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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend die Neubezeichnung der Handels- und Gewerbeschule am Berufsbildungszentrum Völklingen und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Völklingen zu Beginn des Schuljahres 2012/2013

VerwaltungsvorschriftStruktur unsicher

Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels- und Gewerbeschule am Berufsbildungszentrum Völklingen und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Völklingen zu Beginn des Schuljahres 2012/2013

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2020-08-01

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117 Erlass betreffend die Neubezeichnung der Handels- und Gewerbeschule am Berufsbildungszentrum Völklingen und zur Änderung des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Völklingen zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 Vom 21. April 2020 Az.: D1/A4 – I.14.0/II.14.0/III.14.0 I. Gemäß § 40 Absatz 1 des Schulordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. August 2019 (Amtsbl. I S. 668), werden im Einvernehmen mit dem Regionalverband Saarbrücken als Schulträger und nach Anhörung der Schulregionkonferenz Saarbrücken und der Schulkonferenz am Berufsbildungszentrum Völklingen zum 1. August 2020 die Handelsschule und die Gewerbeschule geändert. Hierzu wird festgestellt: 1. Die Handelsschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung am Berufsbildungszentrum Völklingen des Regionalverbandes Saarbrücken“. 2. Die Gewerbeschule führt künftig die Bezeichnung „Berufsfachschule der Fachrichtung Technik am Berufsbildungszentrum Völklingen des Regionalverbandes Saarbrücken“. II. Nummer 3 des Erlasses über die Errichtung eines Berufsbildungszentrums Völklingen zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 vom 4. Juli 2012 (Amtsbl. S. 746) wird wie folgt gefasst: „3. Am Berufsbildungszentrum Völklingen sind gemäß § 3b Absatz 5 des Schulordnungsgesetzes folgende berufliche Schulen zusammengefasst: — Kaufmännische Berufsschule — Technisch-gewerbliche Berufsschule — Sozialpflegerische Berufsschule — Berufsfachschule der Fachrichtung Technik — Berufsfachschule der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung — Fachoberschule – Fachbereich Ingenieurwesen (Fachrichtungen Technik, Technische Informatik sowie Naturwissenschaft und Umwelttechnik) – — Fachoberschule – Fachbereich Wirtschaft – — Berufliches Oberstufengymnasium der Fachrichtung Technik — Höhere Berufsfachschule für Automatisierungstechnik.“ III. Dieser Erlass tritt am 1. August 2020 in Kraft. Saarbrücken, den 21. April 2020 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Biewen


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