Erlass betreffend die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch- gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zusammengefassten Schulen
Für diese Vorschrift wurde keine §/Artikel-Gliederung sicher erkannt — der Text steht unten als Fließtext, ohne die sonst übliche Absatz-Feingliederung.
111 Erlass betreffend die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technischgewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zusammengefassten Schulen Vom 21. April 2020 Az.: D1/A4 – I.7.0/II.7.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zum 1. August 2020 eine Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung errichtet. Hierzu wird festgestellt: Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken des Regionalverbandes Saarbrücken“. Schulträger der Berufsfachschule Gastronomie und Nahrung ist der Regionalverband Saarbrücken. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrums II Saarbrücken beauftragt. Die Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2020/2021 mit der Fachstufe I, zum Schuljahr 2021/2022 mit der Fachstufe II und umfasst ab dem Schuljahr 2021/2022 die Fachstufe I und II. II. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zum 1. August 2020 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung — Fachoberschule – Fachbereich Design – — Fachoberschule – Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft – — Höhere Berufsfachschule für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe — Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 21. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen