Erlass betreffend die Neubezeichnung der staatlichen Studienseminare und des staatlichen Landesseminars
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25 Erlass betreffend die Neubezeichnung der staatlichen Studienseminare und des staatlichen Landesseminars Vom 23. Januar 2018 Az: A4/B – 1.8.1 A4 – 4.3.3.0/4.4.3.0 Die staatlichen Studienseminare und das staatliche Landesseminar für die Lehrämter an öffentlichen Schu len tragen folgende Bezeichnungen: 1. Staatliches Studienseminar für die Primarstufe 2. Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen 3. Staatliches Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen 4. Staatliches Studienseminar für Sonderpädagogik 5. Staatliches Landesseminar für das Lehramt an be ruflichen Schulen. Den staatlichen Studienseminaren werden folgende Lehrämter zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst zu gewiesen: Das unter Nummer 1 genannte staatliche Studiensemi nar bildet insbesondere für das Lehramt für die Primar stufe aus. Das unter Nummer 2 genannte staatliche Studiensemi nar bildet insbesondere für das Lehramt für die Sekun darstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) aus. Das unter Nummer 3 genannte staatliche Studiense minar bildet für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemein schaftsschulen) aus. Das unter Nummer 4 genannte staatliche Studiensemi nar bildet für das Lehramt für Sonderpädagogik aus. Dem staatlichen Landesseminar unter Nummer 5 wird das Lehramt an beruflichen Schulen zur Ausbildung im Vorbereitungsdienst zugewiesen. Dieser Erlass tritt am 1. Februar 2018 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieses Erlasses tritt der Erlass be treffend die Neubezeichnung der staatlichen Studienseminare und des staatlichen Landesseminars vom 17. Juli 2013 (Amtsbl. II S. 726) außer Kraft. Saarbrücken, den 23. Januar 2018 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Kölsch