beruflichen Vollzeitschulen gelten dieselben Bestimmungen wie für das allgemeinbildende Schulwesen, sofern nicht schulformspezifische Lehrpläne sexualerzieherische Fragestellungen besonders aufgreifen. In der Teilzeitberufsschule ist mit einem breiten Spektrum verschiedenartiger Umwelteinflüsse und Lebenserfahrungen zu rechnen. Die Sexualerziehung ist hier besonders gefordert, den Jugendlichen Hilfe bei der Lösung persönlicher (entwicklungsbedingter bzw. durch die Gesellschaft verursachter) Probleme anzubieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn Probleme am Arbeitsplatz durch sexuell motiviertes Fehlverhalten bedingt sind (z. B. sexuelle Belästigung, Diskriminierung am Arbeitsplatz). Auch an beruflichen Schulen ist Sexualerziehung nicht an ein bestimmtes Fach gebunden. Obwohl in der Regel in den Lehrplänen nicht thematisiert, ist es notwendig, die Sexualerziehung als Unterrichtsprinzip zu sehen, indem die Freiräume der Lehrpläne genutzt werden. Die Anerkennung der Sexualität als einer Möglichkeit zur Selbstverwirklichung muß im Unterricht deutlich werden. Darüber hinaus ist im Hinblick auf eine sexuelle Beziehung, Partnerbindung und kommende Elternschaft das Prinzip der Verantwortung besonders hervorzuheben. 4.6 AIDS als Thema schulischer Sexualerziehung In die schulische Sexualerziehung soll die AIDS-Aufklärung eingebunden und fächerübergreifend erarbeitet werden. Es muß vermieden werden, daß die Krankheit AIDS in den Augen der Jugendlichen die Sexualität negativ definiert; um dies zu erreichen, sollte AIDS nach Möglichkeit erst dann im Unterricht thematisiert werden, wenn ein Grundwissen über Funktion und Formen menschlicher Sexualität vorhanden ist. Auf noch nicht absehbare Zeit muß die Auseinandersetzung mit AIDS in die Entwicklung der eigenen sexuellen Identität einbezogen werden. Zu diesem Zweck ist ein möglichst präzises Wissen über die medizinisch-biologischen, psychosozialen, ethischen und rechtlichen Aspekte von AIDS erforderlich; dabei muß altersgemäß vorgegangen werden. AIDS wirft für alle – Jugendliche, Eltern, Lehrkräfte – Probleme des Umgangs miteinander auf, die vor dem Aufkommen von AIDS leichter verdrängt werden konnten. Anläßlich AIDS werden einige zentrale Tabus unserer Gesellschaft berührt, die aufgearbeitet werden sollen. Dabei kommt dem langsamen Prozeß des Sprechenlernens über Tabus – also dem ersten Schritt zur Enttabuisierung – besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil Wissen zwar eine notwendige, aber allein nicht hinreichende Bedingung für verantwortungsbewußtes Verhalten ist. Der Transfer vom Wissen zum entsprechenden Verhalten – auch zur Solidarität mit den HIV-Positiven – geschieht vor allem über die Artikulation von Ängsten und Gefühlen. 4.7 Grundsätze für die Auswahl von Medien Zu den wichtigsten Aufgaben der Lehrkräfte gehört es, Richtlinien und Lehrpläne kind- und altersgerecht umzusetzen. Dabei erfordert die Auswahl von Medien große Sorgfalt. Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule empfiehlt es sich, die Eltern rechtzeitig über die gewählten Medien zu informieren. Obwohl kein Mitbestimmungsrecht der Eltern bei der Auswahl der Medien aufgrund von Artikel 6 Absatz 2 GG besteht, können Eltern Zurückhaltung bei der Auswahl solcher Medien verlangen, die das sittliche oder religiöse Empfinden verletzen. Es kann in einem problemorientierten Unterricht durchaus notwendig sein, zur sachgerechten Klärung altersangemessene Quellen von einseitigen oder extremen Positionen heranzuziehen. Die Beurteilungsmaßstäbe über die Verwendbarkeit solcher Medien ergeben sich in der Regel nicht aus dem Unterrichtsmaterial selbst, sondern aus dem gesamten didaktischen und methodischen Kontext des Unterrichts. Hilfestellung bei der Auswahl von Medien leisten das Landesinstitut für Pädagogik und Medien sowie die anderen Institutionen der Lehrerfortbildung und Medienausleihe. 5. Aufhebung von Vorschriften Die Richtlinien zur Sexualerziehung in den Schulen des Saarlandes aus dem Jahre 1971 werden aufgehoben.