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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Förderschule emotionale und soziale Entwicklung vom 2. Juli 2019

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Erlass betreffend die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Förderschule emotionale und soziale Entwicklung vom 2. Juli 2019

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2019-08-01

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132 Erlass betreffend die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Förderschule emotionale und soziale Entwicklung Vom 2. Juli 2019 Az.: A 4/ C 2 III.2.14 Die Errichtung und der Betrieb der von der St. Hildegardishaus gGmbH getragenen Förderschule emotionale und soziale Entwicklung als Ersatzschule in Weiskirchen-Rappweiler werden hiermit gemäß § 6 und § 7 des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz) vom 30. Januar 1962, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 422), mit Wirkung vom 1. August 2019 staatlich genehmigt. Die Schule erhält damit nach § 9 Abs. 1 des Privatschulgesetzes das Recht, Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflicht aufzunehmen. Saarbrücken, den 2. Juli 2019 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Ollig


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