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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und VerbraucherschutzErlass betr. die Zulassung von Beamten/innen des mittleren vermessungstechnischen oder kartographischen Dienstes zum Aufstieg in den gehobenen vermessungstechn. oder kartographischen Verwaltungsdienst des Landes v. 26.07.02

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Erlass betr. die Zulassung von Beamten/innen des mittleren vermessungstechnischen oder kartographischen Dienstes zum Aufstieg in den gehobenen vermessungstechn. oder kartographischen Verwaltungsdienst des Landes v. 26.07.02

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz · vom 2002-07-26

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09/1266 Minister für Umwelt Erlass betreffend die Zulassung von Beamtinnen und Beamten des mittleren vermessungstechnischen oder kartographischen Verwaltungsdienstes zum Aufstieg in den gehobenen vermessungstechnischen oder kartographischen Verwaltungsdienst Vom 26. Juli 2002 I. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für den Aufstieg der Beamtinnen und Beamten des mittleren vermessungstechnischen oder kartographischen Verwaltungsdienstes in die Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen oder kartographischen Verwaltungsdienstes ist § 28 SLVO in Verbindung mit den §§ 20 bis 22 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und des kartographischen Verwaltungsdienstes des Landes (APO geh. verm. u. kart. D.) vom 7. September 1983 (Amtsbl. 549), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juli 2002 (Amtsbl. S. 1419). Danach können Beamtinnen und Beamten des mittleren vermessungstechnischen oder kartographischen Verwaltungsdienstes zur Laufbahn des gehobenen vermessungstechnischen oder kartographischen Verwaltungsdienstes zugelassen werden, wenn die Voraussetzungen nach § 20 Abs. 1 und 2 APO geh.verm.u.kart. D. erfüllt sind. II. Zulassungsverfahren 1. Die für den Aufstieg zur Verfügung stehenden Stellen werden im Geschäftsbereich der jeweiligen Dienststelle ausgeschrieben. Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg an das Ministerium für Umwelt zu richten. 2. Der Leiter der betroffenen Dienststelle fertigt für jede Bewerberin und jeden Bewerber eine anlassbezogene Stellungnahme zur eingereichten Bewerbung an, die sich auch auf die gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 APO geh. verm. u. kart. D. geforderten Persönlichkeits- und Leistungsmerkmale erstreckt (siehe Anlage 1). 3. Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zulassungsverfahren kann in Abhängigkeit vom Verhältnis zu den verfügbaren Aufstiegsplätzen beschränkt werden. Die Entscheidung hierüber sowie die Vorentscheidung über die am geeignetesten erscheinenden Bewerberinnen und Bewerber für die Teilnahme am Zulassungsverfahren trifft das unter Punkt III Nr. 4 genannte Gremium. Zu berücksichtigen sind hierbei die vom Dienststellenleiter jeweils gefertigte Stellungnahme sowie die vorhergehende Regelbeurteilung. III. Auswahlverfahren gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 APO geh. verm. u. kart. D. 1. Für Bewerberinnen und Bewerber, die keine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, wird zusätzlich ein Auswahlverfahren durchgeführt. 2. In diesem Auswahlverfahren werden die Beamtinnen und Beamte in einer schriftlichen Prüfung von maximal 4 Stunden in allgemeinbildenden Fächern geprüft. 3. Das Ergebnis dieser Prüfung und die nach Punkt II. Nr. 3 vorliegenden Beurteilungen bilden die Grundlage für die Feststellung des Gremiums nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 APO geh. verm. u. kart. D. über die erfolgreiche Teilnahme an dem Auswahlverfahren. 4. Dem Gremium gehören an • vom Ministerium für Umwelt 1. der Leiter des Personalreferates und 2. der Leiter des Referates Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen. • von der jeweiligen Dienststelle 3. deren Leiter, 4. ein Mitglied des Personalrates, 5. die Frauenbeauftragte und ggf. 6. die Schwerbehindertenvertetung. IV. Zulassung zum Aufstieg Das Gremium empfiehlt mehrheitlich als Ergebnis aus den Verfahren II und III dem Personalreferat des Ministeriums für Umwelt eine Reihenfolge der zum Aufstieg zuzulassenden Beamtinnen und Beamten. V. In Kraft treten Der Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Anlage 1 ............................................... ..................................................... (Dienststelle) (Datum) Stellungnahme gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 SLVO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 2 APO geh.verm.u.kart.D. zur Bewerbung der/des ........................................................................................................................... (Vor- und Zuname, Amtbezeichnung) I. Allgemeine Angaben zur Person 1. Personaldaten: Geburtsdatum: Geburtsort: Anschrift: 2. Körperliche und geistige Belastbarkeit 3. Vorbildung, Prüfungen II. Persönlichkeitsmerkmale 1. Geistige Fähigkeiten 2. Auffassungsgabe 3. Urteilsfähigkeit 4. Entschlusskraft 5.Selbständigkeit 6. Dienstauffassung 7. Bereitschaft zur fachlichen und allgemeinen Weiterbildung 8. Verhalten und Benehmen gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Publikum III. Fachliche Qualifikation 1. Fachkenntnisse auf dem gegenwärtigen Arbeitsplatz und - ggf. – in früheren Arbeitsgebieten 2. Ausdrucksfähigkeit - mündlich - schriftlich 3. Arbeitstempo 4. Qualität der Arbeitsergebnisse IV. Gesamturteil ................................. Unterschrift


Erlass betr. die Zulassung von Beamten/innen des mittleren vermessungstechnischen oder kartographischen Dienstes zum Aufstieg in den gehobenen vermessungstechn. oder kartographischen Verwaltungsdienst des Landes v. 26.07.02Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen