Erlass betr. Entschädigung für Lehr- und Prüfungstätigkeit im Rahmen der Ausbildung des Beamtennachwuchses
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Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten AdM/1-4 Abteilungen B, C, D Referate A/1, A/3, A/4, A/5 im H a u s e Landesamt für Finanzen Präsident-Baltz-Str. 5 66119 Saarbrücken Landesamt für Bau und Liegenschaften Hardenbergstr. 6 66119 Saarbrücken Vorsteherin des Finanzamts Völklingen Vorsteher der Finanzämter Homburg Merzig Neunkirchen Saarbrücken Am Stadtgraben Saarbrücken Mainzer Straße Saarlouis St. Ingbert St. Wendel Sulzbach Aktenzeichen: Dateiname Rückfragen an: (0681) 501-0 Telefax Datum: A/2 - 1 - P 1564 g_116 Herrn Haben Durchwahl: 16 63 501 - 15 19 19.07.2002 Erlass betreffend Entschädigung für Lehr- und Prüfungstätigkeit im Rahmen der Ausbildung des Beamtennachwuchses vom 20.11.2000; hier: Währungsumstellung von Deutsche Mark auf Euro - 2 - Die mit meinem Erlass betreffend Entschädigung für Lehr- und Prüfungstätigkeit im Rahmen der Ausbildung des Beamtennachwuchses vom 20.11.2000 – A/2 – 1 – P 1564 – festgesetzten Beträge in Deutscher Mark werden aufgrund der zum 1. Januar 2002 erfolgten Währungsumstellung von Deutsche Mark auf Euro wie folgt bekannt gegeben: 1. Vergütung für eine Unterrichtsstunde 1.1. für die Laufbahn des mittleren Dienstes 9,71 € 1.2. für die Laufbahn des gehobenen Dienstes 11,76 € 2. Vergütung bei Durchführung der Prüfung für die Laufbahn des mittleren Dienstes 2.1. Erstellen einer Prüfungsarbeit a) bis zu 3 Stunden 20,45 € b) von mehr als 3 Stunden 27,10 € 2.2. Begutachtung einer Prüfungsarbeit a) bis zu 3 Stunden aa) als Erstkorrektur 2,81 € bb) als Zweitkorrektur 1,53 € b) von mehr als 3 Stunden aa) als Erstkorrektur 4,09 € bb) als Zweitkorrektur 2,30 € 3. Vergütung bei Durchführung der Auswahlprüfung für den Aufstieg von Beamten des mittleren Dienstes in die Laufbahn des gehobenen Dienstes 3.1. Erstellen einer Prüfungsarbeit 13,55 € 3.2. Begutachtung einer Prüfungsarbeit aa) als Erstkorrektur 2,05 € bb) als Zweitkorrektur 1,28 € 4. Vergütung bei Durchführung der Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes 4.1. Erstellen einer Prüfungsarbeit a) bis zu 3 Stunden 27,10 € b) von mehr als 3 Stunden 33,75 € 4.2. Begutachtung einer Prüfungsarbeit a) bis zu 3 Stunden aa) als Erstkorrektur 4,35 € bb) als Zweitkorrektur 2,30 € b) von mehr als 3 Stunden aa) als Erstkorrektur 5,62 € bb) als Zweitkorrektur 2,81 € - 3 - 5. Vergütung des Vorsitzenden und der Beisitzer der Prüfungskommission und der Fachlehrer für die mündliche Prüfung der Laufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes je volle Stunde 10,23 € höchstens jedoch je Prüfungsgruppe 33,75 € 6. Vergütung für die Führung der Aufsicht bei der schriftlichen Prüfung der Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes je volle Stunde 1,53 € Im Auftrag gez. Jung