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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend der Errichtung und des Betriebs einer privaten Gemeinschaftsschule in Neunkirchen

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Erlass betreffend der Errichtung und des Betriebs einer privaten Gemeinschaftsschule in Neunkirchen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2015-08-01

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Erlass betreffend der Errichtung und des Betriebs einer privaten Gemeinschaftsschule in Neunkirchen Vom 9. September 2015 Az.: A4/ C3–V–17 1. Die private Haupt- und Realschule Maximilian-Kolbe-Schule, Neunkirchen, als staatlich anerkannte Ersatzschule in Trägerschaft des Bistums Trier wird zum Schuljahr 2015/2016 – aufsteigend beginnend mit Klassenstufe 5 – als staatlich anerkannte private Gemeinschaftsschule in Trägerschaft des Bistums Trier fortgeführt. 2. Die private Haupt- und Realschule Maximilian-Kolbe-Schule, Neunkirchen, wird in den zum Schuljahr 2015/2016 bestehenden Klassen 6 bis 10 auslaufend fortgeführt. 3. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. August 2015 in Kraft. Saarbrücken, den 9. September 2015 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Lion


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