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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Inneres, Bauen und Sport"Erlass betr. Durchführung des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG hier: Mindesthöhe der Verpflichtung zum Unterhalt aus der Ehe"

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

"Erlass betr. Durchführung des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG hier: Mindesthöhe der Verpflichtung zum Unterhalt aus der Ehe"

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport · vom 1992-03-31

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