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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zusammengefassten Schulen

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Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zusammengefassten Schulen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2020-08-01

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112 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zusammengefassten Schulen Vom 21. April 2020 Az.: D1/A4 – I.6.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zum 1. August 2020 die Gewerbeschule geändert. Hierzu wird festgestellt, dass die Gewerbeschule künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken des Regionalverbands Saarbrücken“ führt. II. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zum 1. August 2020 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) –. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 21. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen Berufsbildungszentrum I Saarbrücken zusammengefassten SchulenKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen