Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels-, Gewerbe- und Sozialpflegeschule am Berufsbildungszentrum Merzig und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005
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83 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels-, Gewerbe- und Sozialpflegeschule am Berufsbildungszentrum Merzig und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 Vom 8. April 2020 Az.: D1/A4 – I.4.0/II.4.0/III.4.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), werden im Einvernehmen mit dem Landkreis Merzig-Wadern als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Merzig-Wadern und der Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Merzig zum 1. August 2020 die Handelsschule, die Gewerbeschule und die Sozialpflegeschule geändert. Hierzu wird festgestellt: 1. Die Handelsschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung am Berufsbildungszentrum Merzig des Landkreises Merzig-Wadern“. 2. Die Gewerbeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Berufsbildungszentrum Merzig des Landkreises Merzig-Wadern“. 3. Die Sozialpflegeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales am Berufsbildungszentrum Merzig des Landkreises Merzig-Wadern“. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Merzig zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 vom 16. Februar 2004 (Amtsbl. S. 546), geändert durch den Erlass vom 8. März 2019 (Amtsbl. I S. 301), wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum Merzig sind gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes folgende berufliche Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales.“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 8. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen