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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend die Neubezeichnung der Handels- und Gewerbeschule am Berufsbildungszentrum Sulzbach und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Sulzbach zu Beginn des Schuljahres 2003/2004

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels- und Gewerbeschule am Berufsbildungszentrum Sulzbach und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Sulzbach zu Beginn des Schuljahres 2003/2004

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2020-08-01

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118 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels- und Gewerbeschule am Berufsbildungszentrum Sulzbach und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Sulzbach zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 Vom 21. April 2020 Az.: D1/A4 – I.13.0/III.13.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), werden im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Sulzbach zum 1. August 2020 die Handelsschule und die Gewerbeschule geändert. Hierzu wird festgestellt: 1. Die Handelsschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung am Berufsbildungszentrum Sulzbach des Regionalverbandes Saarbrücken“. 2. Die Gewerbeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Berufsbildungszentrum Sulzbach des Regionalverbandes Saarbrücken“. II. Der Erlass über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Sulzbach zu Beginn des Schuljahres 2003/2004 vom 17. März 2003 (GMBl. Saar S. 66) wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 wird das Wort „Stadtverband“ durch das Wort „Regionalverband“ ersetzt. 2. In Nummer 2 wird das Wort „Stadtverbandes“ durch das Wort „Regionalverbandes“ ersetzt. III. Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum Sulzbach sind gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes folgende berufliche Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtung Technik) – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft –.“ IV. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 21. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels- und Gewerbeschule am Berufsbildungszentrum Sulzbach und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Sulzbach zu Beginn des Schuljahres 2003/2004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen