Erlass betreffend die Änderung der Schulbezirke der Grundschule Bildstock und der Grundschule Friedrichsthal der Stadt Friedrichsthal
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Erlass betreffend die Änderung der Schulbezirke der Grundschule Bildstock und der Grundschule Friedrichsthal der Stadt Friedrichsthal Vom 15. Juli 2005 Az.: F 2/B – I.1.0.0 I.1.0.1 Gemäß ' 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), werden im Benehmen mit der Stadt Friedrichsthal als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken die Schulbezirke der Grundschule Bildstock und der Grundschule Friedrichsthal mit Wirkung vom 01. August 2005, aufsteigend, beginnend mit Klassenstufe 1, wie folgt geändert: 1. Der Schulbezirk der Grundschule Bildstock wird um folgende, bisher zum Schulbezirk der Grundschule Friedrichsthal gehörende Straßen erweitert: Am Klaraschacht, Elversberger Straße ab Hausnummer 73, Friedrich-WilhelmStraße, Steigerweg, Knappenstraße, Glück-Auf-Weg, Am Förderturm, Zechenweg und Bergmannsweg. 2. Der Schulbezirk der Grundschule Friedrichsthal wird entsprechend verkleinert und besteht folglich aus den verbleibenden Straßen des Stadtteils Friedrichsthal. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )