Erlass betreffend die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Neunkirchen und in der Gemeinde Schiffweiler
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Erlass betreffend die Änderung von Schulbezirken in der Stadt Neunkirchen und in der Gemeinde Schiffweiler Vom 29. Juni 2005 Az.: F 2/B – I.4.5.3 Gemäß ' 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997, S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), wird im Benehmen mit der Gemeinde Schiffweiler als Schulträger und der Stadt Neunkirchen nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen der Schulbezirk der Grundschule Landsweiler-Reden mit Wirkung vom 01. August 2005 aufsteigend, beginnend mit der Klassenstufe 1 des Schuljahres 2005/2006, um den Ortsteil Sinnerthal der Stadt Neunkirchen erweitert: Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag ( Arend )