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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2020-08-01

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heit und Soziales am Berufsbildungszentrum Merzig des Landkreises Merzig-Wadern“. 84 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten Schulen Vom 8. April 2020 Az.: D1/A4 – I.5.0/II.5.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), wird am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zum 1. August 2020 die Gewerbeschule und die Sozialpflegeschule geändert. Hierzu wird festgestellt: 1. Die Gewerbeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen des Landkreises Neunkirchen“. 2. Die Sozialpflegeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen des Landkreises Neunkirchen“. II. Entsprechend § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Landkreis Neunkirchen als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Neunkirchen und der Schulkonferenz am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen festgestellt, dass am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zum 1. August 2020 folgende berufliche Schulen errichtet und gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes zusammengefasst sind: — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule für Kinderpflege — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales –. III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 8. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


Erlass betreffend die Neubezeichnung der Gewerbeschule und der Sozialpflegeschule am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen und zur Feststellung der am Technisch-gewerblichen und sozialpflegerischen Berufsbildungszentrum Neunkirchen zusammengefassten SchulenKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen