"Erlass betr. Einstellung von Bewerbern in rentenversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse ehemalige Soldaten auf Zeit"
( eNTWURr: Ministerium d� Innern Postfach 10 24 41 66024 S3IlrbfÜcken Präsident des Landtages des Saarlandes Staatskanzlei Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Ministerium der Justiz 20.2.1997 � J!? ,()� , '3:t-/;}I f)-am..Josef·Röder-Str. 21 66U9 Saaroriickea Tel.r•• (06 81) 5 01-00 Telefax (06 81) 5 01'" A 1 2116-02 Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales • Ministerium/für Umwelt, Energie und Verke"hr Präsident J�s Rechnungshofes des Saarlandes l Oberfinanzdirektion - ZBS - ; Ruhegehalts - und Zusatzversorgungskasse , S a a r b r ü c k e n Abteilungen C und D Referate A 2, A 3 und A 4 Vorprüfungsstelle für Bundesausgaben im H a u s e Nachrightlich: "Landeshauptkasse Bundeskasse S a a r b r ü c k e n _..-.--- \ " ------ ••0, • , 0. 0. ' . , ',' . ( ; {' :,7 . . . � .-. . Einstdlung von Bewerbern in rentmversicherungsfreie Beschäf'tigungserbiiltDisse hier: ehemaligl! Soldatm auf Zelt Anlage: - 1 - Das als Anlage beigefügte Rundschreiben des Bundesministeriums des lnnern vom 13. Februar 1997' - D 11 6 - 224 012/55 - über sende ich mit der Bitte um gefl, Kenntnisnahme und Beachtung. Z. d. A. ,. Im AUftr c/g. Klein � . J , '. '.' .... . . : . �." . ., , . . .,. " ( C( ( .• BUNDESMINISTERIUM DES INNERN Geschaftszelthen (bei Antwort bitt. angeben) o 11 6 - 224 012155 aund..mlnlste�um des Innem, _eh 17 02 SO. 53108 eCf1ll Oberste Bundesbehörden nachrichtlich: Für das Beamtenversorgungsrecht zuständige Minister I Senatoren der Länder hältnisse hier:. ehemalige Soldaten auf Zeit R (0228) Datum 681- 3669 13. Februar 1997 Jj{ �L Bisher wurden Soldaten auf Zeit mit Anspruch auf Übergangsgebühmisse erst nach Wegfall der ÜbergangsgebQhmisse nachversichert, d.h., je nach Dauer des Wehr dienstes frOhestens 6 Monate, spätestens 3 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr. Durch Artikel 1 Nr. ;21 und 22 des Gesetzes zur Umsetzung des Programms ·für mehr Wachstum und Beschäftigung in den 8efeichen der Rentenversicherung und Ar� beitsförderung vom 25. September 1996 (8GBI. I S. 1461) wurde § 184 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geändert und § 185 Abs. 2a SGB VI neu eingefOgt. Aufgrund dieser Neuregelung ist die Nachversicherung nunmehr unmittelbar nach' Beendigung d� Wehrdienstes durchzufuhren. Die Neuregelung gilt ab 1. Okiober 1996 und betrifft nur Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens 4 Jahren. Hllusansctvfft: Gl'aurhelndorfer Stra4e 198·53117 SOM' Uereransctutrt Armin!�tN!"" in" t::?. - - '11 VermIttILtnft,M "'!t\ 1':'0· ... _ . _. . • ____" _ __ --_._.. -_.- �- , , ,••• ·.1 . , j.: \ ( , .' " , • '� . , . '�' " " ( [ -2- "c" , Bei Soldaten auf Zeit ist die berufliche Planung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Bundeswehr häufig noch nicht abgeschlossen und eine z u vertässige Pro- , , 'gnose über die Art des künftigen Beschäftigungsverhältnisses (privates Arbeitsver hältnis I öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis) kaum möglich. , ., ..... ;. .:. \ �ie gesetzliche Neuregelung läßt daher zu, daß dl ' e gesamte Nachversicherung ) rückgängig gemacht werden kann, wenn sich der ehemalige Soldat auf Zeit bis zum Abii.luf eines Jahres nach Wegfall der Übergangsgebühmisse doch noch für eine rentenversicherungsfreie Beschäftigung entscheidet. Je nach Dauer der Zahlung von Übergangsgebühmlssen wird die endgültige Entscheidung über die Nachversi-' cherung somit im ungünstigsten Fall 4 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Bun, deswehr getroffen. Nach einer solch langen Zeitspanne nach Infannationen von dem Nachversicherten über seinen zwischenzeitlichen beruflichen Werdegang zu erhal ten, ist probletnatisch; daher ist die Mithilfe c;les jeweiligen Dienstherm erforderlich. ). Zur DurchfUhrung einer gesetzeskonformen Nachversicherung von Soldaten auf , Zeit nach der gesetzlichen Neuregelung, bittet daher das Bundesministerium der Verteidigung die Dienststellen, die einen ehemaligen Soldaten auf Zeit innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung seines Wehrdienstes in ein rentenversicherungsfrei es Beschäftigungsverhältnis einstellen, umgehend das Bundesamt fOr Wehrverwaltung - Referat AV 5- Bonner Talweg 177 53129 Bonn hierüber zu infannieren. Im Auftrag Neu