Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels-,Gewerbe- und Sozialpflegeschule am Berufsbildungszentrum St. Wendel und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007
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86 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels-, Gewerbe- und Sozialpflegeschule am Berufsbildungszentrum St. Wendel und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 Vom 8. April 2020 Az.: D1/A4.– I.12.0/II.12.0/III.12.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), werden im Einvernehmen mit dem Landkreis St. Wendel als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz St. Wendel und der Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum St. Wendel zum 1. August 2020 die Handelsschule, die Gewerbeschule und die Sozialpflegeschule geändert. Hierzu wird festgestellt: 1. Die Handelsschule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung am Berufsbildungszentrum St. Wendel des Landkreises St. Wendel“. 2. Die Gewerbeschule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Berufsbildungszentrum St. Wendel des Landkreises St. Wendel“. 3. Die Sozialpflegeschule führt die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales am Berufsbildungszentrum St. Wendel des Landkreises St. Wendel“. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums St. Wendel zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1186) wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum St. Wendel sind gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes folgende berufliche Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Gesundheit und Soziales – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft (Fachrichtung Wirtschaftsinformatik) – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Wirtschaft, Technik sowie der Fachrichtung Gesundheit und Soziales — Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik –.“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 8. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen