Erlass betreffend die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes
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A. Amtliche Texte Erlasse 759 Erlass betreffend die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes Vom 4. Juni 2013 Az.: A 4/D 5 — 4.3.1.4 1. Die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes treten für alle Schulen ab dem Schuljahr 2013/2014 in Kraft. Gleichzeitig werden die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes aus dem Jahre 1990 aufgehoben. 2. Jeder Schule werden die Richtlinien übersandt. Zusätzlich sind die Richtlinien im Internet unter http://www.saarland.de/13167.htm abrufbar. 3. Die Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes sind als Anlage abgedruckt. Saarbrücken, den 4. Juni 2013 Ministerium für Bildung und Kultur Im Auftrag Arend — Anlage — Richtlinien zur Sexualerziehung an den Schulen des Saarlandes 1. Präambel Sexualerziehung ist eine wertorientierte Erziehung im Sinne des Grundgesetzes, der Verfassung des Saarlandes und des Schulordnungsgesetzes. Zwar beeinflusst in einer pluralistischen, von Migration und Heterogenität geprägten Gesellschaft eine Vielzahl von Wert- und Normenvorstellungen das sexuelle Verhalten der Menschen. Menschenbild und Werte des Grundgesetzes geben jedoch eine Orientierung und einen Maßstab zur Beurteilung. Es besteht Konsens darüber, dass jeder Mensch ein Recht auf Sexualität hat und dass sich menschliche Sexualität auf vielfältige Weise ausdrückt. Das Recht, die eigene Sexualität auszuleben, findet immer dort seine Grenze, wo dadurch die Rechte anderer Menschen beeinträchtigt werden. Hetero-, Bi-, Homo-, Trans- und Intersexualität sind gleichwertige Ausdrucksformen des menschlichen Empfindens und der sexuellen Identität, die zur Persönlichkeit des betreffenden Menschen gehören. In den letzten Jahrzehnten haben sich die Gesellschaft und der Umgang mit dem Thema Sexualität gewandelt: Einerseits wird Sexualität nach wie vor in Teilen der Gesellschaft tabuisiert. Andererseits ist Sexualität in den Medien und in Teilen der Öffentlichkeit fast überall präsent. Über die Medien kann jeder Zugang zu fast allen Aspekten von Sexualität erhalten. Eine sachgerechte Bewertung der in den Medien publizierten Darstellungen zur Sexualität sowie eine realistische Einschätzung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen ist von Kindern und Jugendlichen kaum eigenständig zu leisten. Die Vielfalt der Eindrücke kann Heranwachsenden den Weg zu einer selbstbestimmten Sexualität erschweren, da oft falsche Vorstellungen gefördert, Leistungsdruck erzeugt und Versagensängste geweckt werden. 2. Rechtsgrundlagen Bereits 1977 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Sexualerziehung zum natürlichen Erziehungsrecht der Eltern im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 GG gehört, der Staat jedoch aufgrund seines Erziehungs- und Bildungsauftrages (Artikel 7 Absatz 1 GG) berechtigt ist, Sexualerziehung in der Schule durchzuführen (BVerfGE 47, 46 ff). Die Sexualerziehung in der Schule muss dabei für die verschiedenen Wertvorstellungen offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für die Sexualerziehung in der Schule von Bedeutung sind. Bei Wahrung dieser Grundsätze ist Sexualerziehung als fächerübergreifender Unterricht nicht von der Zustimmung der Eltern abhängig (BVerfGE 47, 46 ff). Für die Schülerinnen und Schüler ist der Unterricht auch insoweit verpflichtend. Das Bundesverfassungsgericht hat weiter klargestellt, dass die Eltern allerdings einen Anspruch auf rechtzeitige Information über den Inhalt und den methodisch-didaktischen Weg der Sexualerziehung in der Schule haben. Darüber hinaus verpflichtet der Vorbehalt des Gesetzes den Gesetzgeber, die Entscheidung über die Einführung einer Sexualerziehung in den Schulen selbst zu treffen (BVerfGE 47, 46 ff). Dementsprechend formuliert § 15 a des saarländischen Schulordnungsgesetzes, dass die Sexualerziehung zum Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Schule gehört. Durch die Sexualerziehung sollen die Schülerinnen und Schüler, so der Wortlaut des Gesetzes, mit den Fragen der Sexualität altersgemäß vertraut gemacht werden mit dem Ziel, sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit zu ermöglichen, das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft, vor allem in Ehe und Familie zu entwickeln und das Verantwortungsbewusstsein zu stärken. Die Sexualerziehung muss für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und darf nicht zu einer einseitigen Beeinflussung der Schülerinnen und 604 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 13. Juni 2013 Schüler führen. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird die Sexualerziehung im Unterricht mehrerer Fächer durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten sind über Ziel, Inhalt und Form der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten. Das Nähere über Inhalt, Umfang und Ziel der Sexualerziehung sowie ihre Zuordnung zu den einzelnen Klassenstufen und Fächern regelt die Schulaufsichtsbehörde. Aufgrund dieser Vorgabe wurden Richtlinien zur Sexualerziehung erarbeitet. 3. Sexualerziehung als gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule Schulische Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule. Sowohl die natürlichen Erziehungspflichten der Eltern als auch der Erziehungsauftrag des Staates verlangen, sie verantwortlich zu gestalten und sie in eine umfassende und ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung einzubinden. Sie soll sich an der unterschiedlichen Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen orientieren und neben der traditionellen Familie auch das Leben in Eineltern-, Patchworksowie Adoptivfamilien oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften berücksichtigen. Eine Chance, der gemeinsamen Aufgabe gerecht zu werden, besteht darin, den Dialog miteinander zu suchen, Standpunkte auszutauschen und Ansichten zu überprüfen. Dies kann zum Beispiel im Rahmen eines Elternabends erfolgen. So haben die Eltern — dem Erziehungsrecht entsprechend — die Möglichkeit, mit ihren Kindern die jeweils zu behandelnden Themen vorher oder parallel zum Unterricht zu besprechen. Eltern Vor allem in den ersten Lebensjahren kommt den Erziehungseinflüssen der Eltern eine besondere Bedeutung zu. Die frühkindlichen Erfahrungen erweisen sich als grundlegend und prägend für die weitere sexuelle Entwicklung. Eltern, die das Recht ihrer Kinder auf eine volle Entfaltung der Persönlichkeit ernst nehmen, helfen ihnen dabei, sich auch als sexuelles Wesen zu entdecken, und erkennen die sexuellen Bedürfnisse der Kinder als einen selbstverständlichen Bestandteil der kindlichen Erlebnis- und Erfahrungswelt an. Schule und Lehrkräfte Schulische Sexualerziehung knüpft an die individuelle Sexualerziehung des Elternhauses und des Kindergartens an, ergänzt diese und führt sie weiter. Dabei kommt der Schule eine eigene sexualpädagogische Aufgabe zu. Sie soll Kindern und Jugendlichen ein sachliches, wissenschaftlich begründetes Wissen um Sexualität und deren Zusammenhänge mit anderen Lebensbereichen vermitteln und sie beim Aufbau einer eigenen sexuellen Identität unterstützen. Homo-, bi-, trans- oder intersexuelle Schülerinnen und Schüler bedürfen dieser Unterstützung in besonderem Maße. Lehrerinnen und Lehrer verfügen über unterschiedliche persönliche Lebenserfahrungen, Befindlichkeiten und Grenzen. Lehrkräfte aller Fächer stehen daher in der Verantwortung, sich der persönlichen Wirkungsweise und Vorbildfunktion (zum Beispiel Rollenbilder und Umgang mit Grenzüberschreitungen) bewusst zu sein und die eigenen Werte und Vorstellungen zu reflektieren. Eine entsprechende Sensibilisierung der Lehrkräfte soll Bestandteil der pädagogischen Ausbildung sein. Der professionelle Umgang mit Nähe und Distanz, sowohl im persönlichen Umgang mit der Schülerin oder dem Schüler als auch im Kontakt zu ihr oder ihm über neue Medien, zum Beispiel über Internet und soziale Netzwerke, beugt Grenzüberschreitungen, falschen Autoritätseinforderungen und Übergriffen vor. Eine gelingende Sexualerziehung erfordert vielfältige und unterschiedlichste Kompetenzen. Die Förderung dieser Kompetenzen soll durch fächerungebundene Aus- und Fortbildungsangebote ermöglicht werden. Durch die Teilnahme an Fortbildungen, durch die Unterstützung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen und durch die Praxisberatung bei externen sexualpädagogischen Fachkräften können Lehrkräfte in der Sexualerziehung mehr Sicherheit gewinnen. Angehende Lehrkräfte aller Schulformen werden während ihrer Ausbildung darauf vorbereitet, die ihnen zukommenden Aufgaben bei der Sexualerziehung in der Schule zu erfüllen. 4. Ziel Sexualerziehung soll sittliche Entscheidungen und sittlich bestimmte Verhaltensweisen im Bereich der Geschlechtlichkeit ermöglichen. Ihr Endziel soll — ebenso wie das der Gesamterziehung — der freie, seiner Verantwortung bewusste, mündige Mensch sein, der die notwendige Urteilskraft für Entscheidungen in diesem Bereich besitzt, sich zugleich aber auch seiner Bindung in Bezug auf den Partner bewusst wird. Aus diesem Grund soll die Sexualerziehung auch das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft entwickeln und das Verantwortungsbewusstsein stärken. Schulische Sexualerziehung soll Schülerinnen und Schülern Kompetenzen vermitteln, die sie befähigen, ihre individuelle Lebensgestaltung unmittelbar und verantwortlich zu beeinflussen. Diese Kompetenzen betreffen folgende Themenbereiche: Liebe, Partnerschaft und Lust Sexualität betrifft den Menschen als soziales Wesen. Er sucht die mitmenschliche Begegnung, die ihn Geborgenheit, Verständnis und Selbstbestätigung erfahren lässt. In diesem Sinn soll Sexualerziehung zur Liebes- und Lustfähigkeit führen, das Verständnis für die menschliche und soziale Partnerschaft stärken sowie Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten, die mit einer Partnerschaft verbunden sein können, aufzeigen. Sie soll Einstellungen fördern, die zur Entwicklung einer verantwortlichen Partnerschaft auch im Hinblick auf Fragen der Familienplanung und Elternschaft führen. Identitätsfindung und selbstbestimmte Lebensgestaltung In der Schule kommen Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Lebenssituationen, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Wertvorstellungen zur Sexualität und unterschiedlichen körperlichen und geistigen Befähigungen sowie unterschiedlichen sexuellen Identitäten zusammen. Sexualerziehung muss der Tatsache Rechnung tragen, dass der Mensch als eigenständige Persönlichkeit das Bedürfnis und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, auf Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie auf individuelle Lebensgestaltung nach seinen persönlichen Glücks- und Wertvorstellungen im Rahmen des für alle geltenden Rechts hat. Das Grundrecht auf Freiheit der individuellen Lebensgestaltung fordert, dass der Staat den Privatbereich seiner Bürgerinnen und Bürger respektiert. Daraus erwächst die Aufgabe der Sexualerziehung, den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich mit unterschiedlichen sexualethischen Anschauungen auseinanderzusetzen, um ihnen eine persönliche Normenfindung und selbstbestimmte Lebensgestaltung zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für den individuellen Prozess der Selbstfindung von Homo-, bi-, trans- oder intersexuellen Schülerinnen und Schülern, die sich ihrer von gesellschaftlich festgelegter geschlechtlicher Identität oder der Geschlechterrolle abweichenden Empfindungen bewusst werden, diese für sich akzeptieren und dies im familiären oder sozialen Umfeld kommunizieren (Coming out). Mündigkeit und Verantwortungsbewusstsein Mündigkeit befähigt zu einem positiven Beitrag zu mehr „Mitgefühl und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft“ (WHO-Regionalbüro für Europa und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“). Der Mensch ist ein sexuelles Wesen von Geburt an und stetig in Entwicklung begriffen. Dabei macht er schon früh sehr unterschiedliche Erfahrungen mit den eigenen Bedürfnissen, mit dem Körper, mit Beziehungen und der Geschlechtlichkeit. Somit ist der Entwicklungsstand im Hinblick auf Mündigkeit und Verantwortungsbewusstsein unterschiedlich. Schule soll diese Unterschiede berücksichtigen, um die Entwicklung einer gesunden, selbstbestimmten Sexualität individuell und optimal zu fördern und dadurch mehr Schutz für die Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Begleitung bei der Entwicklung zur Mündigkeit sollte die Vermittlung von Informationen, die Anregung zur Reflexion bezüglich der Eigen- und Fremdwahrnehmung und die Förderung der Empathie- und Kommunikationsfähigkeit umfassen. Die Verantwortung für die eigene Person und für die Mitmenschen soll bewusst werden. Respekt und Toleranz Sexualerziehung soll dazu beitragen, vorhandene Vorurteile abzubauen. Sie soll zur Achtung der Würde und Eigenart des Mitmenschen, zur Toleranz und gegenseitigen Rücksichtnahme erziehen, auch wenn sich die sexuelle Identität des Mitmenschen von der eigenen sexuellen Identität unterscheidet. Sexualitätsbezogene Medieninhalte und die Kommerzialisierung von Körper und Sexualität Kinder und Jugendliche beziehen ihr Wissen zu sexuellen Sachverhalten nicht nur über Eltern, Schulunterricht sowie andere Kinder und Jugendliche, sondern auch durch die Nutzung der unterschiedlichsten Medien. Die Qualität dieser Medieninhalte hinsichtlich der fachlichen Korrektheit, der alters- und entwicklungsgemäßen Aufbereitung und hinsichtlich der Förderung der psychosexuellen Entwicklung ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von pädagogisch wertvollen Angeboten bis hin zu entwicklungsgefährdenden Inhalten. Daher benötigen Kinder und Jugendliche pädagogisch reflektierte Begleitung und Sachinformationen, die ihnen bei der Einordnung und Bewertung der (aufgenommenen) Medieninhalte helfen. Die Sexualerziehung soll Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich mit den Darstellungen von menschlichen Beziehungen und Sexualität in den Medien und in der Werbung kritisch auseinanderzusetzen und die vermittelten Rollenbilder und Erwartungen zu hinterfragen. Für die Entwicklung eines gesunden Körperschemas und Selbstbildes ist es beispielsweise wichtig, zwischen realen Körperproportionen und echtem Aussehen einerseits sowie idealisierten, superoptimierten und unrealistischen Körperbildern andererseits zu unterscheiden. Die Auseinandersetzung mit der Kommerzialisierung von Körper und Sexualität soll Unterstützung geben bei der Entwicklung eigener Standpunkte und realistischer individueller Perspektiven. Geschlechterrollen Rollenerwartungen sind bei der Entwicklung der Sexualität sehr bedeutsam. Durch eine Auseinandersetzung mit Geschlechterrollenerwartungen trägt Sexualerziehung dazu bei, (geschlechts-)typische Verhaltensmuster zu erkennen und selbstständig zu reflektieren. Den Mädchen und Jungen soll geschlechtstypisches Denken und Fühlen — auch in der Ungleichzeitigkeit der Entwicklung — bewusst werden. Dadurch erweitert Sexualerziehung das Verhaltensrepertoire der Schülerinnen und Schüler im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung im Umgang mit der Sexualität. Kommunikation Die Möglichkeiten und Chancen im sozialen Miteinander kann der Einzelne nur dann ausschöpfen, wenn er kommunikationsfähig ist. Sexualität ermöglicht nichtsprachliche Kommunikation, ist in ihrem Gelingen aber auf die Fähigkeit der Partnerinnen und Partner zu sprachlichem Austausch angewiesen. Deshalb ist der Prozess des Sprechenlernens über Sexualität, Liebe und Beziehung ein grundsätzliches und durchgängiges Ziel jeder Sexualerziehung. 606 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 13. Juni 2013 Missbrauch und sexuelle Gewalt Respekt und Toleranz finden ihre Grenzen, wenn die Menschenwürde missachtet oder verletzt wird. Sexualerziehung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Selbstbestimmung und Lebenskompetenz bei jungen Menschen zu entwickeln. Sie soll über nicht tolerierbares beziehungsweise strafrechtlich relevantes Verhalten wie sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt aufklären und dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche nicht nur das erforderliche Wissen erwerben, sondern auch das notwendige Selbstbewusstsein entwickeln, um sich Hilfe und Beratung zu holen und um sich Vertrauenspersonen zu offenbaren. Dies ist insbesondere auch bei Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung anzustreben, da der Grad ihrer Beeinflussbarkeit und der damit verbundenen Gefährdung ungleich höher ist. HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten In die schulische Sexualerziehung soll die Aufklärung über HIV/Aids und andere sexuell übertragbare Krankheiten (STD) beziehungsweise sexuell übertragbare Infektionen (STI) eingebunden werden. Insbesondere die HIV-Infektion, die derzeit noch nicht heilbar ist, kann bei Jugendlichen, die sich in der Entwicklungsphase der sexuellen Orientierung und erster sexueller Erfahrungen befinden, große Ängste und Unsicherheiten auslösen. Obgleich sich die HIV-Infektion zu einer chronischen Erkrankung entwickelt, hat eine Ansteckung mit dem HI-Virus weitreichende Konsequenzen, die sich in fast allen Lebensbereichen bemerkbar machen. Die HIV-Infektion ist immer noch ein gesellschaftliches Tabu. Menschen mit HIV und Aids sind nach wie vor von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen und bedroht. Dies und der Fakt, dass man selbst etwas gegen eine Ansteckung tun kann, unterscheidet sie deutlich von anderen (chronischen) Erkrankungen. Eine Sexualerziehung, die rechtzeitig vor der Möglichkeit einer Infektion einsetzt, kann dazu beitragen, unnötige Ängste abzubauen und die Verbreitung sexuell übertragbarer Infektionen einzudämmen. Neben der Vermittlung medizinischbiologischen Wissens rund um das Thema HIV/ Aids und andere sexuell übertragbare Infektionen müssen psychosoziale, individuelle und gesellschaftliche sowie rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Um ein solidarisches Klima gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung HIV-infizierter und an Aids erkrankter Menschen zu schaffen, soll den Schülerinnen und Schülern ein realistisches Bild vom Leben mit HIV vermittelt werden. 5. Themenbereiche und Inhalte In Anlehnung an die vom WHO-Regionalbüro für Europa und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelten „Standards für die Sexualaufklärung in Europa“ werden für alle Altersgruppen allgemeine Themenbereiche und Inhalte formuliert, die für eine ganzheitliche Sexualerziehung unverzichtbar sind. Eine solche Erziehung kann nur fächerverbindend gelingen. Sie darf weder ausschließliche „Gefahren-AbwehrPädagogik“ noch „Fakten-Vermittlungs-Pädagogik“ sein, wenn sie dem Anspruch gerecht werden will, Kindern und Jugendlichen die erforderlichen fachlichen, methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen zu vermitteln. Die Sensibilisierung für das jeweilige Thema erfolgt zielgruppenbezogen (zum Beispiel Grundschule, Förderschule, Mädchen, Jungen) und altersbezogen (zum Beispiel Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II), wobei darauf zu achten ist, dass Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben wird, eigene Themen einzubringen. Die Entwicklungsphasen und Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen entsprechen nicht immer ihrer tatsächlichen Altersstufe, so dass eine Vertiefung oder Ergänzung bestimmter Themenbereiche notwendig werden kann. Diese Notwendigkeit kann sich auch aus aktuellen Anlässen beziehungsweise Veränderungen in der Schule, in der Gruppe oder in der Gesellschaft ergeben. Da die Vermittlung überwiegend über das Instrument Sprache erfolgt, sollte vorab ein Konsens darüber hergestellt werden, dass gerade im Bereich Sexualität eine situationsangemessene Sprache wichtig ist, um das für alle verständliche Vokabular kennenzulernen und um mögliche Grenzüberschreitungen und Verletzungen zu vermeiden. Dem besonderen Bedürfnis der Eltern nach Schutz ihrer Kinder ist im Besonderen Rechnung zu tragen. Die Inhalte orientieren sich an acht Themenbereichen: 5.1. Der menschliche Körper und seine Entwicklung Körperteile, Funktionen, biologische Unterschiede Mann-Frau, Körperhygiene, körperliche Veränderungen in der Pubertät, Menstruation, Ejakulation, Körperbild und Körpermodifikation (zum Beispiel Schönheitsoperationen, Piercing, Tattoos) 5.2. Fruchtbarkeit und Fortpflanzung Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung, Schwangerschaft, Geburt, Babys, Stillen, Entscheidungen über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, Empfängnisverhütung, Fruchtbarkeitszyklus, Veränderung der Fruchtbarkeit, Familienplanung, Informationen über Beratungsstellen 5.3. Sexualität Lustvolle Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien, Zärtlichkeit und körperliche Nähe als Ausdruck von Liebe und Zuneigung, Liebe und Verliebtsein, Zärtlichkeit, Sex in den Medien, angemessene Sexualsprache, erste sexuelle Erfahrungen, Rollenerwartungen und Rollenverhalten hinsichtlich sexueller Erregung und geschlechtsspezifische Unterschiede, vermarktete Sexualität, Sexualität in den verschiedenen Altersstufen, Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, HomoTrans- und Intersexualität) 5.4. Emotionen Freundschaft, Liebe, Gefühle der Zustimmung und Ablehnung (Eifersucht, Wut, Aggression, Enttäuschung, Neugier, Unsicherheit, Scham, Angst), heimliche Liebe, erste Liebe, unerwiderte Liebe, Freundschaft und Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts, Unterschiede zwischen Freundschaft, Liebe und Lust, Unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach Intimität, Nähe und Privatheit, Unterschiede zwischen Fühlen und Handeln 5.5. Beziehungen und Lebensstile Unterschiedliche Arten von (Familien-)Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, Unterschiede zwischen Freundschaft, Kameradschaft und Beziehungen, verschiedene Formen von Verabredung, Besonderheiten und Gefahren beziehungsweise Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das Internet und soziale Netzwerke, angenehme und unangenehme Beziehungen, Einfluss von Geschlecht, Alter, Religion und Kultur, Erwartungen und Missverständnisse, Zwangsbeziehungen, Abhängigkeit und Gewalt in Beziehungen 5.6. Sexualität, Gesundheit und Wohlbefinden Gute und schlechte Erfahrungen mit dem eigenen Körper, Vertrauen auf das eigene Gefühl, Einfluss von Sexualität auf Gesundheit und Wohlbefinden, Krankheiten in Verbindung mit Sexualität, sexualisierte Gewalt und Aggression, sexueller Missbrauch (Verbreitungsgrad, Formen, Prävention und Hilfe), Körperhygiene, Selbstuntersuchung, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft/sexuell übertragbare Infektionen) 5.7. Sexualität und Recht Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (zum Beispiel Recht auf sexuelle Bildung und Information, Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestimmung, Recht auf Gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Umgang mit persönlichen Daten, relevante Gesetze und Vorschriften zu sexuellen Entscheidungen, sexuellem Verhalten und Partnerschaft (zum Beispiel Grundgesetz, Landesverfassung, Strafgesetzbuch) 5.8. Soziale und kulturelle Determinanten der Sexualität (Werte und Normen) Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische Unterschiede; der Einfluss von Gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen Ein Vorschlag für die Zuordnung der Inhalte auf die einzelnen Schulstufen und Fächer befindet sich im Anhang. Der Vorschlag soll dazu beitragen, die Themen und Inhalte bei künftigen Lehrplanrevisionen entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem soll er Anregungen geben, bereits in den Lehrplänen vorhandene Anknüpfungspunkte adäquat aufzugreifen. Der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen Aspekte. 6. Qualitätskriterien der Sexualerziehung Vertrauens- und respektvolles Klassenklima Sexualität bedarf in allen pädagogischen Zusammenhängen einer sensiblen Behandlung, die ein besonderes Verantwortungsbewusstsein und Taktgefühl seitens der Lehrkräfte benötigt. Sie kann nur in einer angstfreien Atmosphäre gelingen, die geprägt ist von gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung. Kein Schüler und keine Schülerin darf dabei zu einer Offenheit gedrängt werden, die er oder sie nicht zu zeigen bereit ist. Von der Lehrkraft werden Glaubwürdigkeit und die Bereitschaft zu persönlicher Stellungnahme erwartet, an der sich Schülerinnen und Schüler orientieren können. Dabei dürfen sie ihren Schülerinnen und Schülern aber nicht bestimmte Auffassungen oder Konzepte eines — ihrer Meinung nach — gelungenen Sexuallebens aufdrängen. Es ist unabdingbar, dass die Lehrkräfte für Schülerinnen und Schüler deutlich zwischen der Weitergabe fundierten Wissens und kritisch-ethischer Reflexion einerseits und der Äußerung ihrer persönlichen Überzeugung andererseits unterscheiden. Fächerverbindung und Kontinuität Schulische Sexualerziehung muss auf Alter, Entwicklungsstand, Interessen, Fähigkeiten und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet und gegebenenfalls auch behindertengerecht sein. Sie darf sich nicht auf die Vermittlung von Wissen über biologische Vorgänge beschränken. Wesentlich für das Gelingen von Sexualerziehung ist daher, sie als durchgängiges Unterrichtsprinzip zu begreifen, indem die Thematik von verschiedenen Seiten behandelt wird. Sexualerziehung ist eine fächerübergreifende und fächerverbindende Aufgabe. Lehrerinnen und Lehrer verschiedener Fächer wie Naturwissenschaften, Biologie, Religion, Ethik, Geschichte, Sozialkunde, Politik, Sport, Bildende Kunst, Deutsch und Fremdsprachen sind aufgefordert, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Sexualerziehung ist kein einmaliges Ereignis. Um Nachhaltigkeit zu erreichen, greift sie Themen immer wieder auf und berücksichtigt Veränderungen in der Lebenssituation der Lernenden. 608 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 13. Juni 2013 Situations- und Projektorientierung Bei der Sexualerziehung sollen die Lehrkräfte zusammenwirken, indem sie sich über die Inhalte und den Umfang ihrer Beiträge verständigen. Insbesondere an weiterführenden Schulen kann die Sexualerziehung auch projektorientiert auf der Grundlage eines für die Lernenden altersgemäßen und relevanten Kontextes durchgeführt werden, indem sich alle Lehrkräfte einer Klasse oder eines Jahrgangs für eine festgelegte Zeit, unter ihrem jeweils fachspezifischen Blickwinkel, auf die Sexualerziehung konzentrieren. Dabei muss vermieden werden, Sexualität in verschiedene Bereiche aufzuteilen, da eine ganzheitliche Betrachtung der Natur der Sexualität entspricht. Darüber hinaus findet Sexualerziehung situationsbezogen statt, zum Beispiel wenn auf entsprechende Äußerungen, Fragen oder das Verhalten von Schülerinnen oder Schülern eingegangen wird. Bei der Planung, Durchführung und Auswertung konkreter Maßnahmen sollten Schülerinnen und Schüler aktiv einbezogen werden. Methoden und Arbeitsformen Insbesondere kooperative Lernformen eignen sich als Arbeitsformen in der Sexualerziehung. Beim Einsatz dieser und anderer Arbeitsformen sollte darauf geachtet werden, dass sie den Fähigkeiten der Lernenden entsprechen und schon vorher in einem anderen unterrichtlichen Zusammenhang eingeübt wurden, damit die angestrebte vertrauensvolle Atmosphäre nicht durch etwaige methodische Hinweise der Lehrkraft beeinträchtigt wird. Sofern notwendig und möglich kann der gewohnte Unterrichtsraum für einzelne Stunden verlassen werden, um in einer geänderten Atmosphäre ein offeneres Gesprächsklima zu ermöglichen. Als Methoden und Arbeitsformen eignen sich beispielsweise der mediengestützte Vortrag durch Lehrkräfte, Referate durch Schülerinnen und Schüler, die Partner- und Gruppenarbeit, freie und gebundene Unterrichtsgespräche und Diskussionen (auch Podiumsdiskussionen), Expertinnenund Experten-Gespräch, Textarbeit, Arbeit an Stationen, (fächerverbindende) Projekte, Interviews, Ausstellungen, Wettbewerbe, Rollen- beziehungsweise Interaktionsspiele und so weiter. Es bietet sich an, dass außerschulische Expertinnen und Experten für einzelne Arbeitsschritte in die Arbeit eingebunden werden. Bei den Methoden und Arbeitsformen sollten grundsätzlich solche bevorzugt werden, die das Gespräch miteinander fördern und die Chance bieten, über eigene Erfahrungen und Einstellungen bezüglich Freundschaft, Liebe und Sexualität zu sprechen. Die Lernenden können angeregt werden, persönliche Lerntagebücher zur individuellen Reflexion zu führen. Portfolios bieten sich als Lernbegleitung einer fächerübergreifenden, projektorientierten Unterrichtseinheit an. Die Etablierung einer konstruktiven Rückmelde- beziehungsweise Feedbackkultur hat sich bei der Sexualerziehung ebenfalls als vorteilhaft erwiesen, so dass beispielsweise Lernende auch signalisieren können, dass die Grenzen ihrer Aufnahmefähigkeit erreicht sind. Zeitweise Geschlechtertrennung Eine wichtige methodische Frage ist die nach der Differenzierung. Je nach Thema und Situation ist es sinnvoll, die koedukative Unterrichtssituation aufzuheben. Dabei geht es nicht darum, Mädchen und Jungen unterschiedliches Wissen zu vermitteln, sondern darum, ihnen einen gewissen „Schonraum“ zu bieten, um schambesetzte und geschlechtstypische Themen bearbeiten zu können. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung werden grundsätzlich durch die pädagogische Verantwortung und die Freiheit der Lehrkräfte bestimmt. Dabei sollte den Schülerinnen und Schülern schon im Vorfeld transparent gemacht werden, dass eine Leistungsbeurteilung nur bei der Überprüfung des Faktenwissens erfolgt. Die Reflexions-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler geht nicht in die Bewertung ein. Lerntagebücher sind nicht für die Lehrkräfte bestimmt. 7. Koordination in der Schule Die Beiträge der verschiedenen Fächer und die Zusammenarbeit mit den Eltern werden durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer federführend koordiniert. In der Gemeinschaftsschule bietet es sich an, Kontingentstunden für fächerverbindende Projekte zu nutzen. Bei der Planung und Koordination der Maßnahmen kommt den Fachkonferenzen der beteiligten Fächer eine besondere Bedeutung zu. Fachkräfte der schulischen Sozialarbeit und externe Fachstellen können bei der Planung, Koordination und Durchführung der Maßnahmen beteiligt werden. Vor dem Hintergrund der jeweiligen Schülerschaft sollen bei der Planung von Maßnahmen zur Sexualerziehung auch die möglicherweise besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Erkrankungen, Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigt werden. Da es sich bei der Sexualerziehung um ein fächerverbindend zu unterrichtendes Querschnittsthema handelt, sollen möglichst folgende Fächer berücksichtigt werden: - on, Bildende Kunst und Sport Deutsch, Sozialkunde, Geschichte, Bildende Kunst und Sport - liche Schulen: Biologie/Naturwissenschaften, Religion/Ethik, Deutsch und Fremdsprachen, Sozialkunde/Politik, Geschichte, Bildende Kunst und Sport Die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, Schülerinnen und Schüler generell immer wieder und auch im Zusammenhang mit der Sexualerziehung darauf hinzuweisen, dass eine Weitergabe persönlicher Daten im Sinne des Schutzes des Persönlichkeitsrechts und der Privatsphäre sehr wohl überlegt sein sollte. Offene oder latente abwertende sexistische sowie bestimmte sexuelle Identitäten und Orientierungen diskriminierende Äußerungen verstoßen gegen die menschliche Würde und das Recht jedes Menschen auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Unabhängig von den Fachrichtungen ist es daher Pflicht aller Lehrerinnen und Lehrer, in Situationen, in denen solche Äußerungen gemacht werden oder es zu grenzüberschreitenden Handlungen kommt, einzuschreiten und (sexual-)pädagogisch zu handeln. Lehrerinnen und Lehrer werden von Kindern und Jugendlichen bei persönlichen Fragen und Problemen als Vertrauenspersonen in Anspruch genommen. Im Falle eines Verdachtes oder der Kenntnis konkreter Vorkommnisse von sexuellem Missbrauch oder sexualisierter Gewalt durch Erwachsene oder andere Kinder und Jugendliche sind die entsprechenden rechtlichen Vorgaben für die weitere Vorgehensweise zu beachten. Zur Unterstützung aller Lehrkräfte bei Fragen der Intervention sexualisierter Gewalt kann die Schulleitung Ansprechpartner/-innen beauftragen, wobei möglichst eine Lehrerin und ein Lehrer zusammenarbeiten sollten. Zu ihren Aufgaben zählt es, für Kolleginnen und Kollegen, für Eltern und für Schülerinnen und Schüler als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Sie kennen die rechtlichen Vorgaben und notwendigen Schritte bei einem Verdachtsfall und sind neben der Schulleiterin oder dem Schulleiter Kontaktpersonen für die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Beratungsstellen und für die Behörden vor Ort, die im Fall eines Verdachts auf Missbrauch und sexualisierte Gewalt kontaktiert werden können beziehungsweise müssen. Bei der Polizei stehen eine Opferschutzbeauftragte oder ein Opferschutzbeauftragter sowie Opferschutzverantwortliche zu Fragen des Polizeilichen Opferschutzes als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. 8. Aufhebung von Vorschriften Die Richtlinien zur Sexualerziehung in den Schulen des Saarlandes aus dem Jahre 1990 werden aufgehoben. Zugleich wird das Rundschreiben betreffend Maßnahmen zur AIDS-Prävention vom 12. November 1998 (Az: B 3 — 4.3.1.0) gegenstandslos. 610 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 13. Juni 2013 — Anhang 1 — Vorschlag für die Zuordnung der Inhalte (vergleiche Nummer 5) auf die einzelnen Schulstufen Der Vorschlag soll dazu beitragen, die Themen und Inhalte bei künftigen Lehrplanrevisionen entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem soll er Anregungen geben, bereits in den Lehrplänen vorhandene Anknüpfungspunkte adäquat aufzugreifen. Die Nummerierung entspricht der unter 5. der Richtlinien gewählten Nummerierung der Themenbereiche und soll die Zuordnung zu den entsprechenden Themenbereichen erleichtern. Schulstufe Fach Themen/Inhalte Grundschule (auf eine alters- und entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) Sachunterricht 1. Körperteile, körperliche Veränderungen in der Pubertät 2. Babys 3. Sex in den Medien, Vielfalt sexueller Orientierungen (Heteround Homosexualität) 4. Freundschaft, Gefühle der Zustimmung und Ablehnung, Unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach Intimität, Nähe und Privatheit 5. Unterschiedliche Arten von Familien, Gefahren über das Internet und soziale Netzwerke, 6. sexualisierte Gewalt, Missbrauch, Prävention und Hilfe 8. Körper- und Rollenbilder in den Medien Der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen Aspekte. Deutsch Religion Bildende Kunst Sport Förderschule (auf eine entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) Biologie 1. Körperteile, körperliche Veränderungen in der Pubertät 2. Babys 3. Sex in den Medien, Vielfalt sexueller Orientierungen (Heteround Homosexualität) 4. Freundschaft, Gefühle der Zustimmung und Ablehnung, Religion/Ethik Deutsch Sozialkunde Schulstufe Fach Themen/Inhalte Unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach Intimität, Nähe und Privatheit 5. Unterschiedliche Arten von Familien, Gefahren über das Internet und soziale Netzwerke, 6. sexualisierte Gewalt, Missbrauch, Prävention und Hilfe 8. Körper- und Rollenbilder in den Medien Der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen Aspekte. Geschichte Bildende Kunst Sport Sekundarstufe I Kl. 5 bis 7 (auf eine entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) Naturwissenschaften 1. Körperteile, Funktionen, biologische Unterschiede MannFrau, Körperhygiene, körperliche Veränderungen in der Pubertät, Menstruation, Ejakulation, Körperbild 2. Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung, Empfängnisverhütung, Schwangerschaft, Geburt, Babys, Entscheidungen über Elternschaft und Schwangerschaft, Informationen über Beratungsstellen 3. Lustvolle Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien, Zärtlichkeit und körperliche Nähe als Ausdruck von Liebe und Zuneigung, Liebe und Verliebtsein, Zärtlichkeit, Sex in den Medien, angemessene Sexualsprache, erste sexuelle Erfahrungen, Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, Homo- Trans- und Intersexualität) 4. Freundschaft, Liebe, Gefühle der Zustimmung und Ablehnung (Eifersucht, Wut, Aggression, Enttäuschung, Neugier, Unsicherheit, Scham, Angst), heimliche Liebe, erste Liebe, unerwiderte Liebe, Freundschaft und Liebe zu Menschen des Biologie Religion/Ethik Deutsch Fremdsprachen 612 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 13. Juni 2013 Schulstufe Fach Themen/Inhalte gleichen Geschlechts 5. Unterschiedliche Arten von (Familien-) Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, Unterschiede zwischen Freundschaft, Kameradschaft und Beziehungen, verschiedene Formen von Verabredung, Besonderheiten und Gefahren bzw. Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das Internet und soziale Netzwerke, angenehme und unangenehme Beziehungen, 6. Gute und schlechte Erfahrungen mit dem eigenen Körper, Vertrauen auf das eigene Gefühl, sexualisierte Gewalt und Aggression, sexueller Missbrauch: Prävention und Hilfe, Körperhygiene, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft / sexuell übertragbare Infektionen) 8. Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung Der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen Aspekte. Sozialkunde Geschichte Bildende Kunst Sport Sekundarstufe I Kl. 8 bis 10 (auf eine entwicklungsangemessene Behandlung ist zu achten) Naturwissenschaften 1. Körperteile, Funktionen, biologische Unterschiede MannFrau, Körperhygiene, körperliche Veränderungen in der Pubertät, Menstruation, Ejakulation, Körperbild und Körpermodifikation 2. Grundlagen der menschlichen Fortpflanzung, Schwangerschaft, Geburt, Babys, Stillen, Entscheidungen über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, Empfängnisverhütung, Fruchtbarkeitszyklus, Veränderung der Fruchtbarkeit, Familienplanung, Informationen über Beratungsstellen Biologie Schulstufe Fach Themen/Inhalte 3. Lustvolle Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien, Zärtlichkeit und körperliche Nähe als Ausdruck von Liebe und Zuneigung, Liebe und Verliebtsein, Zärtlichkeit, Sex in den Medien, angemessene Sexualsprache, erste sexuelle Erfahrungen, Rollenerwartungen und Rollenverhalten hinsichtlich sexueller Erregung und geschlechtsspezifische Unterschiede, vermarktete Sexualität, Sexualität in den verschiedenen Altersstufen, Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, HomoTrans- und Intersexualität) 4. Freundschaft, Liebe, Gefühle der Zustimmung und Ablehnung (Eifersucht, Wut, Aggression, Enttäuschung, Neugier, Unsicherheit, Scham, Angst), heimliche Liebe, erste Liebe, unerwiderte Liebe, Freundschaft und Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts, Unterschiede zwischen Freundschaft, Liebe und Lust, Unterschiede bei den individuellen Bedürfnissen nach Intimität, Nähe und Privatheit, Unterschiede zwischen Fühlen und Handeln 5. Unterschiedliche Arten von (Familien-) Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, Unterschiede zwischen Freundschaft, Kameradschaft und Beziehungen, verschiedene Formen von Verabredung, Besonderheiten und Gefahren bzw. Schutzmöglichkeiten bei Kontakten über das Internet und soziale Netzwerke, angenehme und unangenehme Beziehungen, Einfluss von Geschlecht, Alter, Religion/Ethik Deutsch Fremdsprachen Sozialkunde 614 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 13. Juni 2013 Schulstufe Fach Themen/Inhalte Geschichte Religion und Kultur, Erwartungen und Missverständnisse, Zwangsbeziehungen, Abhängigkeit und Gewalt in Beziehungen 6. Gute und schlechte Erfahrungen mit dem eigenen Körper, Vertrauen auf das eigene Gefühl, positiver Einfluss von Sexualität auf Gesundheit und Wohlbefinden, Krankheiten in Verbindung mit Sexualität, sexualisierte Gewalt und Aggression, sexueller Missbrauch: Prävention und Hilfe, Körperhygiene, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft / sexuell übertragbare Infektionen) 7. Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestimmung, Recht auf Gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), 8. Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische Unterschiede; der Einfluss von Gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen Der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen Aspekte. Bildende Kunst Sport Sekundarstufe II Biologie 1. Körperhygiene, Körperbild und Körpermodifikation 2. Entscheidungen über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, medizinisch unterstützte Fortpflanzung, Empfängnisverhütung, Fruchtbarkeitszyklus, Religion/Ethik Schulstufe Fach Themen/Inhalte Veränderung der Fruchtbarkeit, Familienplanung, Informationen über Beratungsstellen 3. Sex in den Medien, Rollenerwartungen und Rollenverhalten hinsichtlich sexueller Erregung und geschlechtsspezifische Unterschiede, vermarktete Sexualität, Sexualität in den verschiedenen Altersstufen, Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen und deren Anerkennung (Hetero-, Bi-, HomoTrans- und Intersexualität) 4. Freundschaft und Liebe zu Menschen des gleichen Geschlechts 5. Unterschiedliche Arten von (Familien-) Beziehungen, Freundschaft, gleichgeschlechtliche Beziehungen, Einfluss von Geschlecht, Alter, Religion und Kultur, Zwangsbeziehungen, Abhängigkeit und Gewalt in Beziehungen 6. positiver Einfluss von Sexualität auf Gesundheit und Wohlbefinden, Krankheiten in Verbindung mit Sexualität, sexualisierte Gewalt und Aggression, sexueller Missbrauch: Verbreitungsgrad, Formen, Prävention und Hilfe, riskantes Verhalten (ungewollte Schwangerschaft / sexuell übertragbare Infektionen) 7. Sexuelle Rechte als Bestandteil der grundlegenden Menschenrechte (zum Beispiel Recht auf sexuelle Bildung und Information, Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit, Recht auf Privatsphäre, Recht auf persönliche Selbstbestimmung, Recht auf Gesundheitsvorsorge, Recht auf freie Meinungsäußerung), relevante nationale Gesetze und Vorschriften zu sexuellen Entscheidungen, sexuellem Verhalten und Partnerschaft (zum Deutsch Fremdsprachen Politik Geschichte Bildende Kunst Sport 616 Amtsblatt des Saarlandes Teil II vom 13. Juni 2013 Schulstufe Fach Themen/Inhalte Beispiel Grundgesetz, Landesverfassung, Strafgesetzbuch) 8. Körper- und Rollenbilder in den Medien und in der Werbung, geschlechts-, kultur- und altersspezifische Unterschiede; der Einfluss von Gruppenzugehörigkeit, Medien, Pornografie und sexuellen Mythen Der Religionsunterricht behandelt die sinnstiftenden und ethischen Aspekte. Anhang 2 Weitergehende Informationen und Ansprechpartner - hier nicht abgedruckt -