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VerwaltungsvorschriftenMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und GesundheitErlass betreffend Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter im Zuge des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

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Erlass betreffend Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter im Zuge des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit · vom 2022-01-01

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229 Erlass betreffend Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter im Zuge des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Vom 1. August 2022 Präambel Der Bund stellt den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden Finanzhilfen gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) zur Digitalisierung der Gesundheitsämter im Zuge des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung. Die Finanzhilfen werden nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2019 auf die Länder verteilt. Auf das Saarland entfallen rückwirkend für das Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 778 875 Euro. Für bereits verausgabte und noch zu tätigende Investitionen behält sich das Saarland einen Vorwegabzug vor Verteilung der Haushaltsmittel auf die Landkreise und den Regionalverband in Höhe von 178 875 Euro vor. Durch die Förderung soll eine stetige Weiterentwicklung der digitalen Reife des ÖGD erreicht werden. Die Förderung soll insbesondere die Interoperabilität der im ÖGD genutzten technischen Systeme innerhalb der Länder sowie mit denen des Bundes und anderer Länder verbessern. Sie zielt auf alle Bereiche des ÖGD ab, die vom Reifegradmodell erfasst werden. 1. Zuwendungsempfangsberechtigte 1.1 Zuschussempfangsberechtigte sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. 1.2 Die Mittel werden nach Maßgabe dieses Erlasses den Zuwendungsempfangsberechtigten auf Antrag gewährt. 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Förderfähig sind Investitionen, die in erster Linie auf eine Stärkung des Infektionsschutzes im Rahmen des ÖGD abzielen sollten. Unter Investitionen sind im Sinne des Artikels 104b des Grundgesetzes insbesondere auch Kosten bzw. Ausgaben für Neuanschaffung und Erwerb von Hard und Software einschließlich Entwicklungskosten gefasst, wobei Darlehen, Kapitalzuführungen und sonstige Finanzinvestitionen ausgeschlossen sind. 2.2 Förderfähig sind Maßnahmen von Einrichtungen des ÖGD in den vom Reifegradmodell beschriebenen Dimensionen, die grundsätzlich geeignet sind, die Einstufung der Einrichtung des ÖGD in das Reifegradmodell zu verbessern. 2.3 Förderfähig sind auch Maßnahmen, die bei Inkrafttreten dieses Erlasses bereits mit Beschluss des Paktes für den ÖGD vom 29. September 2020 begonnen haben und noch nicht abgeschlossen sind. 2.4 Nicht förderfähig ist die Einstellung von Personal, auch soweit sie die Dimensionen des Reifegradmodells betrifft. 2.5 Die Fördermittel sind bis zum 31. Dezember 2022 zu verwenden. 3. Art, Höhe und Umfang der Zuwendung 3.1 Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG). 3.2 Zur Verteilung an die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken stehen 600 000 Euro zur Zuweisung bereit. Davon erhält jeder Landkreis und der Regionalverband Saarbrücken denselben Sockelbetrag in Höhe von 50 000 Euro (50 % der zur Verteilung vorgesehenen Zuweisung) und zusätzlich einen Aufstockungsbetrag abhängig von der Einwohner*innenzahl des Landkreises bzw. des Regionalverbandes (Anlage 1). 3.3 Das Land zahlt den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken auf Antrag (Anlage 2) die für sie vorgesehenen Mittel aus. Der Antrag muss dem MASFG bis spätestens 14. Oktober 2022 vorliegen. 3.4 Der Bewilligungsbehörde ist innerhalb von 4 Monaten nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dieser soll aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Belege bestehen (Anlage 3). 3.5 Mittel, die bis zum 31. Dezember 2022 nicht vollumfänglich oder nicht zweckentsprechend verbraucht werden, sind an das Land Saarland mit einer Verzinsung gemäß Nummer 8.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Haushaltsverordnung des Saarlandes (VV-LHO) zurückzuzahlen. 4. Geltungsdauer Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Er ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Saarbrücken, den 1. August 2022 Der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Dr. Jung Anlagen 1 – Verteilschlüssel der Zuweisungen 2 – Antrag 3 – Verwendungsnachweis — Anlage 1 — Verteilschüssel für die Bundesmittel aus dem ÖGD-Pakt 2021 - VV Digitalisierung Teil B EWZ (Stand 30.09.2021) Sockelbetrag Bevölkerungsanteil Bevölkerungsabh. Teil Fördersumme insgeamt Regionalverband Saarbrücken 326864 50.000 € 33,30% 99.900,00 € 149.900,00 € Landkreis Saarlouis 193910 50.000 € 19,70% 59.100,00 € 109.100,00 € Saarpfalz-Kreis 141171 50.000 € 14,40% 43.200,00 € 93.200,00 € Landkreis Neunkirchen 130985 50.000 € 13,30% 39.900,00 € 89.900,00 € Landkreis Merzig-Wadern 103681 50.000 € 10,50% 31.500,00 € 81.500,00 € Landkreis St. Wendel 86459 50.000 € 8,80% 26.400,00 € 76.400,00 € 983070 300.000 € 100,00% 300.000,00 € 600.000,00 € Einwohnerzahl (EWZ) Summe Bevölkerungsabhängige Mittel EWZ (Stand 30.09.2021) Sockelbetrag Bevölkerungsanteil Bevölkerungsabh. Teil Fördersumme insgeamt 300.000 € 326864 50.000 € 33,30% 99.900,00 € 149.900,00 € 193910 50.000 € 19,70% 59.100,00 € 109.100,00 € 141171 50.000 € 14,40% 43.200,00 € 93.200,00 € Summe Sockelbetrag 130985 50.000 € 13,30% 39.900,00 € 89.900,00 € 300.000 € 103681 50.000 € 10,50% 31.500,00 € 81.500,00 € 86459 50.000 € 8,80% 26.400,00 € 76.400,00 € 983070 300.000 € 100,00% 300.000,00 € 600.000,00 € Einwohnerzahl (EWZ) — Anlage 2 — Antrag Zuweisung für die Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter gemäß Erlass Hiermit beantrage ich beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit eine Zuwendung in Höhe von …………….. € zur Finanzierung der o.g. Maßnahme. I. Antragsgegenstand (Landkreis/Regionalverband Saarbrücken) Ort, Datum Auskunft erteilt: Tel.Nr. E-Mail An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (Kurze Darstellung der geplanten Maßnahme, u.a. Beginn, Art der Investitionen, Abschluss) II. Zahlenmäßige Aufstellung Haushaltsstelle/Konto-Nr. nach dem Finanzierungs-, Haushalts-, Wirtschafts-, Kontenplan Zweckbestimmung Geplante Ausgaben Vermerke ________________________ (Rechtsverbindliche Unterschrift) Verwendungsnachweis Zuweisung für die Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter gemäß Erlass Durch Zuwendungsbescheid des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes vom ……….. wurden zur Finanzierung der o.g. Maßnahme insgesamt ……….. Euro bewilligt. I. Sachbericht (Kreis/kreisfreie Stadt/Anschrift Ort, Datum Auskunft erteilt: Tel.Nr. E-Mail An Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmendauer, Abschluss, Nachweis der beschafften IT- Ausrüstung, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen) — Anlage 3 — II. Zahlenmäßiger Nachweis Haushaltsstelle/Konto-Nr. nach dem Finanzierungs-, Haushalts-, Wirtschafts-, Kontenplan Zweckbestimmung Ausgaben Vermerke III. Ergebnis Lt. Zuwendungsbescheid zuwendungsfähig Ergebnis Ausgaben Euro Euro IV. Bestätigungen ________________________ (Rechtsverbindliche Unterschrift) 1. Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird bescheinigt. 2. Die Übereinstimmung der Angaben mit den Büchern und Belegen wird bescheinigt.


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