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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch- gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zusammengefassten Schulen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betreffend die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch- gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zusammengefassten Schulen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2020-08-01

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111 Erlass betreffend die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technischgewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zusammengefassten Schulen Vom 21. April 2020 Az.: D1/A4 – I.7.0/II.7.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zum 1. August 2020 eine Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung errichtet. Hierzu wird festgestellt: Die Schule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken des Regionalverbandes Saarbrücken“. Schulträger der Berufsfachschule Gastronomie und Nahrung ist der Regionalverband Saarbrücken. Mit der Schulleitung wird die Leiterin oder der Leiter des Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrums II Saarbrücken beauftragt. Die Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung beginnt aufsteigend zum Schuljahr 2020/2021 mit der Fachstufe I, zum Schuljahr 2021/2022 mit der Fachstufe II und umfasst ab dem Schuljahr 2021/2022 die Fachstufe I und II. II. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zum 1. August 2020 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung — Fachoberschule – Fachbereich Design – — Fachoberschule – Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft – — Höhere Berufsfachschule für das Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe — Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 21. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


Erlass betreffend die Errichtung einer Berufsfachschule der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch- gewerblichen Berufsbildungszentrum II Saarbrücken zusammengefassten SchulenKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen