Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen zusammengefassten Schulen
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87 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen zusammengefassten Schulen Vom 8. April 2020 Az.: D1/A4 – I.1.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen im Einvernehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen zum 1. August 2020 die Gewerbeschule geändert. Hierzu wird festgestellt, dass die Gewerbeschule ab dem 1. August 2020 die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen des Landkreises Saarlouis“ führt. II. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Saarlouis als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarlouis und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum Dillingen zum 1. August 2020 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtungen Technik und Technische Informatik) –. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 8. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen