Erlass betr. Unfallschutz nach §§ 30 ff. BeamtVG für beurlaubte Beamtinnen und Beamte während der Teilnahme an dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen
Ministerium des Innem POSI(2cb 102441 66024 Saarbrücken Präsident des Landtages des Saarlandes � Staatskanzlei Ministerium für Wirtschaft und Finanzen � Ministerium der Justiz -- 7.3.19.96 Fraoz-Joser�Röder..str. 21 66119 SaarbrOctc:n Telefon (06 SI) S {)J.OQ Telefax (06 81) S 01·21 46 A 1 2113 - 00 Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Präsident des Rechnungshofes des Saarlandes Oberfinanzdirektion - ZBS - � Ruhegehalts- und zusatzversorgungskasse S a a r b r ü c k e n Abteilungen C und/D /. Referate A 2,....-'A 3' und A 4 Vorprüfungsstelle für Bundesausgaben � im H a u s e Nachrichtlich: Landeshauptkasse ,/ Bundeskasse .� S a a r b r ü c k e n / und Soziales ./ ./ / J .. )
U'ifiUi'Jilif.',,3.J..'§§:3Omßeam''Il:G;ruftieiirfaubte -Beamtiunm:uud Beamte während �c?t?i;�!!'"f :an:.m.;.;,1���erims1altung� , . Bei der Teilnahme von beurlaubten Beamtinnen und Beamten an Fortbildungsveranstaltungen bitte ich davon auszugehen, daß es sich hierbei um die Teilnahme an dienstlichen veranstaltungen im Sinne de,s § 31 Abs. l' Satz 2, Nr. 2 BeamtVG handelt, für die Dienstunfallschutz nach § 30 BeamtVG gewährleistet ist. Voraus setzung hierfür ist jedoch, daß die Fortbildungsveranstaltungen überwiegend die j eweilige dienstliche Sphäre betreffen und der Dienstvorgesetzte dem Besuch vorher zugestimmt hat. Das Vorstehende gil't ebenso - ggf. nach Maßgabe des Deutschen Richtergesetzes - für beurlaubte Richterinnen und Richter. Z. d. A. Im Auftrag Klein ) Zusatz (. ) für das Ministerium für Bildung, Kultur und wissenschaft: Auf das Schreiben vom 30.1.1996 - A - 2.110.0 - nehme ich Bezug. Ergänzend darf ich darauf hinwei�en, daß § 31 Abs. 5 BeamtVG in den angsprochenen Fällen keine Anwendung findet, da sich diese Vorschrift nur auf Tätigkeiten bezieht, zu deren Wahrnehmung der Beamte beurlaubt wurde.