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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Bildung und KulturErlass betreffend die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter/Mediengestalterin Digital und Print, Mechatroniker/Mechatronikerin für Kältetechnik, Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau

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Erlass betreffend die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter/Mediengestalterin Digital und Print, Mechatroniker/Mechatronikerin für Kältetechnik, Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau

Ministerium für Bildung und Kultur · vom 2007-08-01

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Erlass betreffend die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter / Mediengestalterin Digital und Print, Mechatroniker / Mechatronikerin für Kältetechnik, Sport- und Fitnesskaufmann / Sport- und Fitnesskauffrau Vom 1. August 2007 Az.: C 1/C 2-0.3.0.3.0 Über das Verfahren bei der Abstimmung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen nach dem Gemeinsamen Ergebnisprotokoll vom 30. Mai 1972 (Bundesanzeiger 1972, Nr. 216, S. 2) sind von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) die Rahmenlehrpläne für die nachstehenden Ausbildungsberufe beschlossen worden: Ausbildungsberufe, für die im Saarland Fachklassen bzw. Berufsgruppenklassen bestehen oder vorgesehen sind: - Mediengestalter / Mediengestalterin Digital und Print Rahmenlehrplan: KMK-Beschluss vom 18. Januar 2007 - Mechatroniker / Mechatronikerin für Kältetechnik Rahmenlehrplan: KMK-Beschluss vom 15. März 2007 - Sport- und Fitnesskaufmann / Sport- und Fitnesskauffrau Rahmenlehrplan: KMK-Beschluss vom 14. Juni 2007 Hierzu erlässt das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft folgende Regelung: 1. Beginnend mit der Grundstufe tritt der jeweilige Rahmenlehrplan ab dem Schuljahr 2007/2008 als Landesrahmenlehrplan in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter / Mediengestalterin für Digital- und Printmedien, Kälteanlagenbauer / Kälteanlagenbauerin und Sport- und Fitnesskaufmann / Sport- und Fitnesskauffrau außer Kraft. 2. Landesspezifische Ausfüllungen/Ergänzungen zum Rahmenlehrplan werden bei Bedarf auf Vorschlag der zuständigen Landesfachkonferenz festgelegt. Die Notwendigkeit einer Aktualisierung des Rahmenlehrplans wird jährlich von der zuständigen Landesfachkonferenz überprüft. 3. Der Lehrplan ist online verfügbar unter: www.kmk.org 4. Die Veröffentlichung des Rahmenlehrplans erfolgt in der Beschlusssammlung der Kultusministerkonferenz (Teilwerk Berufliche Bildung) und im Bundesanzeiger. 5. Der Rahmenlehrplan ist als Druckwerk zu beziehen vom W. Bertelsmann Verlag KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld; die Kosten obliegen gemäß §§ 44, 45 des Schulordnungsgesetzes dem Schulträger. Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Im Auftrag Falk


Erlass betreffend die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Mediengestalter/Mediengestalterin Digital und Print, Mechatroniker/Mechatronikerin für Kältetechnik, Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und FitnesskauffrauKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen