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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betr. Erteilung von Hausaufgaben über das Wochenende

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betr. Erteilung von Hausaufgaben über das Wochenende

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 1967-10-15

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Erlaß betreffend Erteilung von Hausaufgaben über das Wochenende Vom 15. Oktober 1967 (Amtl. Schulblatt Saar S. 112) – geändert durch Erlass vom 15. März 1996 (GMBl. Saar S. 75) An den allgemeinbildenden Schulen und den beruflichen Vollzeitschulen sind mündliche und schriftliche Hausaufgaben von Samstag auf Montag nicht zu erteilen. Ist der Samstag unterrichtsfrei, so können für Montag Hausaufgaben erteilt werden.


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