Erlass betr. Mehrarbeit im Schuldienst
nach Ende des Mehrarbeitsmonats ab zugelten. Der Di enstbefreiu ng stehen Unterrichtsausfälle ohne rechtlichen Anspruch , insbesondere nicht anrechenbare Ausfallstunden (N ummer 3.3), glei ch. Im Falle d er Abrechnu ng meh re re r Mehra rb eitsmonate im Rahmen eines Vergütungsantrages beginnt die Jahres-Frist erst nach dem letzten Mehrarbeitsmonat. Bei Erteilung von Blockunter ri cht an Berufsschulen kön n en Vergütungsanträge erst nach Ab lauf des Schuljahres vorgelegt werden. Oie Anträge sind beim Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft einzureichen. Teilzeitbeschäftigte Leh rkr äfte
sind zur Erteilung von Mehrarbeit verpflichtet, sofern zwingende dienstliche Gründe dies erfordern. Schwerbehinderte Lehrkräfte Schwerbehinderte Lehrkräfte sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis Dieser Erlass ist auf Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis mit folgender Maßgabe entsprechend anwendbar: Solange die Pflichtstundenzahl einer vollbeschäftigten Lehrkraft nicht erreicht ist, haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die Mehrarbeit (ohne Freizeitausgleich) leisten , auch für die ersten drei geleisteten Zusatzstunden einen Vergütungsanspruch, für die nicht durch Freizeit ausgeglichenen und deshalb zu bezahlenden Zusatzstunden einen Anspruch auf die anteilige Vergütung im Sinne des § 34 BAT. Wird von einer Teilzeitkraft durch die Leistung von Zusatzstunden die Pflichtstundenzahl einer vollbeschäftigten Lehrkraft überschritten, gelten für die über die volle Pflichtstundenzahl hinausgehenden Zusatzstunden die allgemeinen Mehrarbeitsregelungen. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Dieser Erlass tritt am 1. September 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass betreffend Mehrarbeit im Schuldienst vom 13. März 1985 (GMB!. Saar S. 165; 239) außer Kraft. Anlage 1 (Schule) (Ort und Dalum) Anordnung kurzfristiger Mehrarbeit Nach § 87 Abs. 3 SBO in Verbindung mit dem Erlass über Mehrarbeit im Schuldienst ordne ich für Sie Mehrunterricht wie folgt an: in Klasse .................................. während der .... ...... ......... ......... .... Unterrichtsstunde in Klasse .................................. während der ................................ Unterrichtsstunde in Klasse ............ .. ....... .. ... .. ...... während der ................................ Unterrichtsst un de in Klasse ....... ........................ ... während der .......... .. ......... .. ......... Unterrichtsstunde Ich bitte, über die innerhalb der im Mehrarbeitse rl ass genannten Jahresfrist gewährte Dienstbefreiung bzw. über den Unterrichtsausfall ohne rechtlichen Anspruch Buch zu führen u nd die Daten mit mir abzustimmen. (Ort. Datum) (S chulleiterISchullefterin) Vermerk der Schulleitung: Es erfo lg te Dienstbefreiung/Unterrichtsausfall ohne rechtlichen Anspruch (nicht anrechenbare Ausfallstunden) innerhalb der Jahresfrist: am ...... .. ........ .... .. ................. Std . am ............ .. ...... .. ................. Std. am .... ...... ..... .. .... . ...... ...... ..... Std . am .................. ... . ....... ..... ..... St d. am ....... ..... . ... ..... . ................. Std. Festgestellt am ........ .. ... .................. .. .. Anerkannt am ................................ .. (SchuH eiter/Schullei terin) (Lehrkraft) Anlage 2 (Schule) (Ort und Datum) (Telefon) (Datum und Abrechn ung smonat des letzten Antr age s) An das Ministerium für Bildung, KUltur und Wissenschaft Postfach 102452 66024 Saarbrücken Vergütungsantrag für geleistete Mehrarbeit nach dem Erlass über Mehrarbeit im Schuldienst 1. Antragsteller/Antragstellerin (Vorname) (Familienname) (Geb .Dat um) (Amts-/Oienstbezeichnung) (Bes.gr.Nergütungsgruppe) (Pers.-Nr.) (Pr iv atanschrift) (Teldotl) (Stammschuleln) (Schule der Mehrarbe itsleistung) 2. Wöchentliche Pflichtstundenzahl (Soll-Stunden) des Antragstellers/der Antragstellerin: ............... Std. Grund und Umfang einer eventuellen Ermäßigung/Anrechnung: Diese wöchentlichen Soll-Stunden sind nachfolgend unter Nummer 6 auf den Monat der Mehr arbeitsleistung hochzurechnen, 3, Kurzfristige Mehrarbeit (Kennbuchstabe K) nach schriftlicher Anordnung des Schulleiters/der Schulleiterin vor Abzug von Dienstbefreiung und Unterrichtsausfall ohne rechtlichen Anspruch (nicht anrechenbare Ausfallstunden): im Monat """, ,,,,,,,,,,,.,,,,,,,, ins gesamt" "" " ... " ...... "" ... Unterrichtsstunden im Monat ."."" .. " ........... .. " insgesamt .... " .. . .. " ...... ....... Unterrichtsstunden im Monat "" .. " ..... ....... " ... " insgesamt ............. " ........... Unterrichtsstunden im Monat .""""""" ... ".".,,. insgesamt, ... ,,, ... ,.... , "", ...... Unterrichtsstunden 4. Langfristige Mehrarbeit (Kennbuchstabe L) nach schriftlicher Anordnung des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft vom ....... "."" Az.: ."" ...... ".: vom """."""" .... " bis .. "" ...... " ... "" """"""""'" Wochenstunden 5. Die vergütungsfähige Mehrarbeit ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Sollund Ist-Stunden im Kalendermonat der Mehrarbeitsleistung. 6, Ermittlung der vergütungsfähigen Mehrarbeit (bitte Nummer 7 beachten): Mehrarbeitsmonat ... ' .. ", .. ,., ... ,,, ... " .. , 20 .. ". Tag der Mehrarbeit Kennbuchstabe (K oder L) Mehrarbeitsslunden je Tag - Gesamtzahl der Ist-Stunden im Mehrarbeitsmonat: Gesamtzahl der Soll-Stunden im Mehrarbeitsmonat: Differenz: Im anschließenden Jahreszeitraum erfolgte Dienstbefreiung bzw, Unterrichtsausfall ohne rechtlichen Anspruch (nicht anrechenbare Ausfallstunden): am ."" ... " ...... " .. " am "" ... " .... " .. " ." am " ... "." " ".""", am " ... "." . ""." .. " am ".".". " """"". am "" ... " .. " .. ""." am " .. """"."." . ". am .... "" ... " .. " .. ", am ... ".""" .... """ .".""""Std. ... . """"Std, " .... " .. "Std. " .. "."".Std. ." .... ""Std. ... " ..... "Std. " .. "" .. "Std. . .. " ... ""Std. ""."" ... Std. Damit verbleiben als vergütungsfähige Mehrarbeit noch .. " ....... """"" Stunden. 7. Da es insbesondere bei langfristiger Mehrarbeit zu einer Überlappung von Warteze iten kom m en ka n n, gilt in diesem Fa ll e zur Vermeidung mehrfacher Anrechnung von Dienstbefreiung/Unterrichtsausfa ll ohne rechtlichen Anspruch folgende Re gelung: Liegt Dienstbefreiung/Unterrichtsausfall ohne rechtlichen Anspruch sowohl bei einem früher en als auch beim jetzigen Vergütungsantrag innerhalb der einjährigen Wartezeit nach einem Mehrarbeitsmonat, so ist sie /e r nunmehr mit Rotstift einzutragen und von der vergütungsfähigen Mehrarbeit nicht mehr abzuziehen. Dienstbefr ei ung/Unterrichtsausf all ohne rechtli ch en Anspruch kann nur einmal angerechnet werden. Beispiel: Mehrarbeitsmonat des letzten Antrags war Janua r, des jetzigen Februar; im März wu rde die Dienstbefreiung gewährt. Da diese Dienstbefreiung sowoh l beim letzten als auch beim heutigen Antrag innerhalb der einjahrigen Wartezeit nach dem jeweiligen Mehrarbeitsmonat lag, ist sie heute in Rot einzutragen und nicht mehr abzuziehen. Liegt Dienstbefreiung/Unterrichtsausfall ohne rechtlichen Anspruch in einem früheren Vergütungs antrag in der Wartezeit, nunmehr jedoch im Mehrarbeitsmonat, so ist sie/er jetzt bei de r Ermittlung der Ist-Stunden des Mehrarbeitsmonats wie ta tsächlich erteilter Unterricht zu behandel n, d.h. nicht mehr abzu zi ehen. Beispiel: Mehrarbeitsmonat des letzten Antrags war Januar, des jetzigen Februar; im Februar wurde Dienstbefreiung gewährt. Sie liegt damit beim jetzigen Antrag im Mellrarbeitsmonat. Da die Dienstbefreiung bereits im Vorantrag abgezogen worden ist, kann sie nunmehr bei der Ermittlung der Ist-Stunden des Mehrarbeitsmonats Februar wie erteilter Pflichtunterricht behandelt werden. Die gleiche Regelung gilt, wenn mit dem jetzigen Antrag Mehrarbeitsvergütung für mehr als einen Monat beantragt wird. 8. Die Richtig keit der Angaben im Vergütungsantrag wird bestätigt. (Antra gstetler/An tragstenerin) Die Angab en des Antragstellers/der Antragste ll erin in Absch ni tt A sind zutreffend. Sachlich richtig: (Ort und Datum ) (Schulle ite rISc llu ll eit erin)