Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen
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heit und Soziales am Berufsbildungszentrum Merzig des Landkreises Merzig-Wadern“. 84 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen Vom 8. April 2020 Az.: D1/A4 – I.5.0/II.5.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zum 1. August 2020 die Gewerbeschule und die Sozialpflegeschule geändert. Hierzu wird festgestellt: 1. Die Gewerbeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen des Landkreises Neunkirchen“. 2. Die Sozialpflegeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen des Landkreises Neunkirchen“. II. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zum 1. August 2020 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales –. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 8. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen