Erlass betr. Erteilung von Hausaufgaben über das Wochenende
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Erlaß betreffend Erteilung von Hausaufgaben über das Wochenende Vom 15. Oktober 1967 (Amtl. Schulblatt Saar S. 112) – geändert durch Erlass vom 15. März 1996 (GMBl. Saar S. 75) An den allgemeinbildenden Schulen und den beruflichen Vollzeitschulen sind mündliche und schriftliche Hausaufgaben von Samstag auf Montag nicht zu erteilen. Ist der Samstag unterrichtsfrei, so können für Montag Hausaufgaben erteilt werden.